Einzelcharterabschiebungen vom Flughafen Frankfurt am Main
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen der asylrechtskundigen Beratung am Flughafen Frankfurt am Main haben dort tätige Rechtsanwälte festgestellt, dass zunehmend mehr Menschen per Einzelcharter abgeschoben werden. Dabei handelt es sich sowohl um abgelehnte Flüchtlinge als auch um Abschiebungen im Rahmen von Zurückweisungen beim Versuch der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Bislang werden abzuschiebende Personen begleitet und unbegleitet in normale Passagierflugzeuge gesetzt. Mehr und mehr wird der Einsatz von Charterflügen zur Abschiebung von ganzen Gruppen von Flüchtlingen, auch gemeinsam mit anderen EU-Staaten zur gängigen Praxis. Ein Flugzeug zur Abschiebung einer einzigen Person zu chartern, wäre hingegen eine neue Entwicklung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In wie vielen Fällen wurden seit 2005 Charterflüge zur Abschiebung von Gruppen von ausreisepflichtigen Personen eingesetzt, und an wie vielen davon waren auch andere EU-Staaten beteiligt (bitte nach Jahr und Zielland differenzieren)?
Seit wann werden Einzelcharter zum Zwecke der Abschiebung eingesetzt (bitte trennen nach Abschiebungen und Zurückweisungen)?
Wie viele Einzelcharterabschiebungen wurden bislang durchgeführt (bitte trennen nach Abschiebungen und Zurückweisungen)?
In welche Zielstaaten erfolgten diese Einzelcharterabschiebungen bzw. -zurückweisungen (bitte trennen nach Abschiebungen und Zurückweisungen)?
Findet diese Praxis auch in Fällen von Abschiebungen bzw. Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung statt, und in welche Dublin-Staaten?
Von welchen Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland aus werden derartige Einzelcharterabschiebungen durchgeführt (bitte trennen nach Abschiebungen und Zurückweisungen)?
In welchen Fallkonstellationen werden Einzelcharterabschiebungen bzw. -zurückweisungen durchgeführt?
a) Setzt dies ein bestimmtes Verhaltensmuster der Betroffenen voraus, und wenn ja, welches?
b) Gibt es Handlungsanweisungen hierzu an die Bundespolizei, und wenn ja, welche?
Welche Kosten entstehen durch die Einzelcharterabschiebungen bzw. -zurückweisungen?
a) Wie setzen sich diese zusammen, und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten einer Einzelcharterabschiebung?
b) Wer trägt diese Kosten?
c) Werden zur Erstattung dieser Kosten EU-Mittel verwendet, und wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln bzw. Fördertöpfen?
Finden die Einzelcharterabschiebungen (inkl. Zurückweisungen) in Begleitung statt?
a) Wenn ja, wie viele Personen begleiten diese Abschiebungen, und wie setzen sich diese Begleitgruppen zusammen?
b) Befinden sich unter den Begleitern auch Ärzte, welche besondere Qualifikation haben diese Ärzte?
c) Werden dabei Ärzte eingesetzt, die zuvor bereits die Flugtauglichkeit der Abzuschiebenden festgestellt haben?
d) In welcher Höhe werden solche Begleitdienste bei Abschiebecharterflügen honoriert?
Bei welchen Fluggesellschaften oder -eignern werden die Flugzeuge gechartert (bitte auflisten und die Länder angeben, in denen die Fluggesellschaften ihren Hauptsitz haben)?