Wahlen in Serbien
der Abgeordneten Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 17. Februar 2008 hat das Provinzparlament des Kosovo die Unabhängigkeit gegen den Willen des souveränen Staates Serbien verkündet. Obschon es sich dabei um einen klaren und fundamentalen Rechtsbruch (UN-Charta, UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 und Helsinki Schlussakte) der Kosovo-albanischen Behörden handelt, haben die im Rahmen der UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 verantwortlichen und westlich dominierten internationalen Institutionen vor Ort (UNMIK und K-FOR) diesen rechtsbrechenden Akt nicht für Nullund-Nichtig erklärt.
Angesichts der bevorstehenden Parlaments- und Kommunalwahlen am 11. Mai 2008 in Serbien spitzt sich die Lage zu. Serbien beabsichtigt, die Wahlen auf dem gesamten Territorium Serbiens – somit auch in der Provinz Kosovo – stattfinden zu lassen. Die UNMIK hingegen bezeichnet die Abhaltung von Wahlen – zumindest Kommunalwahlen – Serbiens auf dem Gebiet des Kosovo als illegal und beruft sich hierbei auf die UNO-Sicherheitsratsresolution 1244.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Auf welcher rechtlichen Grundlage wird von einer Doppelstaatsangehörigkeit der serbischen Bevölkerung in der Region Kosovo gesprochen, die im Einklang mit der UNO-Sicherheitsratsresolution 1244, der UN-Charta und der Helsinki-Schlussakte stehen muss?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die UNMIK bzw. die UNO in der Statusfrage Neutralität wahren sollte?
a) Wenn ja, wie ist dies mit dem Rückgriff auf den sogenannten Ahtisaari-Plan und dessen Umsetzung in Einklang zu bringen, der bekannterweise nicht durch die UNO legitimiert worden ist?
b) Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage begründet sich die Positionierung zu Gunsten der „kosovarischen“ Seite?
Wer ist auf der Grundlage der UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 wahlberechtigt?
Dürfen die in der Diaspora lebenden Serben und andere Volksgruppen aus dem Kosovo an Wahlen in Kosovo (Kommunal- und Parlamentswahlen des Kosovo) teilnehmen?
Sind sie in den Wahlregistern aufgeführt?
Aufgrund welchen Absatzes in der UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 leitet die UNMIK die Illegalität der Abhaltung von Wahlen Serbiens in der Provinz Kosovo ab, und mit welcher konkreten Argumentation?
Unterscheidet UNMIK tatsächlich bezüglich der Frage der Legalität/ Illegalität einer Abhaltung von Wahlen Serbiens auf dem Gebiet Kosovo zwischen den Parlamentswahlen und den Kommunalwahlen?
Worin liegt der rechtliche Unterschied vor dem Hintergrund der UNO-Sicherheitsratsresolution?
Wer darf laut serbischen Behörden an den Wahlen in der Region Kosovo teilnehmen – nur Serben oder alle wahlberechtigten Bewohner und Bewohnerinnen Serbiens – auch in der Provinz Kosovo?
Stellt die UNMIK/OSZE den serbischen Behörden zwecks Prüfung der Wahlberechtigung der Bürger und Bürgerinnen der Region Kosovo die erforderlichen Daten (Voter Registration Database) zur Verfügung, so dass alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen der Region die Möglichkeit auf Wahlbeteiligung eingeräumt wird?
Wo werden in der Provinz Kosovo voraussichtlich Wahllokale eröffnet?
Erhält der serbische Staat hierbei administrative Unterstützung seitens der UNMIK/OSZE und K-FOR?
Werden die Wahllokale für die anstehenden serbischen Parlaments- und Kommunalwahlen im Kosovo von internationalen Organisationen geschützt bzw. beobachtet?
Welchen Stellenwert hat die Wahlbeteiligung der serbischen Bevölkerung in Kosovo an den anstehenden Parlaments- und Kommunalwahlen für die OSZE-Wahlbeobachtung?
Besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden Kenntnisse darüber, ob versucht wird, auf die Bürger und Bürgerinnen in der Region Kosovo Einfluss auszuüben, nicht an den Wahlen teilzunehmen?
Besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden Kenntnisse darüber, ob auf die anstehenden Wahlen in Serbien über sogenannte internationale oder nationale Nichtregierungsorganisationen oder internationalen Regierungsorganisationen versucht wird, Einfluss auf das Wahlverhalten der Bürger und Bürgerinnen Serbiens zu nehmen?