Anhaltende Schwierigkeiten mit der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Matthias Berninger, Alexander Bonde, Dr. Thea Dückert, Anja Hajduk, Markus Kurth, Anna Lührmann, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Software A2LL (Arbeitslosengeld II – Leistungen zum Lebensunterhalt) wurde zur Umsetzung der so genannten Hartz-IV-Gesetzgebung für die Erfassung und Verwaltung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern entwickelt. Seit Mai 2005 ist T-Systems allein verantwortlich für das Produkt. Anwendung findet A2LL in den Arbeitsgemeinschaften, die für die Betreuung der ALG-II-Empfänger vor Ort zuständig sind. Die so genannten Optionskommunen arbeiten mit anderen, dezentralen Softwarelösungen.
A2LL wies von Anfang an etliche Fehler auf, die nur mit einem erheblichen Mehraufwand seitens der Argen bearbeitet bzw. umgangen werden konnten.
- Bereits vor der offiziellen Inbetriebnahme zeigte A2LL Probleme bei der Erfassung von Kontonummern und Straßennamen, so dass die Auszahlung des ALG II zeitweise mit Barschecks bewältigt werden musste.
- Die Bundesagentur für Arbeit stellte Ende Juli 2005 Einmalzahlungen ein, weil A2LL Probleme bei der Erfassung, Verarbeitung und Überprüfung dieser Vorgänge aufwies.
- Sanktionen gegen ALG-II-Empfänger können erst seit November 2005 von A2LL erfasst werden.
- Veränderungsmitteilungen an Krankenkassen werden von A2LL willkürlich storniert, zugleich werden wegen falscher Beitragssätze monatlich ca. 25 Mio. Euro zuviel an die Versicherungen überwiesen.
- Die Änderung der Hinzuverdienstregelung für ALG-II-Empfänger zum 1. Oktober 2005 konnte nicht über A2LL verarbeitet werden.
- Die Angleichung des ALG-II-Satzes Ost auf Westniveau muss von Januar 2006 mindestens auf den Juli 2006 verschoben werden, weil A2LL die Umsetzung nicht früher realisieren kann.
- Während der Gesetzesberatungen zur Korrektur des SGB II hat die Bundesagentur für Arbeit die Umsetzung weiterer Änderungen mit A2LL (Erweiterung Bedarfsgemeinschaft U25, Erstwohnsungsbezug U25, Vermeidung von Doppelrentenversicherungen, Reduzierung Rentenversicherungsbeitrag) nicht vor dem 1. Januar 2007 in Aussicht gestellt. Trotzdem bestand die Bundesregierung auf einem früheren Umsetzungszeitpunkt. Ein Sprecher der Bundesagentur wies darauf hin, dass unter dieser Voraussetzung die Erfüllung der Kernaufgaben wie die Vermittlung und Beratung von Arbeitslosen „in erheblichem Umfang“ leiden würden.
In ihrer Antwort auf die mündliche Frage Nr. 14 der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Plenarprotokoll 16/7, S. 368 (A) bezifferte die Bundesregierung die bis zum Dezember 2005 durch die fehlerhafte Software bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) angelaufene Schadenshöhe auf ca. 28 Mio. Euro. Im Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den zuständigen Bundestagsausschuss hat die Bundesregierung bestätigt, dass die Haftungsverpflichtung von T-Systems gegenüber der BA aber bereits bei einer Summe von 5 Mio. Euro endet. Mittlerweile kündigte der Vorsitzende der BA, Klaus Jürgen Weise, an, er wolle den durch die jüngst beschlossenen Gesetzesänderungen erforderlichen höheren Aufwand durch die manuelle Umgehung von A2LL dem Bund in Rechnung stellen. Die Mehrkosten wurden von der BA auf 30 Mio. Euro beziffert.
Nach wie vor ist nicht absehbar, wann eine funktionsfähige Software für den Bereich SGB II zur Verfügung stehen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welchen konkreten Leistungsumfang sollte A2LL laut Ausschreibung ursprünglich erfüllen?
Bis wann sollte A2LL ursprünglich fertig gestellt sein?
Welche Abweichungen und/oder Nachforderungen gegenüber der Ursprungsausschreibung von A2LL hat es gegeben, und worauf waren diese zurückzuführen?
Welches Vertragsvolumen wurde zwischen der BA und T-Systems für die Entwicklung von A2LL vereinbart?
