Zu der Mitteilung der EU-Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung und dem Arbeitsplan des Rates im Kulturbereich 2008 bis 2010
der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Katrin Göring-Eckardt, Grietje Staffelt, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Mai 2007 übermittelte die EU-Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (KOM(2007) 242 endg. vom 10. Mai 2007). Die EU-Kommission unterstreicht darin die zentrale Rolle der Kultur im europäischen Integrationsprozess und insbesondere den interkulturellen Dialog und die kulturelle Vielfalt als weltweite Herausforderung. Vor allem bei der Schaffung und beim Ausbau von Wettbewerbsvorteilen hebt die EU-Kommission die Bedeutung der Kultur hervor: Kultur sei „unverzichtbar“, damit die EU ihre strategischen Ziele Wohlstand, Solidarität und Sicherheit erreichen und gleichzeitig ihre Präsenz auf der internationalen Bühne ausbauen könne. Der kulturelle Reichtum und die Vielfalt Europas stellten einen großen „Vorzug in einer virtuellen und wissensbasierten Welt“ dar. Der Kultursektor in Europa sei zudem ein „äußerst dynamischer Katalysator für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzbeschaffung in der gesamten EU“, eine vitale Kulturindustrie stelle eine „einzigartige Innovationsquelle“ für die Zukunft dar. Dieses Potenzial solle künftig besser genutzt und ausgeschöpft werden.
Erstmals existiert mit dieser Mitteilung eine umfassende Kulturstrategie für die Europäische Union, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Kulturbereich und die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips ausdrücklich anerkannt werden. Die EU-Kommission betont den unterstützenden bzw. ergänzenden Charakter aller Maßnahmen, die auf der Grundlage von Artikel 151 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) erfolgen sollen. Die in diesem Rahmen zu entwickelnde Agenda strebe Synergien auf europäischer Ebene an und orientiere sich an drei miteinander verbundenen Hauptzielen: der Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs, der Förderung der Kulturwirtschaft im Rahmen der Lissabon-Strategie sowie der Förderung der Kultur als wesentliches Element der internationalen Beziehungen.
Zur Umsetzung empfiehlt die EU-Kommission die sogenannte offene Koordinierungsmethode (OKM). Hierbei handelte es sich ursprünglich um ein Instrument zur Umsetzung der Lissabon-Strategie. Die OKM setzt auf die freiwillige Kooperation der EU-Mitgliedstaaten in verschiedenen Politikfeldern und bietet spezielle Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Ihr Zweck ist es, die nationalen Politiken auf die Realisierung bestimmter gemeinsamer Ziele auszurichten. Bei dieser Form der Regierungszusammenarbeit werden Mitgliedstaaten auf der Basis gemeinsam festgelegter Messinstrumente (Leitlinien, Indikatoren, Statistiken) sowie anhand von „Benchmarking“ durch andere Mitgliedstaaten bewertet („Peer Pressure“). Zentraler Akteur ist der Rat der Europäischen Union, die EU-Kommission soll den Prozess überwachen.
Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss vom 6. Juli 2007 (Bundesratsdrucksache 325/07) nachdrücklich gegen die Einführung der offenen Koordinierungsmethode ausgesprochen. Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass die EU zwar im Kulturbereich einen eigenen Beitrag leisten könne, dieser jedoch rein subsidiär, als Ergänzung zur Kulturpolitik der Mitgliedstaaten erfolgen müsse. Für eine eigene europäische Kulturpolitik gebe es über Artikel 151 EGV hinaus keine Rechtsgrundlage. Auch im Entwurf für eine Entschließung des Rates zur EU-Kommissionsmitteilung (Ratsdok. 14045/07) finden sich auf der Ebene der Mitgliedstaaten erkennbare Einwände gegenüber dem EU-Kommissionstext. So dürfe die Anwendung der OKM nur im Rahmen eines flexiblen Konzepts erfolgen, das zudem speziell auf den Kultursektor zugeschnitten sei. Die Kompetenzen der Mitgliedstaaten – auch ihrer lokalen und regionalen Ebenen – müssten ausreichend berücksichtigt und auch das Prinzip der Freiwilligkeit müsse eingehalten werden.
