Speicherung biometrischer Daten im Visumverfahren
der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Omid Nouripour, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland will – so schrieb das „Handelsblatt“ am 10. März 2008 – „in voreilender Umsetzung“ des zu errichtenden europäischen Visa-Informationssystems (VIS) ab Sommer 2008 zusammen mit sieben anderen Mitgliedstaaten so genannte Schengen-Kurzzeitvisa nur noch nach Speicherung biometrischer Merkmale ausgeben. An den deutschen Botschaften in Damaskus und Ulan Bator sowie an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld würden bereits biometrische Merkmale erfasst bzw. geprüft. Ab 2009 will man dann Visumantragstellerinnen und -antragstellern in aller Welt biometrische Merkmale abverlangen.
Das „Handelsblatt“ verweist mit seinem Bericht indirekt auf das erste europäische Pilotprojekt zur Erfassung, Speicherung und Verifizierung biometrischer Daten bei der Beantragung von Schengen-Visa (BIOmetrics Data Experimented in Visas – BIODEV II). Unter Schirmherrschaft der Europäischen Kommission wird BIODEV II von acht Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien).
Das Bundesministerium des Innern (BMI) informiert über dieses Pilotprojekt auf seiner Homepage (www.bmi.bund.de).
BIODEV II verfolgt demnach folgende Ziele:
- Sammlung von Erfahrungen bei der Erfassung, Verifikation und Übermittlung biometrischer Daten durch die konsularischen Vertretungen und Grenzkontrollstellen;
- Erprobung der Interoperabilität verschiedener informationstechnischer Systeme;
- Durchführung des Versuchs unter den Bedingungen der für das VIS geltenden Sicherheitsstandards;
- Stärkung der konsularischen Zusammenarbeit zwischen den acht Partnerländern durch arbeitsteilige Nutzung von Dienststellen, Personal und Ausrüstung in den konsularischen Vertretungen bei der Erfassung biometrischer Daten.
Alle acht Mitgliedstaaten beteiligen sich mit zwei Grenzübergangsstellen (Flughäfen oder Häfen) und mindestens zwei Auslandsvertretungen an dem Projekt. Deutschland ist mit den vom „Handelsblatt“ genannten Botschaften und Flughäfen beteiligt.
Im Rahmen des Versuchs werden
- die personenbezogenen Daten aus dem Antrag,
- die Visumantragsnummer,
- ein digitales Gesichtsbild sowie
- zehn flache Fingerabdrücke einer Visumantragstellerin bzw. eines -antragstellers gespeichert.
Für deutsche Visa erfassen die Auslandsvertretungen diese Daten bei Antragstellung. Anschließend übermitteln sie diese zur zentralen Speicherung dem Bundesverwaltungsamt (BVA). Die hierbei erhobenen biometrischen Daten – darauf weist das BMI extra hin – würden lediglich für die Dauer des Projekts gespeichert und ausschließlich für die Zwecke des Versuchs verwendet. Auch sei ein Datenaustausch zwischen den acht Partnerländern bzw. die Speicherung der Daten in einer gemeinsamen zentralen Datenbank (wie beim geplanten VIS) im Rahmen von BIODEV II „noch nicht vorgesehen“.
Erste „Testläufe“ – so das BMI weiter – seien im August 2007 „unter Einbeziehung der Grenzkontrollstellen an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld erfolgreich durchgeführt“ worden.
Während die Deutsche Botschaft in Ulan Bator potentielle Visumantragstellerinnen und -antragsteller (zumindest auf ihrer Homepage) nicht über diese Erhebung biometrischer Daten informiert, hat die Deutsche Botschaft in Damaskus hierfür extra ein Faltblatt ins Internet eingestellt (www.damaskus.diplo.de/Vertretung/damaskus). Demnach werden bereist seit „Sommer 2007“ von allen Antragstellerinnen und -antragstellern biometrische Daten abgenommen.
Die Gesamtkoordinierung für das nationale Management des BIODEV-II- Projekts obliegt (in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt) dem Bundesministerium des Innern. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt das BIODEV-II-Projekt. Zudem sind in Deutschland – dem Vortrag eines Mitarbeiters des BSI vom 24. Oktober 2007 zufolge – die beiden privaten Unternehmen „secunet“ und „NEC“ in das BIODEV-II- Projekt eingebunden (www.it-sa.de).
Das technische Projektmanagement liegt in den Händen des BVA: Hier erfolgt nicht nur die zentrale Speicherung der durch die deutschen Auslandsvertretungen erhobenen Daten; das BVA dient auch den belgischen Behörden als zentrale Datenbank (allerdings werden die deutschen und belgischen Visumantragsdaten beim BVA getrennt voneinander gespeichert). Und schließlich hat das BVA auch die übrigen Projektstaaten – so die Darstellung des BMI – „bei der Realisierung von BIODEV II maßgeblich unterstützt“.
Ohnehin kommt dem BVA im Hinblick auf die nationale Umsetzung des VIS eine zentrale Rolle zu. Das BMI hatte frühzeitig entschieden, dass das BVA (neben der Kommunikationsschnittstellenfunktion im nationalen Visumverfahren) künftig auch als zentrale Behörde die Infrastruktur aufbauen soll, die es deutschen Dienststellen ermöglicht, von der VIS-Anwendung Gebrauch zu machen. Im BVA wurde ein Aufbaustab konstituiert (Referat III A 6), der unter Federführung des BMI die technischen Planungen zur nationalen Umsetzung des VIS-Projekts steuert und koordiniert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
An welchen Grenzübergangsstellen bzw. an welcher deutschen Auslandsvertretung werden seit wann (vgl. z. B. das Faltblatt der Deutschen Botschaft in Damaskus) welche biometrischen Merkmale von bislang wie vielen Personen erhoben und auf welcher Rechtsgrundlage bei welcher Behörde bzw. bei welchen Behörden in welchen Dateien gespeichert (bitte aufschlüsseln)?