Wurden für vereinbarte Nachforderungen zusätzliche Geldleistungen vereinbart, und wenn ja, in welcher Höhe (Stand bis einschließlich März 2006)?
Welche Haftungsregelungen wurden bei nicht vertragsgerechter Funktion und Lieferung von A2LL zwischen T-Systems und der BA vereinbart?
Wie ist zu erklären, dass sich die Haftungsansprüche der BA gegenüber T-Systems auf eine maximale Schadenshöhe von 5 Mio. Euro beschränkt?
Wie hoch beziffert die BA aktuell (März 2006) die Schadenssumme, die im Zusammenhang mit Fehlern von A2LL aufgetreten ist?
Welche konkreten Probleme bestehen zurzeit im Zusammenhang mit A2LL
a) zentral bei der Bundesagentur für Arbeit?
b) dezentral bei den Arbeitsgemeinschaften?
Innerhalb welchen Zeitraums sollen die jeweiligen Probleme behoben sein?
Auf welche Summe werden sich nach Schätzungen der Bundesregierung die Schäden bis zur Behebung der Probleme aufaddieren?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass A2LL jemals voll funktionsfähig sein wird?
Wann wird das Abstimmungsverfahren bei der BA zur Prüfung der weiteren Handlungsalternativen abgeschlossen sein, über welches das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen seines Berichts an den zuständigen Bundestagsausschuss informiert hat?
Welche Alternativen werden konkret im Rahmen dieses Verfahrens geprüft?
Welche zusätzlichen Kosten erwartet die Bundesregierung jeweils für die in Prüfung befindlichen Alternativen?
Zu welchen Ergebnissen ist die am 1. August 2005 in der Rahmenvereinbarung zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Prüfung dezentraler Möglichkeiten der Datenverarbeitung gekommen?
Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über die Funktionstüchtigkeit der in den Optionskommunen eingesetzten Software, auch im Hinblick auf die Adaption der seit dem vergangnen Jahr vorgenommenen Änderungen im SGB II?
Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber Forderungen von Kommunen (zuletzt vom Städtetag und vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen), neben A2LL in den Arbeitsgemeinschaften auch andere Anwendungen zuzulassen?
Wie rechtfertigt sich aus Sicht der Bundesregierung die Schwerpunktsetzung in den Argen zu Ungunsten der Beratung und Vermittlung in Arbeit, die durch die von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen geforderten frühzeitigen Umsetzung der neuerlichen Änderungen des SBG II entsteht, obwohl die Bundesagentur im Vorfeld darauf hinwies, dass darunter die Vermittlungs- und Beratungsarbeit „in erheblichem Umfang“ leiden werde?
Wie viel Personal wird der Bundesregierung zufolge zusätzlich gebunden, um die Änderungen des SGB II in Form von so genannten Umgehungslösungen, die zur Kompensation der Funktionsmängel von A2LL eingesetzt werden, umzusetzen?
Entstehen durch die laufenden Anpassungen der Software A2LL zusätzliche Schulungsbedarfe bei den Mitarbeitern der BA und der Argen, und wenn ja, wie viele Mitarbeiter sind davon betroffen, bis wann sollen die Schulungen abgeschlossen sein, und welche zusätzlichen Kosten werden dafür veranschlagt?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegenüber der Forderung der BA, dem Bund die Kosten für den personellen Mehraufwand auf Grund der im Februar 2006 beschlossenen Gesetzesänderungen im SBG II in Höhe von rund 30 Mio. Euro in Rechnung zu stellen?
Welches Verhältnis besteht im personellen Aufwand bei den Arbeitsgemeinschaften zwischen der Leistungsgewährung und der Beratungs- und Vermittlungsarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit?
a) Welches Verhältnis war demgegenüber ursprünglich anstrebt?
b) Welchen personellen (prozentual und absolut) Mehraufwand haben die Probleme mit A2LL bei der Leistungsgewährung in den Arbeitsgemeinschaften verursacht?
Plant die Bundesregierung weitere Gesetzesänderungen, die aller Voraussicht nach weitere Schwierigkeiten mit A2LL verursachen, und wenn ja,
a) welche?
b) zu welchem Zeitpunkt sollen die geplanten Änderungen jeweils in Kraft treten und mit welchem personellen Mehraufwand zur manuellen Umsetzung dieser Änderungen in den Argen, und mit welchen Zusatzkosten rechnet die Bundesregierung?