Existenzgründung für Menschen mit Behinderungen
der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Irmingard Schewe-Gerigk, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für eine Reihe von Menschen mit Behinderungen ist die berufliche Selbständigkeit eine wesentliche, manchmal sogar die einzige Möglichkeit, um am Arbeitsleben teil zu haben. Menschen mit Behinderungen, die sich beruflich selbständig machen, schaffen sich ihren eigenen Arbeitsplatz, der ihren ganz individuellen Bedürfnissen entspricht. Selbst wenn der Sprung in die Selbständigkeit nicht dauerhaft gelingt, schafft der Gründungsversuch nicht selten die notwendigen Kontakte, um eine Anstellung am ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Eine qualitativ hochwertige und zielgruppenspezifische Gründungsberatung ist in diesem Zusammenhang für behinderte Gründungsinteressierte von herausgehobener Bedeutung. Neben allen üblichen Schwierigkeiten bei der Existenzgründung treten hier zusätzlich noch besondere behinderungsbedingte Probleme auf. Diesen muss in besonderer Weise und ganz individuell Rechnung getragen werden.
Leider mangelt es in gewöhnlichen Beratungsstellen für die Existenzgründung oft an Kenntnissen behinderungsspezifischer Belange sowie besonderer Fördermöglichkeiten. Erfahrungen aus der Entwicklungspartnerschaft „GO! Unlimited“ (NRW 2005 bis 2007) sowie von „enterability“ (Berlin 2004 bis 2008) zeigen, dass Existenzgründungsberatung für Menschen mit Behinderungen als „One-Stop-Shop“ die klassische Existenzgründungsberatung mit individuellen Einzelberatungen kombiniert. Diese Modellprojekte haben bewiesen, dass die Nachfrage nach einer speziellen Gründungsbegleitung in dieser Zielgruppe groß ist und dass schwerbehinderte Männer und Frauen bei entsprechender Unterstützung in relevanter Zahl gründen und nachhaltig erfolgreich sind.
Bisher fehlen jedoch flächendeckend solche Unterstützungssysteme, die Menschen mit Schwerbehinderung auf berufliche Selbständigkeit vorbereiten.
Die Förderung der Selbständigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung hat sich dabei als besonders erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument erwiesen. Eine eigenständige Regelfinanzierung für diese Art Existenzgründungsberatung gibt es bislang jedoch nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Menschen mit Schwerbehinderung – unterteilt nach Frauen und Männern – haben sich in den letzten Jahren beruflich selbständig gemacht? Wie viele davon haben aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet?
Liegen Erkenntnisse darüber vor, wie erfolgreich bzw. nachhaltig diese Gründungen sind?
Welche Möglichkeiten der Finanzierung einer Strukturförderung – bei Bund, Ländern und Kommunen – eines Beratungs- und Qualifizierungsangebots für Menschen mit Schwerbehinderung, die sich beruflich selbständig machen wollen, sieht die Bundesregierung aktuell?
Plant die Bundesregierung in Zukunft eine kontinuierliche und dauerhafte Finanzierung eines Gründungsbegleitsystems für Menschen mit Schwerbehinderung? Wenn nein, warum nicht?
Wie könnte eine solche Regelförderung umgesetzt werden? Welche gesetzgeberischen Voraussetzungen müssten dafür geschaffen werden?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass in allen Programmen zur Förderung der Existenzgründung die Belange von Männern und Frauen mit Behinderung angemessen berücksichtigt werden?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Angebote der allgemeinen Gründungsberatung abgesehen von Barrierefreiheit den qualitativen Anforderungen einer behinderungsspezifischen Gründungsberatung und -unterstützung entsprechen?