Europäische Visapolitik
der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Omid Nouripour, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende 2004 hatte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag für die Errichtung des sogenannten Visa-Informationssystems (VIS) vorgelegt (KOM (2004) 835). Das VIS soll durch einen europaweiten, webbasierten Datenaustausch über Kurzzeitvisa dazu beitragen, Bedrohungen der inneren Sicherheit vorzubeugen, Visumbetrug zu verhindern, Kontrollen an den Außengrenzen und im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu erleichtern und die Identifizierung und Rückführung irregulärer Einwanderer zu ermöglichen. Ein Jahr später legte die EU-Kommission dann noch den Entwurf für einen Beschluss über den Zugang von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zum VIS „zum Zwecke der Verhütung, Aufklärung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten“ vor (KOM (2005) 600).
Nach jahrelangen Verhandlungen liegen nun seit Herbst 2007 sowohl die VIS- Verordnung, als auch der VIS-Beschluss in einer zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament konsentierten Fassung vor (VIS-Verordnung: Ratsdok. PE-CONS 3630/07 vom 26. September 2007 und VIS-Beschluss: Ratsdok. 11077/1/07 vom 11. Oktober 2007). Formell wurden diese beiden Vorschläge aber immer noch nicht angenommen.
Die Bundesregierung hat sich – soweit erkennbar – mit einigen ihrer Anliegen nicht durchsetzen können: Zum einen werden VIS-Daten nicht zehn, sondern nur fünf Jahre lang gespeichert (Artikel 23 VIS-Verordnung). Und zum anderen erhalten die nationalen polizeilichen Staatsschutzbehörden bzw. die Geheimdienste keinen Online-Zugriff auf das VIS (dieser wird über die nationalen Zentralstellen laufen; Artikel 3 Abs. 2 VIS-Verordnung. Allerdings können die Mitgliedstaaten selbst festlegen, welchen ihrer nationalen Behörden sie diesen Zugang zum VIS ermöglichen wollen; Artikel 3 Abs. 1 VIS-Beschluss).
Fraglich ist, wie die Bundesregierung es bewertet, dass die VIS-Verordnung keine über die jeweilige Visumsantragstellung hinausgehende Recherche über lediglich verdächtige Visumsantragstellerinnen/-antragsteller bzw. Einladerinnen und Einlader erlaubt. Im Koalitionsvertrag von November 2005 war hierzu folgendes verabredet worden: „Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, [das VIS als Warndatei] auszugestalten. Sollten diese Bemühungen (…) nicht erfolgreich sein, wird eine nationale Warndatei geschaffen werden.“ Inzwischen arbeitet offenkundig bereits innerhalb der Regierungskoalition eine Arbeitsgruppe an der Ausgestaltung einer solchen nationalen Warndatei (DIE WELT, 8. Mai 2008).
Deutschland hat sich seit Jahren intensiv auf die Errichtung des VIS vorbereitet. So sah z. B. der Einzeletat 2007 des Auswärtigen Amtes hierfür 35 neue Personalstellen und 11 Mio. Euro Investitionsmittel vor (vgl. S. 6 des Bericht des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern an den Deutschen Bundestag vom 26. September 2006 über Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens; www.auswaertiges-amt.de).
2.
Ende Mai 2005 hatte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion (GKI) zur Aufnahme biometrischer Identifikatoren in Visumanträge vorgelegt (KOM (2006) 269). Darin schlägt die KOM u. a. vor, Teil III Punkt 1.2b der GKI so zu ändern, dass künftig bei der Abgabe eines Visumantrages folgende biometrische Daten erfasst werden sollen:
- ein Lichtbild und
- zehn digital zu erfassende Fingerabdrücke (außer bei Kindern unter sechs Jahren bzw. bei Personen, bei denen eine Abnahme von Fingerabdrücken physisch unmöglich ist; siehe Artikel 1 Nr. 2 des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission).
Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss) hat in seinem am 29. November 2007 verabschiedeten Bericht zum o. g. Kommissionsvorschlag (A6-0459/2007) u. a gefordert, bei Kindern unter 12 Jahren auf die Abnahme von Fingerbadrücken zu verzichten (Änderungsantrag Nr. 31). Zuvor hatte auch schon der Europäischen Datenschutzbeauftragte nicht nur auf Probleme bei der Zuverlässigkeit von Fingerabdrücken von Kindern unter 14 Jahren hingewiesen, sondern auch darauf, dass z. B. in EURODAC (erstes Europäisches Fingerabdruck- Identifizierungssystem) Fingerabdrücke erst von Kindern erfasst werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (EU-Amtsblatt C321 vom 29. Dezember 2006, S. 38, 41).
3.
Im Juli 2006 hatte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag über einen sogenannten Visakodex vorgelegt (KOM (2006) 403). Dieser soll den – derzeit über verschiedene Rechtsquellen verstreuten – visumsrechtlichen Gemeinschaftsacquis zusammenfassen, konsolidieren und in Teilbereichen inhaltlich ergänzen. Die EU-Kommission hatte hierzu u. a. folgende Punkte vorgeschlagen:
- Die Liste der so genannten konsultationspflichtigen Staaten sollte nicht länger (so wie derzeit nach der Anlage 5b der GKI) als Verschlusssache klassifiziert werden (a. a. O. S. 10).
- Ablehnungen auch z. B. von Visumanträgen zu Besuchszwecken sollten künftig – wenn auch nur anhand einer kursorischen Check-Liste (Anlage IX) – begründet werden (Artikel 23 Abs. 2).
- Und schließlich sollten insbesondere auch Familienmitglieder von Unionsbürgerinnen und -bürgern, aber auch von Drittstaatsangehörigen in den Genuss sogenannter Mehrfachvisa kommen (Artikel 20 Abs. 3a).
Ergänzend hat nun der LIBE-Ausschuss in seinem am 18. April 2008 verabschiedeten Bericht zum Visakodex (A6-9999/2008) u. a gefordert, die Kosten für ein Visum generell von 60 Euro auf 35 Euro zu senken (Änderungsantrag Nr. 31).
Fragen der Linksfraktion zum Visakodex beantwortete die Bundesregierung im Mai 2007 noch ausweichend: „Die einzelnen Elemente des Kommissionsvorschlags bedürfen (…) noch der Prüfung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/4798, S. 12 f.). Ein Jahr später sollte diese Prüfung u. E. aber abgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Visa-Informationssystem
1. Wieso wurde die seit Herbst 2007 zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament konsentierte VIS-Verordnung (Ratsdok. PE-CONS 3630/07) bzw. der VIS-Beschluss (Ratsdok. 11077/1/07) noch nicht angenommen, und wann ist damit zu rechnen?
2. Welchen deutschen Sicherheitsbehörden gedenkt die Bundesregierung Zugang zum VIS zu ermöglichen?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die nationalen polizeilichen Staatsschutzbehörden bzw. die Geheimdienste keinen Online-Zugang, sondern nur einen Zugriff auf das VIS über nationale Zentralstellen erhalten werden?
Warndatei
4. Entsprechen die Vorschriften der VIS-Verordnung den Vorstellungen der Bundesregierung über eine sogenannte Warndatei, und wenn nein, aus welchen Gründen, und plant die Bundesregierung nun die Einrichtung einer nationalen Warndatei?
5. Welche Bundesministerien arbeiten seit wann in der Arbeitsgruppe der Regierungskoalition zur Errichtung einer nationalen Visawarndatei (vgl. DIE WELT, 8. Mai 2008)?
6. Ist an diesen Verhandlungen auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
7. Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundsregierung von dieser nationalen Warndatei im Vergleich zum VIS?
- Sollen in dieser nationalen Warndatei andere Daten gespeichert werden, als im VIS, und wenn ja, welche?
- Wie lange sollen diese Daten in der geplanten nationalen Warndatei gespeichert werden können?
- Welche Behörden des Bundes bzw. der Länder sollen Zugriff auf die Daten der geplanten nationalen Warndatei erhalten?
