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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Vorläufige Bilanz des Hochschulpaktes 2020

<span>Verwendung von Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt, Zahl der Studienanfänger und Verteilung auf Hochschularten und Fächergruppen, Entwicklung der Studienplatzkapazitäten und Studienanfängerzahlen in den Ländern, Studienplatzkosten, Personalausstattung, Planung für den Hochschulpakt II, Mittelentwicklung, Berechnung und Pauschalierungen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/903602. 05. 2008

Vorläufige Bilanz des Hochschulpaktes 2020

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Hochschulpakt 2020 vom 5. September 2007 setzten sich Bund und Länder das Ziel, dass die Hochschulen bis 2010 insgesamt 91 370 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger gegenüber 2005 aufnehmen und in der Forschung durch die Finanzierung von Programmpauschalen unterstützt werden. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern wird über die Fortschreibung des Paktes beraten.

Im Studienjahr 2005 haben 356 076 Studierende ein Studium aufgenommen; im Studienjahr 2007 waren es 358 217. Es haben also 2 141 Studierende mehr als zwei Jahre zuvor ein Studium begonnen. Zieht man die Datenlage für die jeweiligen Wintersemester heran, ergibt sich ein differenzierteres Bild. So nahmen im Wintersemester 2006/2007 nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bundesweit 295 091 Anfängerinnen und Anfänger ihr Studium auf. Im Wintersemester 2005/2006 waren es noch 299 954, im Wintersemester 2007/2008 309 024. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Wintersemester 2007/2008 demnach 13 933 Studienanfängerinnen und -anfänger mehr als im Wintersemester 2006/2007, aber nur 9 070 mehr als im Wintersemester 2005/2006.

Überproportional viele zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger wurden dabei an Fachhochschulen aufgenommen. An Kunsthochschulen war der Rückgang von Studienanfängerinnen und -anfängern dagegen am stärksten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wie ist bisher die Bilanz des Hochschulpaktes 2020 aus Sicht der Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

2

a) In welcher Höhe wurden Mittel an die einzelnen Länder angewiesen, und welchem prozentualen Anteil entspricht dies bezogen auf die vorgesehene Summe pro Bundesland?

2

b) Welche Mittel stellen die einzelnen Länder ihrerseits zur Verfügung?

2

c) Wofür verwenden die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel des Hochschulpaktes?

2

d) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Länder zwar zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger aufnehmen, aber die Mittel aus dem Hochschulpakt nicht für Betreuung, sondern für andere Zwecke verwenden (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?

3

a) Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der Studienanfängerinnen und -anfänger in den Bundesländern Baden-Württemberg (–2,2 Prozent), in Hessen (–0,4 Prozent) und dem Saarland (–3,1 Prozent) im Wintersemester 2007/2008 im Vergleich zum Vorjahr?

3

b) Wie bewertet die Bundesregierung den unterdurchschnittlichen Aufwuchs von 1,7 Prozent in Bayern und 2,3 Prozent in Nordrhein-Westfalen?

3

c) Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen hierfür?

4

a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass auf Grundlage der aktuellen Zahlen für das Wintersemester das Ziel des Hochschulpaktes bis 2010 erreicht werden kann?

4

b) Mit welchen Aufwüchsen pro Jahr rechnet die Bundesregierung?

4

c) Welche Prognosen liegen für das Sommersemester 2008 vor?

5

a) Wie haben sich die Studienplatzkapazitäten in den einzelnen Ländern von 2004 bis 2007 im Vergleich zu den Studienanfängerinnen und -anfängern entwickelt?

5

b) Wie haben sich die Zulassungsbeschränkungen der Studiengänge an den Hochschulen (wie Auswahlverfahren und Numerus Clausus) nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum entwickelt?

5

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

6

a) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die im Hochschulpakt vorgesehene Pauschale von 22 000 Euro je Studienplatz nicht zur Finanzierung der anfallenden Kosten pro Studienanfängerin bzw. -anfänger ausreicht (bitte begründen)?

6

b) Von welchen durchschnittlichen Studienplatzkosten pro Absolventin bzw. Absolvent geht die Bundesregierung in den verschiedenen Studiengängen aus (bitte aufschlüsseln nach Hochschulart)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Abschluss des Hochschulpaktes die Betreuungsrelation von Studierenden zu Lehrenden an den Hochschulen verändert (bitte aufschlüsseln nach Hochschulart und Personalkategorie der Lehrenden)?

