Anerkennung von NS-Verfolgten
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bis zum 31. Dezember 1991 können jene Verfolgten des Nationalsozialismus, die bislang in der ehemaligen DDR keine Ehrenpension erhalten haben, ihre Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes beantragen. Mit dem Einigungsvertrag hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, weiterhin Ehrenpensionen zu zahlen.
Ansprüche auf eine Entschädigung und auf monatliche Beihilfe für erlittenes Unrecht haben u. a. auch jene, die zwischen 1933 und 1945 zwangsweise sterilisiert worden sind. Wie der im Oktober 1990 gegründete Interessenverband der Verfolgten des Nazi-Regimes unlängst mitteilte, haben aufgrund politischer Zusagen der Regierung Modrow zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die in der früheren DDR „vergessen worden sind", seit Jahresbeginn 1990 Anträge auf Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Was hat die Bundesregierung bislang getan, um die NS-Verfolgten, die von den genannten Regelungen betroffen sind, in den neuen Bundesländern über ihre Rechte auf Anerkennung und zusätzliche Versorgung aufzuklären?
Welche Behörden sind von der Bundesregierung mit der Wahrnehmung der Interessen des genannten Personenkreises beauftragt worden?
Gibt es eine Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Interessenverband der Verfolgten des Nazi-Regimes, und sind der Bundesregierung die bisher an diesen Interessenverband gegangenen Anträge der Bürgerinnen und Bürger bekannt?