- Sollen Behörden anderer Mitgliedstaaten Zugriff auf die Daten der geplanten nationalen Warndatei erhalten, und wenn ja, welche Behörden, unter welchen Voraussetzungen bzw. innerhalb welcher Grenzen?
- Ist eine Weitergabe/Übermittlung von Informationen aus der nationalen Warndatei an EU-Mitgliedstaaten bzw. an Drittstaaten geplant, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. innerhalb welcher Grenzen?
8. In welcher Abteilung, welcher Behörde soll diese Warndatei angesiedelt werden?
9. In welchem organisatorischen bzw. technischen Verhältnis soll diese nationale Warndatei zum VIS stehen?
Sollen z. B. Daten oder Rechercheergebnisse aus der nationalen Warndatei an das VIS übermittelt werden können, und wenn ja, welche, und unter welchen Voraussetzungen?
Vorbereitung Deutschlands zur Einrichtung des VIS
Auswärtiges Amt
10. Wie viele deutsche Auslandsvertretungen verfügen derzeit über welche und wie viele für die Inbetriebnahme des VIS und die damit verbundene Erfassung biometrischer Daten erforderlichen technischen Geräte (bitte aufschlüsseln)?
11. Sind damit – wie das Auswärtige Amt auf S. 8 f. seines o. g. Berichts vom 26. September 2006 an den Deutschen Bundestag ankündigte – inzwischen alle deutschen Auslandsvertretungen mit der entsprechenden Hard- und Software ausgestattet, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
12. Durch welche Maßnahmen bzw. durch die Anschaffung welcher und wie vieler technischer Geräte hat sich das Auswärtige Amt selber auf die Errichtungen des VIS bzw. die damit verbundene Einführung biometrischer Daten ins Visumsverfahren vorbereitet?
Sind diese Vorbereitungen abgeschlossen, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
13. Welche sachlichen Investitionskosten bzw. welche Personalkosten waren insgesamt notwendig, um das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen auf die Inbetriebnahme des VIS bzw. für die damit verbundene Einführung biometrischer Daten ins Visumverfahren vorzubereiten (bitte aufschlüsseln nach Sach- und Personalkosten, nach Jahren sowie nach dem jeweiligen Kapitel und Haushaltstitel im Einzelplan 2005)?
14. Welche jährlichen sächlichen und personellen Kosten werden seitens des Auswärtigen Amtes für den Betrieb des VIS bzw. für die Aufnahme und Verarbeitung biometrischer Merkmale im Visumverfahren prognostiziert (bitte aufschlüsseln)?
Bundesministerium des Innern (BMI)
15. An wie vielen Grenzübergangsstellen verfügt die Bundespolizei bzw. verfügen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesverwaltungsamt derzeit über welche und wie viele technische Geräte, die für die Inbetriebnahme des VIS und die damit verbundene Erfassung, Speicherung, Verifizierung und Übermittlung biometrischer Daten erforderlich sind (bitte nach den jeweiligen Behörden und den technischen Geräten aufschlüsseln)?
Sind damit die diesbezüglichen Vorbereitungen innerhalb des BMI bzw. innerhalb der dem BMI zugeordneten Behörden abgeschlossen; und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
16. In welchen, dem BMI zugeordneten Behörden sind/waren sächliche und personelle Investitionen in welcher Höhe im Hinblick auf die Einrichtung des VIS bzw. die damit verbundene Erfassung und Verarbeitung biometrischer Daten notwendig (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Behörden, nach Sach- und Personalkosten, nach Jahren sowie nach dem jeweiligen Kapitel und Haushaltstitel im Einzelplan 2006)?
17. Welche jährlichen sächlichen und personellen Kosten werden seitens des BMI bzw. seitens der dem BMI zugeordneten Behörden für den Betrieb des VIS bzw. für die Aufnahme und Verarbeitung biometrischer Merkmale im Visumsverfahren prognostiziert (bitte aufschlüsseln)?
Kommissionsvorschlag zur Aufnahme biometrischer Identifikatoren in Visumanträge
18. Unterstützt die Bundesregierung den Änderungsantrag des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, bei Kindern unter 12 Jahren auf die Abnahme von Fingerabdrücken zu verzichten, und wenn nein, warum nicht?
19. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Argumente des Europäischen Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf die Erfassung der Fingerabdrücke von Kindern unter 14 Jahren?
Visakodex
20. Unterstützt die Bundesregierung die Absicht der EU-Kommission, aus Gründen besserer Transparenz die Liste der sogenannten konsultationspflichtigen Staaten nicht länger als Verschlusssache zu klassifizieren, und wenn nein, warum nicht?
21. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass Ablehnungen auch z. B. von Visumanträgen zu Besuchszwecken künftig anhand der Checkliste in Anlage IX begründet werden sollen, und wenn nein, warum nicht?
22. Hat sich die Bundesregierung in Brüssel dafür eingesetzt, dass humanitäre Erwägungen, wie z. B. ein Besuch bei der Kernfamilie bzw. der besondere Schutz auch von bi-nationalen Ehen und Familien bei der Vergabe von Einreisevisa stärker als bisher berücksichtigt werden sollten, und wenn nein, warum nicht?
23. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang z. B. den Vorschlag der EU-Kommission unterstützt, dass Familienmitglieder von Unionsbürgerinnen und -bürgern, aber auch von Drittstaatsangehörigen in den Genuss sogenannter Mehrfachvisa kommen sollen, und wenn nein, warum nicht?
24. Unterstützt die Bundesregierung den Änderungsantrag des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, die Kosten für ein Visum generell von 60 Euro auf 35 Euro zu senken, und wenn nein, warum nicht?
Fragen24
Wieso wurde die seit Herbst 2007 zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament konsentierte VIS-Verordnung (Ratsdok. PE-CONS 3630/07) bzw. der VIS-Beschluss (Ratsdok. 11077/1/07) noch nicht angenommen, und wann ist damit zu rechnen?
Welchen deutschen Sicherheitsbehörden gedenkt die Bundesregierung Zugang zum VIS zu ermöglichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die nationalen polizeilichen Staatsschutzbehörden bzw. die Geheimdienste keinen Online-Zugang, sondern nur einen Zugriff auf das VIS über nationale Zentralstellen erhalten werden?
Entsprechen die Vorschriften der VIS-Verordnung den Vorstellungen der Bundesregierung über eine sogenannte Warndatei, und wenn nein, aus welchen Gründen, und plant die Bundesregierung nun die Einrichtung einer nationalen Warndatei?
Welche Bundesministerien arbeiten seit wann in der Arbeitsgruppe der Regierungskoalition zur Errichtung einer nationalen Visawarndatei (vgl. DIE WELT, 8. Mai 2008)?
Ist an diesen Verhandlungen auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundsregierung von dieser nationalen Warndatei im Vergleich zum VIS?
Sollen in dieser nationalen Warndatei andere Daten gespeichert werden, als im VIS, und wenn ja, welche?
Wie lange sollen diese Daten in der geplanten nationalen Warndatei gespeichert werden können?
Welche Behörden des Bundes bzw. der Länder sollen Zugriff auf die Daten der geplanten nationalen Warndatei erhalten?
Sollen Behörden anderer Mitgliedstaaten Zugriff auf die Daten der geplanten nationalen Warndatei erhalten, und wenn ja, welche Behörden, unter welchen Voraussetzungen bzw. innerhalb welcher Grenzen?
Ist eine Weitergabe/Übermittlung von Informationen aus der nationalen Warndatei an EU-Mitgliedstaaten bzw. an Drittstaaten geplant, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. innerhalb welcher Grenzen?
In welcher Abteilung, welcher Behörde soll diese Warndatei angesiedelt werden?
In welchem organisatorischen bzw. technischen Verhältnis soll diese nationale Warndatei zum VIS stehen?
Sollen z. B. Daten oder Rechercheergebnisse aus der nationalen Warndatei an das VIS übermittelt werden können, und wenn ja, welche, und unter welchen Voraussetzungen?
Wie viele deutsche Auslandsvertretungen verfügen derzeit über welche und wie viele für die Inbetriebnahme des VIS und die damit verbundene Erfassung biometrischer Daten erforderlichen technischen Geräte (bitte aufschlüsseln)?
