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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Auflagen gegen ausländische Mitbürger/innen aus arabischen Staaten (G-SIG: 12000065)

Anwendung von § 37 Ausländergesetz, evtl. vorhandene Namenslisten von Ausländern mit "Sicherheitsrisiken", Ausweisungen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.03.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/12319.02.91

Auflagen gegen ausländische Mitbürger/innen aus arabischen Staaten

der Abgeordneten Frau Jelpke und von Abgeordneten der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit dem Golfkrieg haben mehrere Bundesländer unter Berufung auf § 37 Ausländergesetz Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der politischen Betätigung gegenüber ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen arabischer Herkunft ergriffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen und Razzien gegenüber arabischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen in einigen Bundesländern?

2

Treffen Meldungen zu — u. a. in der „tageszeitung" vom 14. Februar 1991 —, wonach das Bundesministerium des Innern den Sicherheits- und Ausländerbehörden der Länder Namenslisten von Ausländern und Ausländerinnen arabischer Herkunft zugesandt hat, die als potentielle „Sicherheitsrisiken" gelten?

a) Um welche Ausländer/innen bzw. Ausländer/innen-Gruppen handelt es sich?

b) Um wie viele Ausländer/innen handelt es sich insgesamt, die für die Sicherheitsbehörden als Personen gelten, die die innere Sicherheit und Ordnung potentiell gefährden könnten?

3

Zieht die Bundesregierung auch Ausweisungen der betreffenden Personengruppen in Erwägung?

Bonn, den 18. Februar 1991

Frau Jelpke Frau Lederer für die Abgeordneten der PDS/Linke Liste

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