Genehmigungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bereits wenige Tage nach der Bundestagswahl hat der Bundesminister für Umwelt, Dr. Töpfer, verlauten lassen, daß die Dauer von Genehmigungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland Infrastrukturmaßnahmen in den ostdeutschen Bundesländern behindere und verzögere. Er kündigte an, daß mittels eines „Maßnahmengesetzes" die Dauer der Verfahren verkürzt werden solle, insbesondere sollten die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit eingeschränkt werden. Der Bundesumweltminister begründete dies u. a. mit der vorrangigen Notwendigkeit des Ausbaus und der Sanierung des ostdeutschen Eisenbahnnetzes.
Wenig später unterstützte der für den Straßenbau zuständige Minister Dr. Krause diese Position und forderte seinerseits eine Verkürzung der Verfahrensdauer, um die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen ungehindert durchführen zu können. Die Dauer der Genehmigungsverfahren, so Dr. Krause, werde durch die intensive Öffentlichkeitsbeteiligung unnötig in die Länge gezogen.
Am 20. Februar antwortete der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Wieczorek, auf direkte Nachfrage im Umweltausschuß, er lehne eine Einschränkung der Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit, gerade auch bei Verfahren in den ostdeutschen Bundesländern, ab.
Am 22. Februar erklärte der Bundesminister der Justiz, Dr. Kinkel, eine Prüfung in seinem Hause habe ergeben, daß das vorgesehene „Maßnahmengesetz" juristisch einwandfrei sei. Er forderte darüber hinaus u. a., daß über die künftige Trassenführung von Bundes(fern)straßen in den ostdeutschen Bundesländern der Deutsche Bundestag per Gesetz entscheiden solle, weil Straßenbaumaßnahmen sonst nicht schnell genug verwirklicht werden könnten.
Die Umweltministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Frau Uhlmann (CDU), kündigte an, daß die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung für Großfeuerungsanlagen von ihr außer Kraft gesetzt werden soll.
Angesichts dieser Äußerungen erwartet die Öffentlichkeit alsbald Klarheit darüber, inwieweit ihre Beteiligungsrechte eingeschränkt werden sollen, und für welche Maßnahmen dies beabsichtigt ist. Dies gilt vor allem für die Bewohner der ostdeutschen Bundesländer, die gerade erst begonnen haben, sich mit den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, mit der kommunalen Selbstverwaltung, der Gewaltenteilung und dem Föderalismus vertraut zu machen. Eine Einschränkung der Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit würde von vielen Menschen als Rückfall in den SED-Zentralismus angesehen werden und dürfte einer demokratischen Entwicklung äußerst abträglich sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie und in welcher Form sollen Genehmigungsverfahren, die unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden müssen, verkürzt werden?
Welche Gesetze werden von diesen Vorschlägen im einzelnen berührt, und welche Artikel des Grundgesetzes bedürfen einer Änderung?
Welche EG-Vorschriften werden durch die geplanten Maßnahmen tangiert?
Inwieweit läßt die Richtlinie der EG über die Umweltverträglichkeitsprüfung, bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht durch das UVP-Gesetz, eine Einschränkung der Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Verkürzung von Verfahren zu?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erlaß der Umweltministerin von Mecklenburg-Vorpommern, wonach die zwingend vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung für Großfeuerungsanlagen nicht erfolgen soll?
Inwieweit könnte dieser Verstoß gegen die Richtlinie der EG über die Umweltverträglichkeit zu langen und kostenintensiven Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führen, und welche Folgen hätte dies für die Dauer der Verfahren?
Wann gedenkt die Bundesregierung den angekündigten Bericht über die Anwendung der EG-Richtlinie übe die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen?
Inwieweit sind die Vorschläge des Bundesministers der Justiz vom 22. Februar 1991, insbesondere die vorgesehene Entscheidung über Fernstraßentrassen durch den Deutschen Bundestag, mit dem Prinzip der Gewaltenteilung bzw. dem Grundgesetz vereinbar?
Unter welchen Umständen wäre es sinnvoll und notwendig, unterschiedliche Verfahrensabläufe in den alten und neuen Bundesländern einzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen von Antragstellern, daß Verfahren durch unterbesetzte oder nicht ausreichend qualifizierte Genehmigungsbehörden erheblich verzögert werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung diesem Mangel abzuhelfen?
Wie viele zusätzliche Stellen in den Genehmigungsbehörden sind notwendig, um zu einer angemessenen Dauer von Verfahren zu kommen, und wie hoch ist der Finanzbedarf?
Inwieweit sind Vorwürfe berechtigt, die katastrophale Umweltsituation in den ostdeutschen Bundesländern werde als Vorwand benutzt, um - die schon länger gehegte Absicht einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, insbesondere durch eine Einschränkung der Beteiligung der Öffentlichkeit, in die Tat umzusetzen?
Welche Rolle spielt dabei die sogenannte „Unabhängige Kommission für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung", die mit Beschluß des Deutschen Bundestages vom 13. Juli 1983 eingesetzt wurde?
Inwieweit verdient diese Kommission das Prädikat „unabhängig", wenn von zwölf Mitgliedern zwei unmittelbar aus den Reihen der Wirtschaft bzw. Industrie kommen, aber nicht ein Mitglied eines anerkannten Umwelt- oder Naturschutzverbandes beteiligt ist?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung kompetenter Wissenschaftler, wonach die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren oft dazu geführt hat, Fehler von Antragstellern und Behörden zu korrigieren, und inwieweit wurde durch das Engagement sachkundiger Bürger/-innen Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abgewendet?
Auf welche Tatsachen stützt sich die Einschätzung der Bundesregierung, daß Bürger/-innen ihre Beteiligungsrechte „mißbrauchen" und notwendige bzw. sinnvolle Infrastrukturvorhaben unnötig verhindern?