Sind damit – wie das Auswärtige Amt auf S. 8 f. seines o. g. Berichts vom 26. September 2006 an den Deutschen Bundestag ankündigte – inzwischen alle deutschen Auslandsvertretungen mit der entsprechenden Hard- und Software ausgestattet, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Durch welche Maßnahmen bzw. durch die Anschaffung welcher und wie vieler technischer Geräte hat sich das Auswärtige Amt selber auf die Errichtungen des VIS bzw. die damit verbundene Einführung biometrischer Daten ins Visumsverfahren vorbereitet?
Sind diese Vorbereitungen abgeschlossen, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Welche sachlichen Investitionskosten bzw. welche Personalkosten waren insgesamt notwendig, um das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen auf die Inbetriebnahme des VIS bzw. für die damit verbundene Einführung biometrischer Daten ins Visumverfahren vorzubereiten (bitte aufschlüsseln nach Sach- und Personalkosten, nach Jahren sowie nach dem jeweiligen Kapitel und Haushaltstitel im Einzelplan 2005)?
Welche jährlichen sächlichen und personellen Kosten werden seitens des Auswärtigen Amtes für den Betrieb des VIS bzw. für die Aufnahme und Verarbeitung biometrischer Merkmale im Visumverfahren prognostiziert (bitte aufschlüsseln)?
An wie vielen Grenzübergangsstellen verfügt die Bundespolizei bzw. verfügen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesverwaltungsamt derzeit über welche und wie viele technische Geräte, die für die Inbetriebnahme des VIS und die damit verbundene Erfassung, Speicherung, Verifizierung und Übermittlung biometrischer Daten erforderlich sind (bitte nach den jeweiligen Behörden und den technischen Geräten aufschlüsseln)?
Sind damit die diesbezüglichen Vorbereitungen innerhalb des BMI bzw. innerhalb der dem BMI zugeordneten Behörden abgeschlossen; und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
In welchen, dem BMI zugeordneten Behörden sind/waren sächliche und personelle Investitionen in welcher Höhe im Hinblick auf die Einrichtung des VIS bzw. die damit verbundene Erfassung und Verarbeitung biometrischer Daten notwendig (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Behörden, nach Sach- und Personalkosten, nach Jahren sowie nach dem jeweiligen Kapitel und Haushaltstitel im Einzelplan 2006)?
Welche jährlichen sächlichen und personellen Kosten werden seitens des BMI bzw. seitens der dem BMI zugeordneten Behörden für den Betrieb des VIS bzw. für die Aufnahme und Verarbeitung biometrischer Merkmale im Visumsverfahren prognostiziert (bitte aufschlüsseln)?
Unterstützt die Bundesregierung den Änderungsantrag des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, bei Kindern unter 12 Jahren auf die Abnahme von Fingerabdrücken zu verzichten, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Argumente des Europäischen Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf die Erfassung der Fingerabdrücke von Kindern unter 14 Jahren?
Unterstützt die Bundesregierung die Absicht der EU-Kommission, aus Gründen besserer Transparenz die Liste der sogenannten konsultationspflichtigen Staaten nicht länger als Verschlusssache zu klassifizieren, und wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass Ablehnungen auch z. B. von Visumanträgen zu Besuchszwecken künftig anhand der Checkliste in Anlage IX begründet werden sollen, und wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung in Brüssel dafür eingesetzt, dass humanitäre Erwägungen, wie z. B. ein Besuch bei der Kernfamilie bzw. der besondere Schutz auch von bi-nationalen Ehen und Familien bei der Vergabe von Einreisevisa stärker als bisher berücksichtigt werden sollten, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang z. B. den Vorschlag der EU-Kommission unterstützt, dass Familienmitglieder von Unionsbürgerinnen und -bürgern, aber auch von Drittstaatsangehörigen in den Genuss sogenannter Mehrfachvisa kommen sollen, und wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung den Änderungsantrag des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, die Kosten für ein Visum generell von 60 Euro auf 35 Euro zu senken, und wenn nein, warum nicht?