Auflagen gegen ausländische Mitbürger/innen aus arabischen Staaten
der Abgeordneten Frau Jelpke und von Abgeordneten der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Golfkrieg haben mehrere Bundesländer unter Berufung auf § 37 Ausländergesetz Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der politischen Betätigung gegenüber ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen arabischer Herkunft ergriffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen und Razzien gegenüber arabischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen in einigen Bundesländern?
Treffen Meldungen zu — u. a. in der „tageszeitung" vom 14. Februar 1991 —, wonach das Bundesministerium des Innern den Sicherheits- und Ausländerbehörden der Länder Namenslisten von Ausländern und Ausländerinnen arabischer Herkunft zugesandt hat, die als potentielle „Sicherheitsrisiken" gelten?
a) Um welche Ausländer/innen bzw. Ausländer/innen-Gruppen handelt es sich?
b) Um wie viele Ausländer/innen handelt es sich insgesamt, die für die Sicherheitsbehörden als Personen gelten, die die innere Sicherheit und Ordnung potentiell gefährden könnten?
Zieht die Bundesregierung auch Ausweisungen der betreffenden Personengruppen in Erwägung?