Kasernennamen und das Traditionsverständnis der Bundeswehr
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Traditionspflege ist Geschichtspolitik. In den Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zum Traditionsverständnis und der Traditionspflege von 1982 heißt es dazu unter II.12 „Traditionspflege ist Teil der soldatischen Ausbildung. Sie soll die geistige und politische Mündigkeit des Soldaten und die Einbindung der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft fördern. Die Pflege von Traditionen soll der Möglichkeit entgegenwirken, sich wertneutral auf das militärische Handwerk zu beschränken.“ Und weiter in II.13: „Traditionsbewusstsein und Traditionspflege sollen dazu beitragen, die ethischen Grundlagen des soldatischen Dienstes in der heutigen Zeit zu verdeutlichen.“
Ein Instrument der Traditionspflege ist die öffentliche Ehrung historischer Personen und Ereignisse als Namensgeber von Kasernen, anderen Liegenschaften und Straßen innerhalb dieser Liegenschaften. Welche Personen auf diese Weise geehrt werden, entscheiden sowohl die Soldaten und Soldatinnen in den jeweiligen Kasernen wie auch das BMVg. Im Traditionserlass heißt es in Abschnitt III.29: „Kasernen und andere Einrichtungen der Bundeswehr können mit Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung nach Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben.“ Die Namensgebung von Kasernen ist daher auch ein Indikator für das vorhandene historische und politische Bewusstsein in der Bundeswehr und dem BMVg.
Deswegen muss diskutiert werden – auch im Sinne der Vorgaben des Traditionserlasses –, aus welchen Gründen einige Kasernen weiterhin nach Angehörigen der kaiserlichen Heere in den Kolonialkriegen sowie der Wehrmacht benannt sind und ob die Planer und Teilnehmer an brutalen Angriffskriegen dafür geeignet sind, „die ethischen Grundlagen des soldatischen Dienstes in der heutigen Zeit zu verdeutlichen“.
Da das BMVg maßgeblich für die Umsetzung des Traditionserlasses und die Förderung des Traditionsbewusstseins in der Bundeswehr verantwortlich ist, stellt sich auch die Frage, wie energisch und aus welchen Gründen sich das Verteidigungsministerium für die Beibehaltung oder die Umbenennung von Kasernen einsetzt und den Soldaten und Soldatinnen an den Bundeswehrstandorten – aber auch der Öffentlichkeit – eine historiographisch fundierte und staatsbürgerlich Richtungsweisende Hilfestellung gibt, die Vorbildfähigkeit von Namenspatronen zu bewerten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Namenspatrone von Kasernen erfüllen nach derzeitigem Stand der historischen Forschung das Anforderungsprofil in Abschnitt III.29 des Traditionserlasses, welche nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die in Frage 1 genannten Kriterien bei sämtlichen Kasernennamen erfüllt sein sollten?
Aus welcher Zeit datieren die derzeit gültigen Benennungen von Kasernen und anderen Liegenschaften der Bundeswehr, aufgeschlüsselt in folgende Zeitperioden: vor 1933, 1933 bis 1945, 1955 bis 1972, 1973 bis 1989 und 1990 bis heute (bitte nach Möglichkeit im Einzelnen auflisten)?
Wie viele Kasernen und andere Liegenschaften tragen heute noch Namen von Angehörigen der Wehrmacht (bitte namentlich anführen)?
Aus welchen Gründen erkennt die Bundesregierung darin keinen Widerspruch gegen das Postulat in den Traditionsrichtlinien von 1982, dass das Unrechtsregime des Dritten Reichs keine Tradition begründen kann?
Unter welchen Bedingungen kann die Wehrmacht bzw. können deren Befehlshaber nach Auffassung der Bundesregierung ein demokratisch legitimiertes Traditionsbewusstsein im Sinne der Werte des Grundgesetzes in der Bundeswehr fördern?
Inwiefern spiegelt sich nach Auffassung der Bundesregierung in der Weiterführung von Kasernennamen von Wehrmachtsangehörigen, die nicht im Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur engagiert waren oder selber den brutalen Angriffskrieg mitgeplant und durchgeführt haben, das Traditionsverständnis in der Bundeswehr?
