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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung und zum Ausbau der Patientinnen- und Patientenberatung (G-SIG: 13011429)

Förderung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Patientenbeschwerdestellen in Krankenhäusern, Stellung von Patientenanliegen bei der Gutachterkommission der Ärztekammern, Förderung der Selbsthilfe von Patientengruppen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

10.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/412713. 03. 96

Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung und zum Ausbau der Patientinnen- und Patientenberatung

der Abgeordneten Monika Knoche, Matthias Berninger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Verbraucherinnen, Verbraucher, Patientinnen und Patienten (Versicherte) werden zunehmend im Gesundheitswesen mit zahlreichen, finanziellen und rechtlichen, Fragen konfrontiert.

Solche Fragen treten im Zusammenhang mit Entscheidungen (z. B. Selbstbehandlung, Auswahl von Hilfsmitteln, Wahl einer Krankenkasse, Zuzahlungsmodellen, Selbstbehalt) auf oder im Zusammenhang mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern oder Krankenkassen (z. B. Behandlungsfehler, Übernahme von Leistungen, Datenschutzfragen).

In diesem Bereich gibt es lediglich vereinzelt Stellen, die unabhängige Information und Beratung zu bestimmten Themen anbieten, z. B. Patientinnen- und Patientenberatung in Gesundheitsläden, Patientenstellen, Feministische Frauengesundheitszentren, Selbsthilfegruppen und in den Verbraucher-Zentralen Berlin und Hamburg.

Neben der Transparenz des Gesundheitsmarktes und Mechanismen zur Problembewältigung werden mit der zunehmend eingeforderten Eigenverantwortung und dem angestrebten Wettbewerb im Gesundheitswesen auch die Mitbestimmung und die Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher, Patientinnen und Patienten immer wichtiger.

Die derzeit bestehenden Instrumentarien sind im wesentlichen auf die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in den Krankenhäusern einzelner Bundesländer, die Selbstverwaltung der Krankenkassen und die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen beschränkt.

In anderen Wirtschaftsbereichen ist Verbraucherinnen- und Verbraucherkompetenz auffallend weiterentwickelter. Dort wird die Kompetenz der Verbraucher und Verbraucherinnen deutlich mehr gestützt und gefördert als die der Patienten und Patientinnen im Gesundheitswesen.

Die Bundesregierung spricht im Rahmen ihrer Gesundheitsreform von Eigeninitiative und Selbstverantwortung in unserer Gesellschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation für eine unabhängige Informierung und Unterstützung in der Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher, Versicherte, Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen, und welche Folgerungen zieht sie hieraus?

2

Inwieweit hält die Bundesregierung es für notwendig und sinnvoll, daß das Niveau der Verbraucherinnen- und Verbraucher- sowie Patientinnen- und Patientenberatung auf dem Gesundheitssektor dem anderer Bereiche angeglichen werden muß?

3

Welche Einrichtungen hält die Bundesregierung für geeignet, solche Beratungsaufgaben zu übernehmen?

4

Welche Förderungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung generell im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit?

5

Welche Maßnahmen ist die Bundesregierung gewillt zu ergreifen, um die Arbeit dieser Stellen auf Bundesebene (z. B. über Verbraucherinnen- und Verbraucher-, Wohlfahrts- und Behindertenverbände) und über die jeweiligen Landesregierungen auch vor Ort zu unterstützen?

6

Welche Maßnahmen zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherinnen- und Verbraucherschutzes hält die Bundesregierung für sinnvoll und notwendig?

7

Wie wird die Bundesregierung die Kontinuität der von ihr geförderten Modellprojekte sicherstellen?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitssituation von Patientenbeschwerdestellen in Krankenhäusern, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

9

Hält die Bundesregierung unabhängig Patienten- und Patientinnenstellen für notwendig und sinnvoll?

10

Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, in welchen Kommunen und Kreisen unabhängige Patienten- und Patientinnenstellen existieren?

Wenn ja, in welchen?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie diese Einrichtungen bislang finanziert worden sind?

12

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine bessere finanzielle Absicherung der unabhängigen Patienten- und Patientinnenstellen zu erreichen?

13

Durch welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Arbeit der Patientenbeschwerdestellen zu optimieren, stärker abzusichern und zu unterstützen?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche Stellung und Handhabung von Patientenanliegen bei der Gutachterkommission der Ärztekammern?

Worin sieht sie einen Reformbedarf?

15

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich einer Optimierung und Weiterentwicklung der Beratungsstrukturen im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der bestehenden Ansätze u. a. von unabhängigen Patienten- und Patientinnenstellen, Patientenbeschwerdestellen in Krankenhäusern und Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern, und wie will sie die Umsetzung dieser Vorstellungen vorantreiben und unterstützen?

16

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Selbsthilfe von Patientinnen und Patienten und Patientinnen- und Patientengruppen fördern?

Bonn, den 15. März 1996

Monika Knoche Matthias Berninger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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