Die Entschließung des Rates ist am 16. November 2007 in Kraft getreten und in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007 aufgenommen worden. Die Ziele der europäischen Kulturagenda wurden außerdem in den Entwurf für den künftigen dreijährigen Arbeitsplan des Rates im Kulturbereich 2008 bis 2010 eingefügt. Im Rahmen des Kulturministerrates wurden die Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2008 bis 2010 am 21. Mai 2008 angenommen.
Am 7. Mai 2008 wurde die Mitteilung der EU-Kommission zum ersten Mal im Ausschuss für Kultur und Medien und damit zum allerersten Mal im Deutschen Bundestag behandelt. Obwohl Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Kulturausschuss einen Bericht zur Europäischen Kultur- und Medienpolitik lieferte und sich danach eine Fragerunde der Abgeordneten anschloss, wurden die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur EU-Mitteilung über eine europäische Kulturagenda sowie zum Arbeitsplan des Rates im Kulturbereich 2008 bis 2010 nicht zufriedenstellend beantwortet.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen12
Wie ist die Position der Bundesregierung zur Mitteilung der EU-Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung und deren Bedeutung für die Kultur?
Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der Umsetzung der in der EU-Kommissionsmitteilung angesprochenen Ziele?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der offenen Koordinierungsmethode zur Umsetzung der in der EU-Mitteilung formulierten Ziele?
Wie geht die Bundesregierung mit dem Bundesratsbeschluss zur EU-Mitteilung um, insbesondere mit den Vorbehalten der Länder gegenüber der offenen Koordinierungsmethode sowie der Forderung, einem vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder die Verhandlungsführung zur Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission zu übertragen, da dies in die Kulturhoheit der Länder fiele?
Wie stellt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der offenen Koordinierungsmethode eine funktionierende Zusammenarbeit mit den Ländern zur Umsetzung der Mitteilung sicher?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Mitteilung angesprochene Gründung eines EU-AKP-Kulturfonds, und welche Kenntnisse hat sie über den derzeitigen Stand dieser Planung sowie die Resonanz der anderen Mitgliedstaaten darauf?
Welche Schwerpunkte, Vorschläge und Forderungen hat die Bundesregierung im Vorfeld in den Entwurf für den Arbeitsplan des Rates im Kulturbereich 2008 bis 2010 eingebracht?
An welchen Arbeitsgruppen (Mitgliedschaft auf Basis des Freiwilligkeitsprinzips) zur Umsetzung des Arbeitsplans des Rates im Kulturbereich 2008 bis 2010 nimmt die Bundesregierung teil, und durch welche Personen ist sie darin vertreten (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Arbeitsgruppen):
● Arbeitsgruppe zur Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden,
● Arbeitsgruppe zur Mobilität von Kunstsammlungen und zu den Tätigkeiten von Museen
● Arbeitsgruppe für Synergien zwischen Kultur und Bildung
● Arbeitsgruppe zur Kultur- und Kreativwirtschaft
● Dienststellenübergreifende Gruppe für Kultur zur Gewährleistung der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen?
Welches sind die konzeptionellen Vorschläge, die die Bundesregierung laut ihrer Mitteilung vom 7. Mai 2008 zur „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ in die entsprechende Arbeitsgruppe der EU einbringen wird?
In welcher Form wird die Bundesregierung dazu beitragen, die Tätigkeiten der statistischen Arbeitsgruppe „Kultur“ wieder in Gang zu bringen, und welche Schwerpunkte will sie in diese Arbeitsgruppe einbringen?
Wird die Bundesregierung den Vorsitz einer Arbeitsgruppe übernehmen?
Mit welcher Begründung?
In welcher Form und in welchen Zeitabständen wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Tätigkeit der Arbeitsgruppen informieren?