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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auftrag und Struktur der Akademie der Künste (G-SIG: 16010250)

Auftrag der AdK in Angelegenheiten der Kunst und Kultur, Konzeption, Struktur und Organisation, Reformen, Rechtsaufsicht der Bundesregierung <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

02.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/64113.02.2006

Auftrag und Struktur der Akademie der Künste

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/641 16. Wahlperiode 13. 02. 2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auftrag und Struktur der Akademie der Künste Die Akademie der Künste (AdK) mit Sitz in Berlin ist seit 2005 eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Bundes. Sie erhält vom Bund jährliche Zuwendungen von 17,75 Mio. Euro. Ihre Rechte und Pflichten sind im Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste geregelt. Zum gesetzlich formulierten Auftrag der AdK gehört es, „öffentliche Wirksamkeit (zu) entfalten“ und „die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten“. Sie hat die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur zu unterstützen und zu beraten. Seit Rücktrittsankündigung des Präsidenten Adolf Muschg Ende 2005 gibt es eine intensive öffentliche Debatte über die Frage, ob die AdK in ihrer jetzigen Struktur dem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Anfang Februar 2006 verabschiedete die Mitgliederversammlung der AdK eine neue Satzung, die der Genehmigung im Rahmen der Rechtsaufsicht durch die oberste Bundesbehörde für Kultur und Medien bedarf. Ende April 2006 soll der Nachfolger des bisherigen Präsidenten der AdK, Adolf Muschg, von der Mitgliederversammlung der AdK gewählt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Wie versteht die Bundesregierung den gesetzlich festgelegten Beratungsauftrag der AdK in Angelegenheiten der Kunst und Kultur? b) Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung die Erfüllung dieses Auftrags? 2. Wie und mit welcher Zielsetzung gedenkt die Bundesregierung, sich an der laufenden Debatte über Konzeption, Struktur und Organisation der AdK zu beteiligen? 3. Welche Reformen in der Struktur der AdK sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um die öffentliche Wahrnehmung der AdK zu verbessern, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag effizienter nachkommen kann? 4. a) Im von der Mitgliederversammlung der AdK verabschiedeten neuen Satzungsentwurf sind „regelmäßige Zusammenkünfte bevollmächtigter Vertreter der AdK mit Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung“ vorgesehen. Wer soll für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag an diesen Zusammenkünften teilnehmen? In welchen zeitlichen Abständen sollen diese Treffen stattfinden? Drucksache 16/641 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeb) Welche Aufgaben und praktischen Zwecke sollen diese regelmäßigen Konsultationen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen? 5. Wann und nach welchen Kriterien übt die Bundesregierung ihre Rechtsaufsicht über die neue Satzung und ggf. Geschäftsordnung der AdK aus? Berlin, den 13. Februar 2006 Renate Künast, Fritz Kuhn und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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