Welche Behörde hat bzw. welche Behörden haben Zugriff auf diese biometrischen Daten?
Ist – wie das „Handelsblatt“ vom 10. März 2008 berichtet – für Sommer 2008 eine Änderung bzw. eine Ausweitung der diesbezüglichen Erfassung und Speicherung biometrischer Daten im Visumverfahren geplant, und wenn ja, welche?
Woraus ergeben sich die verfahrenstechnischen Einzelheiten dieser Erfassung und Speicherung biometrischer Daten?
Wo ist die genaue Zweckbestimmung der Erfassung und Speicherung festgelegt?
Woraus ergibt sich, dass die Speicherung auf die Dauer des Projekts begrenzt ist?
Wie wird mit den Daten nach dem Ende des Pilotprojekts verfahren: Werden diese gelöscht, oder sollen sie später noch über das VIS recherchierbar sein?
Ist der Deutsche Bundestag bzw. der Datenschutzbeauftragte seitens der Bundesregierung über die im Zuge des BIODEV-II-Projekts begonnene Erfassung und Speicherung biometrischer Daten im Visumverfahren unterrichtet worden?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Hat der Datenschutzbeauftragte hierzu eine Stellungnahme abgegeben, und wenn ja, wann, und welchen Inhalts?
Werden die hierbei erhobenen digitalen Fotos auch mithilfe so genannter gesichtsbiometrischer Methoden untersucht?
Wenn ja, wie?
Inwiefern werden hierbei auch die kritischen Ergebnisse etwa des 2. Bericht zur Technikfolgenabschätzung „Biometrie und Ausweisdokumente“ (Bundestagsdrucksache 15/4000) oder ähnlicher Berichte berücksichtigt?
Welche Rolle spielt hierbei u. a. das BVA (das im September 2006 ein Pilotprojekt „Biometrische Gesichtserkennung“ abgeschlossen hat und dessen Referatsgruppe III A angeblich als „eine der ersten europäischen Behörden die Gesichtsbiometrie produktiv einsetzt“, vgl. www.bva.bund.de)?
Warum informiert die Deutsche Botschaft in Ulan Bator nicht via Internet über die Abnahme biometrischer Merkmale im Zuge des BIODEV-II- Projekts?
Wird an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld über die Abnahme biometrischer Merkmale im Zuge des BIODEV-II-Projekts informiert, und wenn nein, warum nicht?
Durch welche Maßnahmen hat das BVA die anderen Projektpartner „bei der Realisierung von BIODEV II maßgeblich unterstützt“?
Welche privaten Unternehmen sind/waren an der Planung bzw. Durchführung von BIODEV II beteiligt?
Welchen Auftrag hatten/haben diese Unternehmen?
Welche Kosten sind dem Bund hieraus entstanden (bitte nach Einzelplänen, den jeweiligen Kapitelnummern und Titelgruppen aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind dem Bund in den Jahren 2006 – 2008 insgesamt durch die Teilnahme an dem Projekt BIODEV I und II entstanden (bitte nach Einzelplänen, den jeweiligen Kapitelnummern und Titelgruppen aufschlüsseln)?
Durch welche Maßnahmen wurde seitens des BVA versucht, den Aufbau der VIS-Infrastruktur für die nationalen Behörden zu gewährleisten?
Ist dieses Vorhaben abgeschlossen?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Wie groß ist das mit dem Aufbau der VIS-Infrastruktur für die nationalen Behörden beauftragte Referat III A 6 des BVA (bitte aufschlüsseln nach den Jahren seit Gründung des Referats bzw. des Aufbaustabes)?
Welche Ressorts und Behörden des Bundes sind an diesem Aufbaustab beteiligt?
Ist auch der Datenschutzbeauftragte des Bundes eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form, und inwiefern hat sich der Datenschutzbeauftragte inhaltlich zu der diesbezüglichen Aufbauarbeit bislang geäußert?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle soll das BVA langfristig beim Betrieb des VIS spielen?
Welche jährlichen sächlichen und personellen Kosten werden für das BVA im Hinblick auf den Betrieb des VIS bzw. für die Aufnahme und Verarbeitung biometrischer Merkmale im Visumverfahren prognostiziert (bitte aufschlüsseln)?
In welcher Abteilung bzw. welchem Referat ist der Biometrieserver des BVA zum Abgleich biometrischer Daten angesiedelt?
Biometrische Datensätze von wie vielen Personen sind derzeit auf diesem Server abgelegt (bitte aufschlüsseln nach: Deutsche Staatsangehörige, Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Drittstaatsangehörige)?
Auf wie viele biometrische Datensätze ist dieser Server ausgerichtet?
Welche Behörden stellen biometrische Datensätze in diesen Server ein?
Welche Behörden haben Zugriff auf diesen Server?
Wie lange bleiben die biometrischen Daten auf diesem Server eingestellt?
Welche Rolle spielt dieser Server im Hinblick auf das VIS?