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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung der Umweltinformationsrechte

<span>Erfahrungen mit den erweiterten Umweltinformationspflichten öffentlicher und privater Stellen im novellierten Umweltinformationsgesetz, Überprüfung durch das BMU, vom Datenschutzbeauftragten bzw. Informationsfreiheitsbeauftragten bearbeitete Konfliktfälle, geplante Vereinheitlichung der Anspruchsgrundlagen in einem Gesetzbuch</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

04.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/922619. 05. 2008

Umsetzung der Umweltinformationsrechte

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Nicole Maisch, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das novellierte Umweltinformationsgesetz (UIG) ist seit 14. Februar 2005 in der Bundesrepublik Deutschland für informationspflichtige Stellen des Bundes in Kraft getreten. Mit dem stark überarbeiteten Gesetz auf Initiative der EU (siehe Richtlinie 2003/4/EG) sowie infolge der Ratifizierung der Aarhus-Konvention (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) sind zahlreiche sehr ambitionierte Ziele verbunden.

So soll mittels der Umweltinformationsanfragen u. a. das Vollzugsdefizit im Umweltschutz gemindert und über die Anfragen soll das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung gesteigert werden. Hierfür wurde der Umweltinformationsbegriff ebenso wie der Anwendungsbereich der informationspflichtigen Stellen stark erweitert. Nach dem neuen UIG sind auch private informationspflichtige Stellen sowie sämtliche Behörden vom Auskunftsanspruch umfasst. Dies stellt die informationspflichtigen Stellen auf Bundesebene vor große Herausforderungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Erfahrungen sind bis zum heutigen Tag mit dem neuen Umweltinformationsgesetz gemacht worden?

2

Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) flankierend beispielsweise entsprechende Dienstanweisungen für den Gebrauch des UIG im Haus bzw. auch zum Gebrauch in anderen Ministerien und bei sonstigen informationspflichtigen Stellen des Bundes herausgegeben?

Wenn ja, welche Erfahrungen wurden damit gemacht?

3

Wurden private informationspflichtige Stellen über ihre Infomationspflicht in Kenntnis gesetzt?

Wenn ja, in welcher Weise?

4

Wie stellt das BMU sicher, dass die informationspflichtigen Stellen des Bundes die in § 10 UIG genannten Informationen aktiv und selbstständig bereitstellen?

5

Überprüft das BMU von Zeit zu Zeit die Anwendung des § 10 bei informationspflichtigen Stellen des Bundes?

Wenn ja, in welchem Zeitraum, und welche Kenntnisse sind gewonnen worden?

Wenn nein, ist eine Überprüfung geplant?

6

Welche privaten Stellen und welche Bereiche sieht das BMU vom Auskunftsanspruch des UIG umfasst, da mit dem Vorschlag für die Umweltinformationsrichtlinie (UIRL KOM (2000) 402 ) mindestens Gas, Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie Verkehrsdienstleistungen, auch wenn sie privat erbracht werden, vom Auskunftsanspruch umfasst sein sollen?

7

Besteht beispielsweise nach Ansicht der Bundesregierung eine Informationspflicht der Deutschen Bahn, wenn diese privatisiert wurde?

8

In wie vielen Fällen wurde bisher die Auskunft verweigert, und was sind die Gründe der Verweigerung?

9

Welches sind die Gründe für die Bürger, Auskunft nach dem UIG zu verlangen?

10

Welche Kosten sind für den Bürger damit verbunden?

11

Wie viele Konfliktfälle des Zugangs zu Umweltinformationen wurden in den vergangenen 3 Jahren vom Datenschutzbeauftragten bzw. Informationsfreiheitsbeauftragten der Bundesregierung bearbeitet?

Mit welchem Ergebnis?

12

Plant die Bundesregierung, die verschiedenen Anspruchsgrundlagen auf Zugang zu Informationen (Verbraucherinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsrecht) in einem Gesetzbuch zu vereinheitlichen?

Wenn ja, wie sieht der Zeitplan für dieses Gesetzbuch aus?

13

Welche Funktionen soll das Umweltinformationsgesetz nach Meinung der Bundesregierung erfüllen?

Berlin, den 19. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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