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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Unfaire Geschäftspraktiken von Energieunternehmen

<span>Schutzmaßnahmen gegen verbraucherunfreundliche, unlautere bzw. rechtswidrige Geschäftspraktiken von Energieunternehmen, Stand von Verfahren bei Bundesaufsichtsbehörden, Vertragsverletzungsverfahren der EU, Effizienz von Klagerechten der Verbraucher</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

19.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/940730. 05. 2008

Unfaire Geschäftspraktiken von Energieunternehmen

der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In letzter Zeit berichten Verbraucherverbände verstärkt über unseriöse und benachteiligende Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Energielieferverträgen an private Verbraucherinnen und Verbraucher.

Europäisches Parlament, Rat und die EU-Kommission haben große Einigkeit in dem Ziel gezeigt, die Verbraucherrechte auf dem Erdgas- und Elekrtrizitätsbinnenmarkt zu stärken (Mitteilung der EU-Kommission „Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher“ KOM(2007) 386 endg.; Ratsdok. 11573/01/01). Neben dem Schutz der sozial schwächsten Bürger im Falle von Energiepreiserhöhungen und der Verbesserung des Mindestinformationsangebots sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken besser geschützt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie schützt die Bundesregierung private Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken auf den Energiemärkten?

2

Auf welche Art und Weise wird die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher vor rechtswidrig angewendeten Preiserhöhungsklauseln schützen?

3

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. April 2008 (BGH KZR 2/07)?

4

Welche Verfahren von Bundesaufsichtsbehörden laufen gegenwärtig gegen Energieversorgungsunternehmen (Stand 30. April 2008), was ist deren Inhalt, wie lautet deren Aktenzeichen, und wer ist federführend für die Bearbeitung verantwortlich (bitte in Form einer Tabelle)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit zur Umgehung rechtlicher Verbraucherschutzvorschriften bei Energielieferverträgen z. B. durch Abschluss von Sondertarifen?

6

Welche Einrichtung des Bundes ist für die Überwachung und Berichterstattung von (unlauteren) Geschäftspraktiken auf den Energieverbrauchermärkten zuständig?

7

Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Union wegen nichterfolgter Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf unfaire Praktiken beim Wechsel des Energieanbieters durch Verbraucherinnen und Verbraucher?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesverbandes Neuer Stromanbieter wonach es in rund der Hälfte der Fälle zu Verzögerungen kommt?

10

Durch welche rechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Stellung der Energieverbraucherinnen und -verbraucher im Energiemarkt seit 2006 verbessert?

11

Stimmt die Bundesregierung aus verbraucherpolitischer Sicht der Auffassung zu, dass Stromsperren das Abgleiten in Not- und Armutssituationen beschleunigen, und was unternimmt die Bundesregierung zur Verhinderung dieser Sperrandrohungen?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um gegen verbraucherunfreundliche Praktiken wie kostenpflichtige Telefonwarteschleifen, automatisierte Beschwerdeverfahren, aggressive Mahnverfahren und Falschauskünfte von Energieunternehmen, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder ausgesetzt sehen, vorzugehen?

13

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über eine kostenlose jährliche Auskunft hinausgehend, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unkontrollierten Bewertungen ihrer Kundendaten durch Energieversorgungsunternehmen und Auskunfteien zu schützen und das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu stärken?

14

Durch welche Maßnahmen in der Messzugangsverordnung (MessZV) stellt die Bundesregierung sicher, dass die Daten der Messung in einem einheitlichen, genormten Format zur Verfügung gestellt werden, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Auswertung und Verwendung ihrer Messdaten z. B. für eine weiterführende Energieberatung nicht an den jeweiligen Messstellenbetreiber gebunden sind?

15

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei einem Wechsel des Messstellenbetreibers keine übermäßigen bürokratischen Hürden für die Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen, bestehende bürokratische Hürden abgebaut und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher durch entsprechende Regelungen in der Messzugangsverordnung gewährleistet werden?

16

Welche rechtlichen und tatsächlichen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den verstärkt auftretenden Schönfärbereien mit einem angeblichen ökologischen Engagement deutscher Energieunternehmen, sogenanntes Greenwashing?

17

Welche Verhaltenskodizes und Initiativen der Wirtschaft gegen unfaire Geschäftspraktiken sind der Bundesregierung bekannt, und an welchen ist die Bundesregierung beteiligt worden?

18

Wie und durch wen erfolgt eine Evaluierung von verbraucherrelevanten Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz der bestehenden Klagerechte von Verbraucherverbänden und Verbraucherinitiativen bei unfairen Geschäftspraktiken?

Berlin, den 30. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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