Einmalige Erlaubnis für den Import von Elfenbein in die Volksrepublik China
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Da der Handel mit Elfenbein in vielen Ländern zur dramatischen Dezimierung der Elefantenbestände geführt hat, wurde der kommerzielle internationale Handel mit Elfenbein 1989, durch Aufnahme des Afrikanischen Elefanten in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), verboten. In der Konsequenz sank der Elfenbeinpreis vorerst schlagartig um 90 Prozent und die Wilderei ging in vielen Ländern massiv zurück.
Bereits 1997 wurden die Elefantenbestände Simbabwes, Botswanas und Namibias jedoch in Anhang II herabgestuft und damit diesen Ländern die Möglichkeit eröffnet, partielle Handelsgenehmigungen zu beantragen. 1999 erfolgte erstmals der Verkauf von knapp 50 Tonnen Elfenbein aus Simbabwe, Namibia und Botswana.
Im Juni 2007 bewilligte der Ständige Ausschuss der CITES den Ländern Botswana, Namibia und Südafrika den einmaligen Handel von 60 Tonnen Elfenbein, der ihnen 2002 bereits unter Vorbehalt zugesagt worden war, endgültig. Zudem genehmigte die 14. CITES-Konferenz den einmaligen Verkauf des gesamten bis zum 31. Januar 2007 registrierten Elfenbeinlagerbestandes in Botswana, Namibia, Simbabwe und Südafrika. Die Gesamtmenge des bewilligten Elfenbeins ist bis heute nicht bekannt. Danach soll mindestens neun Jahre lang kein weiterer internationaler Handel mit Elfenbein möglich sein. Allerdings führten in der Vergangenheit selbst partielle Handelsgenehmigungen für Elfenbein stets zum Wiederaufleben der Wilderei und inzwischen werden jedes Jahr wieder etwa 20 000 Afrikanische und einige hundert Asiatische Elefanten für den illegalen Elfenbeinhandel gewildert.
Als Abnehmer für künftige Elfenbeinlieferungen haben sich Japan und China beworben. Bislang ist nur Japan als Absatzmarkt durch das CITES legitimiert, da China wegen massiver Vollzugsprobleme bei der Verhinderung illegalen Elfenbeinhandels die geforderten Kriterien nicht erfüllt.
Bei der letzten Abstimmung über seine Anerkennung als Importland für Elfenbein im Juni 2007 erhielt China eine Absage durch den Ständigen Ausschuss von CITES; die nächste Abstimmung findet im Rahmen der Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 14. bis 18. Juli 2008 statt.
Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung wird der Bericht des CITES-Sekretariats bilden, in dem neben eigenen Erkenntnissen auch Eingaben Dritter berücksichtigt werden. Im Anschluss an eine viertägige Chinareise im Oktober 2007 fertigte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ein Dokument an, welches dessen Eindrücke der Reise bezüglich des dortigen Elfenbeinmarktes wiedergibt. Eine Einbringung des Dokuments als gemeinsames EU-Papier beim CITES-Sekretariat wurde allerdings von der EU abgelehnt. Am 19. Januar 2008 reichte das BMU das Papier beim CITES-Sekretariat ein.
Eine Legalisierung des Elfenbeinhandels in China gilt, selbst wenn dies nur einmalig erfolgt, als höchst bedenklich, da China weltweit als größter Markt für illegales Elfenbein gilt und eine Legalisierung als Deckmantel des illegalen Handels und Schmuggels von Elfenbein dienen und somit zu einer weiteren Eskalation der Wilderei in Afrika beitragen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Derzeitige Situation: Elfenbeinhandel und Wilderei
Fragen13
Wie bewertet die Bundesregierung die partiellen CITES-Handelserlaubnisse mit Elfenbein, hinsichtlich der Verschleierung des illegalen Handels bzw. der Förderung der Wilderei?
Welche Möglichkeiten sieht sie, Wilderei und Schmuggel vorzubeugen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bislang von CITES zur Kontrolle der Wilderei und des Elfenbeinschmuggels eingesetzten Systeme MIKE und ETIS?
Wer finanziert diese Kontrollsysteme derzeit?
Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur weiteren Finanzierung dieser Kontrollmechanismen nach Ablauf des derzeitigen Finanzierungsprogramms?
Inwieweit lässt die Auswahl der MIKE-Untersuchungsgebiete, die teils erst Jahre nach der partiellen Freigabe des Elfenbeinhandels einbezogen wurden, überhaupt eine Aussage über die Entwicklungen der Wilderei zu?
Inwieweit ist die stichpunktartige Auswahl der unter MIKE beobachteten Elefantenpopulationen, die teils in geschützten Nationalparks leben, repräsentativ?
Berücksichtigt ETIS neben offiziellen Angaben von Regierungen zu Elfenbeinbeschlagnahmen auch andere Quellen wie Zeitungsberichte und Informationen von Organisationen?
Welche Möglichkeiten von Verbesserungen oder Alternativen zu MIKE und ETIS sieht die Bundesregierung; welche Anstrengungen unterstützt oder fördert sie?
Von wem wird wie überprüft, dass die Gewinne aus den Verkäufen der vorhandenen Elfenbeinbestände nur zum Schutz der Elefanten und für Entwicklungsprogramme zugunsten der Bevölkerung in den Elefantengebieten oder den Nachbarregionen verwendet werden?
Wofür genau wurden die Erlöse aus dem Elfenbeinverlauf von 1999 in Botswana, Simbabwe und Namibia eingesetzt?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Anerkennung Chinas als Elfenbein-Importland durch den Ständigen Ausschuss der CITES (14. bis 18. Juli 2008) ein, und von welchen Kriterien macht sie ihre Bewertung abhängig?
Welchen Inhalt hat das vom BMU verfasste Dokument COM 42/8/2, das das BMU am 14. Dezember in Brüssel vorgestellt und am 19. Januar 2008 beim CITES-Sekretariat eingereicht hat?
Woran bzw. an welchen Ländern scheiterte die Einbringung des Dokuments als gemeinsames EU-Dokument beim CITES-Sekretariat?
Wurden neben den Erfahrungen der viertägigen Chinareise im Oktober 2007 in Begleitung chinesischer Behördenvertreter auch andere Informationsquellen und Kriterien zur Erstellung des Dokuments herangezogen, und wenn ja, welche?
Wurden auch Meinungen und Erfahrungen von dem Elfenbeinhandel eher kritisch gegenüberstehenden Organisationen eingeholt, und wenn ja, von welchen Organisationen?
Worauf begründet sich angesichts der Rolle Chinas als weltgrößtem Elfenbein-Schwarzmarkt das im genannten Dokument geäußerte Bedauern, dass es nicht möglich war, China und Japan gleichzeitig als Handelspartner anerkennen zu lassen?
Auf welche Quellen oder Erkenntnisse stützt sich der Hinweis in Punkt 3.1. des Dokuments COM 42/8/2, in China sei seit 2005 ein Rückgang beim Handel mit illegalem Elfenbein zu verzeichnen?
Wird die Bundesregierung auf dem kommenden Treffen des Ständigen Ausschusses das beim CITES-Sekretariat am 19. Januar 2008 eingereichte Dokument vorstellen und für eine Anerkennung Chinas werben?
Welche Haltung werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union bzw. andere EU-Mitgliedstaaten bei der Abstimmung über China als Elfenbein-Importland im Ständigen Ausschuss der CITES einnehmen?