Können das Deutsche Heer und die Marine vor 1918 sowie die 1921 gegründete – und 1935 in Wehrmacht umbenannte – Reichswehr für die Bundeswehr ein Sinn stiftendes Leitbild sein? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Welche Kasernen und anderen Liegenschaften tragen heute Namen von Angehörigen der kaiserlichen Armee, die in den deutschen Kolonien an militärischen Maßnahmen gegen die dortige Bevölkerung beteiligt waren (bitte namentlich aufführen)?
Welche konkreten Verdienste um Freiheit und Recht haben sich diese Personen erworben, und welche Vorbildfunktion erfüllen diese Namenspatrone nach Auffassung der Bundesregierung?
Wie viele Liegenschaften der Bundeswehr und darin befindlicher Straßen und Plätze sind nach Ortschaften und Gebieten aus früheren deutschen Kolonien oder Ostgebieten benannt?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für die Beibehaltung solcher Benennungen?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung wünschenswert, eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Vorbildfähigkeit von Soldaten der Reichswehr und Wehrmacht für die Bundeswehr zu führen, und wenn ja, wie wird diese geführt?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit des BMVg und der Standortverwaltung mit zivilgesellschaftlichen Initiativen bei der Umbenennung von Kasernennamen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle bestehenden Erlasse zu Fragen des Traditionsverständnisses den Soldaten und Soldatinnen verfügbar gemacht und vor allem von ihren Vorgesetzten ausreichend vermittelt, und wenn ja, wie?
Wie viele Unterrichtseinheiten sind im Rahmen der politischen Bildung und der Einführungskurse an den jeweiligen Standorten für die Vermittlung des Lebens und Wirkens des Namenspatrons eingeplant?
Zu welchen Namenspatronen von Kasernen hat das BMVg Gutachten, Studien oder biographische Skizzen beim Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) oder anderen Einrichtungen in Auftrag gegeben (bitte mit Angabe des Anlasses zur Prüfung, dem Zeitpunkt und dem Ergebnis der Prüfung für jeden Namenspatronen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass diese Gutachten vom MGFA soweit aufbereitet werden – ggf. mit ergänzender Expertise anderer Historiker –, dass sie den wissenschaftlichen Ansprüchen für eine Veröffentlichung genügen und danach der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nicht, warum nicht?
Welche Rolle spielen die Gutachten, die vom BMVg beim MGFA in Potsdam in Auftrag gegeben wurden, bei der Überprüfung der Vorbildfunktion der Namenspatrone von Kasernen?
Welche Namenspatrone wurden seit 1956 aufgrund neuer historischer Erkenntnisse oder neuer Interpretationen derselben geändert (bitte einzeln auflisten)?
Wie gestaltet sich das Verfahren zur (Um-)Benennung von Liegenschaften in der Bundeswehr?
Auf wessen Betreiben und Initiative hin wurden die seit 1955 erfolgten Umbenennungen heute noch benutzter Standorte vorgenommen, und welche Kasernennamen wurden dabei geändert bzw. eingeführt (bitte einzeln aufführen)?
In welchen Kasernen hat das dort stationierte Personal seit 1955 Änderungen des Kasernennamens beantragt und mit welchem Ergebnis?
Plant das BMVg, demnächst weitere Namenspatronen von Kasernen zu untersuchen, und wenn ja welche?
Wurden an einigen Standorten Namen von Gebäuden und Straßenschildern getilgt und an anderen Standorten die gleichen Namen nicht?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Sachverhalte?
Trifft es zu, dass dem damaligen Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, eine Auflistung historisch belasteter Kasernennamen vorlag und der Bundesminister für das Jahr 2005 die Umbenennung dieser Kasernen geplant hatte?
Wenn ja, aus welchen Gründen unterblieben die geplanten Umbenennungen?
Wie viele Umbenennungen sind für das Jahr 2006 geplant (bitte einzeln aufführen)?
Kann Deserteuren, Kriegsdienstverweigerern und Fahnenflüchtigen nach Auffassung der Bundesregierung Vorbildfunktion für die Bundeswehr zukommen? Wenn ja, unter welchen Umständen, wenn nein, warum nicht?