Europäisches Erhaltungszuchtprogramm für Sibirische Tiger
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Tötung von nicht reinerbigen Jungtieren der Sibirischen Tigerkatze „Kolina“ im Magdeburger Zoologischen Garten geriet das Europäische Erhaltungszuchtprogramm für Sibirische Tiger in den Blick der Öffentlichkeit. Zweck, Aufgaben und Finanzierung dieses Programms sind weitgehend unbekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
a) Welches sind die Aufgaben der Londoner Koordinierungsstelle des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms für Sibirische Tiger? b) Welche Laufzeit hat es? c) Wer ist Träger des Programms? d) Wer finanziert es?
Welche inhaltlichen Bestimmungen für die Zucht des Sibirischen Tigers sind im Europäischen Erhaltungszuchtprogramm getroffen worden?
Worin liegt der Wert der Zucht reinerbiger Sibirischer Tiger in Hinblick auf die Tatsache, dass gezüchtete Sibirische Tiger nicht ausgewildert werden können?
a) Schreibt das Erhaltungszuchtprogramm die Tötung nicht reinerbiger Jungtiere vor? b) Schreibt das Zuchtprogramm die Tötung des jetzt als nicht reinerbig deklarierten Katers „Taskan“ vor? c) Ist der Bundesregierung bekannt, welches Schicksal den 31 Tigern beschieden ist, die durch Erbgutuntersuchungen im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms als nicht reinerbig identifiziert wurden?
Welche möglichen ethologischen Folgen hat die Wegnahme und Tötung der Jungtiere für das Muttertier und hinsichtlich deren Umgangs mit späterem Nachwuchs?
Wie viele Tiere in wie vielen Zoologischen Gärten sind für das Europäische Erhaltungszuchtprogramm für Sibirische Tiger registriert?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Jung- bzw. Alttiere, die von der Londoner Koordinierungsstelle als nicht reinerbig identifiziert wurden, getötet wurden?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung mit den Optionen „Abgabe an einen Zirkus“ bzw. „Abgabe an dubiose Händler“, die der Magdeburger Zoo ablehnte, alle in Frage kommenden Möglichkeiten geprüft, die ein Weiterleben der Jungtiere ermöglicht hätten, und wenn nein, welche Alternativen sieht sie?
Wie bewertet die Bundesregierung unter Beachtung des § 1 des Bundestierschutzgesetzes die Tötung der Jungtiere im Magdeburger Zoo?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung die Nichterreichung von Zuchtzielen ein „vernünftiger Grund“ für die Tötung von gesunden Jungtieren sein?
Wer ist berechtigt, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Tötung gesunder Jungtiere anzuordnen, und wer tat dies nach Kenntnis der Bundesregierung im vorliegenden Fall?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Zoologischen Gartens Magdeburg, der die Notwendigkeit der Tötung der gesunden, aber nicht reinerbigen Jungtiere damit begründete, dass die Erhaltung der bedrohten Tierarten und der biologischen Vielfalt und die Zurschaustellung wild lebender Tiere zu ihren hauptsächlichsten Aufgaben gehöre (Artikel 3 der Richtlinie 1999/22/EG des Rates der Europäischen Union vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos)? b) Untersagt diese Richtlinie die Haltung nicht reinerbiger Wildtiere in Zoologischen Gärten bzw. schreibt sie deren Tötung vor?
Unterstützt die Bundesregierung den Erhalt des Lebensraums des Sibirischen Tigers, und wenn ja, wie?