Vollzug der Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs wegen Menschenrechtsverbrechen in Darfur
der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 27. April 2007 hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen die beiden Sudanesen Ahmed Muhammad Haroun und Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman wegen Menschenrechtsverbrechen in Darfur erlassen.
Alle Parteien des Darfur-Konflikts sind durch Resolution 1593 des UN-Sicherheitsrats vom 31. März 2005 verpflichtet, mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu kooperieren. Jedoch weigert sich die sudanesische Regierung weiterhin, die beiden Angeklagten an den IStGH auszuliefern. Stattdessen wurde Ahmed Muhammad Haroun zwischenzeitlich zum Minister für humanitäre Angelegenheiten ernannt. Am 5. Juni 2008 wird IStGH-Ankläger Luis Moreno-Ocampo den UN-Sicherheitsrat erneut über die Kooperationsbereitschaft der Konfliktparteien bei der Umsetzung von Resolution 1593 und den Stand der IStGH-Ermittlungen unterrichten. Dann obliegt es dem UN-Sicherheitsrat über politische Konsequenzen zu entscheiden.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union haben die sudanesische Regierung wiederholt zur Kooperation aufgefordert. Der IStGH-Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hat deutlich gemacht, dass er sich gerade auch von Deutschland einen aktiveren Beitrag wünscht. Die Netzeitung (12. Februar 2008) berichtete anlässlich seines Besuchs in Berlin im Februar 2008:
- „Moreno-Ocampo forderte die internationale Gemeinschaft erneut dazu auf, mehr Druck auf den sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir auszuüben. ,Wir brauchen politische Führer, die nicht nur die Situation in Darfur beklagen, sondern nachdrücklich und ganz konkret auf die Auslieferung Haruns pochen.‘ [...] Deutschland habe entscheidend zur Gründung des ICC beigetragen, erinnerte er. ,Führende deutsche Politiker haben 1998 unerschrocken und lautstark für einen unabhängigen Strafgerichtshof gekämpft‘, betonte er. ,Ein solches Engagement brauchen wir auch heute wieder.‘ “
Am 31. März 2008 schließlich heißt es in einer Erklärung der slowenischen Ratspräsidentschaft, die EU werde bei andauernder Nichtkooperation der sudanesischen Regierung mit dem IStGH weitere geeignete Maßnahmen gegen die dafür Verantwortlichen unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den IStGH-Ermittlungen bzw. dem Ende der Straflosigkeit für Menschenrechtsverbrechen bei der Beendigung der Darfur-Krise bei?
Mit welchen Mitteln setzt sich die Bundesregierung für den Vollzug der genannten IStGH-Haftbefehle ein?
Hat die Bundesregierung den Vollzug der Haftbefehle zum Thema bilateraler Gespräche mit Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats gemacht?
Wenn ja, mit wem, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, sind solche Gespräche künftig geplant, und mit wem?
Für welche EU-Maßnahmen wird die Bundesregierung sich aussprechen, falls der UN-Sicherheitsrat keine oder nur unzureichende Maßnahmen zum Vollzug der IStGH-Haftbefehle beschließt?