8

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Lehrbeauftragten die einzige Personalkategorie an Hochschulen darstellen, die zahlenmäßig zunimmt?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache vor dem Hintergrund der Ziele des Hochschulpaktes?

9

a) Wie verteilen sich die zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger in den Ländern auf die Hochschularten?

9

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Verteilung?

9

c) Wie erklärt die Bundesregierung den überdurchschnittlichen Rückgang von Studienanfängerinnen und -anfängern an Kunsthochschulen?

9

d) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang dieser Verteilung mit der Höhe der im Hochschulpakt vereinbarten Pauschale je Studienanfängerinnen- und Studienanfängerplatz (bitte begründen)?

10

a) Wie verteilen sich die zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger auf die verschiedenen Fächergruppen?

10

b) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang dieser Verteilung mit der Höhe der im Hochschulpakt vereinbarten Pauschale je Studienanfängerinnen- und Studienanfängerplatz (bitte begründen)?

11

Nach welchem Verfahren und Kriterien vergeben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel an die Hochschulen?

12

a) Mit wie vielen zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge rechnet die Bundesregierung in welchen Jahren?

12

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass für die doppelten Abiturjahrgänge ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen?

Wenn ja, auf welcher Berechnungsgrundlage?

13

a) Was sind die weiteren Schritte der Bundesregierung zur Verabschiedung des Hochschulpaktes II?

13

b) In welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung den Hochschulpakt II mit den Ländern zu verabschieden?

14

a) Welche Position hat die Bundesregierung zur Fortführung des Hochschulpaktes?

14

b) Inwiefern plant die Bundesregierung bei einer Fortführung des Paktes Kriterien wie beispielsweise Qualität der Lehre, Ausfinanzierung von Studienplätzen, Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerstellen, Unentgeltlichkeit des Studiums, Begrenzung der Zulassungsbeschränkungen, gleichstellungspolitischen Kriterien und Vereinbarkeit von Kind und Studium zur Voraussetzung zur Teilnahme am Hochschulpakt zu machen?

15

a) Plant die Bundesregierung bei einer Fortführung des Paktes eine Erhöhung der Pauschale je Studienanfängerinnen- und Studienanfängerplatz?

15

b) Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Mittel des Paktes?

16

a) Bewertet die Bundesregierung das bisherige Verhältnis der Mittel für die Programmpauschalen (703 Mio. Euro) im Vergleich zu den Mitteln für die Schaffung neuer Studienplätze (565 Mio. Euro) angesichts der zukünftigen Herausforderungen als zielführend (bitte mit Begründung)?

17

a) Plant oder diskutiert die Bundesregierung für die Fortschreibung des Paktes eine Veränderung der Berechnungsgrundlage in Richtung einer Abrechnung der realen gemittelten Studienplatzkosten (bitte mit Begründung)?

17

b) Plant oder diskutiert die Bundesregierung für die Fortschreibung des Paktes eine Veränderung der Berechnungsgrundlage in Richtung der angebotenen Studienplätze anstelle von Studienanfängerinnen und Studienanfängern (bitte mit Begründung)?

17

c) Soll in Zukunft die Verteilung der Mittel nach Bachelor und Masterstudiengängen getrennt aufgeschlüsselt werden (bitte mit Begründung)?

18

a) In welcher Höhe wurden durch die Bundesländer bisher Mittel für die Finanzierung von sog. Overhead-Kosten abgerufen (bitte einzeln angeben)?

18

b) Ist der Mittelabfluss bisher aus Sicht der Bundesregierung zufriedenstellend (bitte mit Begründung)?

19

a) Sieht die Bundesregierung die Festsetzung der sog. Overhead-Pauschale in Höhe von 20 Prozent als kostendeckend an?

19

b) Wenn ja, auf welcher Grundlage trifft sie diese Einschätzung?

20

a) Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung der sog. Overhead-Finanzierung in einem Hochschulpakt II (bitte mit Begründung)?

20

b) Soll der Kostensatz für den sog. Overhead zukünftig ähnlich angesetzt oder erhöht werden (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 28. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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