Anwendung der Volkszählungsdaten von 1987 auf Angehörige moslemischer Religionsgruppen
der Abgeordneten Ursula Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Während der Volkszählung 1987 wurde von einer Reihe von Religionsgemeinschaften, so vor allem von jüdischen Gruppen, dagegen protestiert, daß bei der Volkszählung auch die Religionszugehörigkeit abgefragt und damit erfaßt worden ist. Kritikerinnen der Volkszählung ist damals mitgeteilt worden: „Bei den neunzehn Volkszählungen, die es seit 1871 gegeben hat, gab es keinen einzigen Fall der Verletzung des Statistikgeheimnisses" (Staatssekretär Kroppenstedt in der FAZ vom 19. Oktober 1983).
Heute wird offenbar mit den Erkenntnissen der Volkszählung von 1987 im Zusammenhang mit dem Golfkrieg durch die Sicherheitsbehörden gearbeitet. Erkenntnisse, die aus der Volkszählung gewonnen worden sind, fließen in die Lagebeurteilung der Inneren Sicherheit durch die Sicherheitsorgane ein. Die Muslime in der Bundesrepublik Deutschland werden zur Risikogruppe erklärt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Inwiefern wurden Erkenntnisse aus der Volkszählung 1987 durch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Golfkrieg verwertet?
Sind anhand der Erhebung der Volkszählung besondere Lagebilder in bestimmten Städten und Regionen erstellt worden?
Warum und aufgrund welcher Erkenntnisse sind die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen der moslemischen Religionsgruppen zur Risikogruppe erklärt worden?
Kann die Zugehörigkeit von Menschen zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft grundsätzlich dazu führen, von den Sicherheitsbehörden zu Risikogruppen erklärt zu werden?
Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Bedenken u. a. von jüdischen Gruppen zu Fragen nach der Religionszugehörigkeit anläßlich der Volkszählung 1987?