Knappschaftliche Rentenversicherung im Vergleich mit der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung
der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Unterschiede weisen die knappschaftliche Rentenversicherung (KnV) einerseits, die Angestellten- (AnV) und Arbeiterrentenversicherung (ArV) andererseits auf?
Aufgrund welcher Regelungen gewährt die KnV gegenüber der ArV/AnV zusätzliche Leistungen bzw. Besserstellungen (im Falle des Altersruhegelds, bei Invalidität, vorzeitigem Ruhestand etc.)?
Wann sind diese zusätzlichen Leistungen bzw. Besserstellungen eingeführt worden, und wie begründen sie sich?
Welche eigenen Vorleistungen über die normalen gesetzlichen Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) hinaus erbringen die Knappschaftsangehörigen dafür?
In welchem Maße sind die Höherleistungen der KnV durch Beiträge gedeckt, in welchem Maße muß dafür die Allgemeinheit aufkommen (durch einen entsprechenden Teil des Bundeszuschusses über die ungünstige Altersstruktur der KnV hinaus)?
Wie hoch liegen die Knappschaftsrenten im Vergleich mit den AnV-/ArV-Renten (im Gesamtdurchschnitt einerseits, bei „Standardrenten" nach 30, 35, 40 und 45 Versicherungsjahren andererseits)?
Welche Unterschiede werden in der knappschaftlichen Rentenversicherung zwischen den Untertage- und den Übertage-Beschäftigten gemacht?
Wie hoch ist gegenwärtig die Zahl der Untertage- und der Übertage-Beschäftigten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der Rentenreform über die Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen hinaus eine Harmonisierung von ArV/AnV und KnV durchzuführen?