Beteiligung des BMZ am integrierten Entwicklungsvorhaben Bondoc/Philippinen
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Einbeziehung des integrierten Entwicklungsvorhabens Bondoc in die Entwicklungszusammenarbeit mit den Philippinen hat in der Öffentlichkeit beider Länder zu Kritik und u. a. der Besorgnis geführt, daß hier entwicklungspolitische Mittel in einem militärischen Kontext verwendet werden könnten, insbesondere daß die Straßenbaukomponente ein heftig umkämpftes Guerillakriegsgebiet betreffe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Vereinbarungen über das Projekt Bondoc wurden am 3. Oktober 1988 zwischen Bundesminister Klein und der philippinischen Planungsministerin Monsod getroffen?
War das Projekt Bondoc Thema der deutsch-philippinischen Verhandlungen am 5./6. Dezember 1988 in Bonn, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Trifft es zu, daß der größte Teil der vorgesehenen Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit für die Straßenbaukomponente des Projektes verwendet werden soll, und wenn ja, wie hoch wird dieser Anteil veranschlagt?
Trifft es zu, daß die Straßenbaukomponente zunächst zurückgestellt worden ist, und wenn ja, mit welcher Begründung und für welchen voraussichtlichen Zeitraum?
Trifft es zu, daß mit der Umsetzung der Komponenten aus dem Bereich der Technischen Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes umgehend begonnen werden soll, und worin bestehen diese Komponenten im einzelnen?
In der im gutachterlichen Auftrag der GTZ im Oktober 1987 fertiggestellten Studie von K. Fischer u. a., „BORD. Bondoc Peninsula Rural Developement Project (Philippines). Report of the preparatory mission on technical cooperation" werden drei zentrale Bedingungen genannt, die erfüllt sein müßten, damit mit dem Projekt begonnen werden kann:
die Verhinderung einer möglichen Machtübernahme der Militärs durch die Regierung,
die Stabilisierung des mit der Entwicklungszusammenarbeit befaßten Institutionensystems,
eine Tolerierung der Etablierung und Ausführung des Projektes durch die örtliche NPA-Guerilla (S. 23).
Wenn nur eine dieser Bedingungen fehle, könne das Projekt nicht wie geplant begonnen werden.
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Ist der Bundesregierung ein Schreiben der regionalen NDF/ NPA oder von deren Sprechern „Ka Roger" und/oder „Ka Selda" zum Projekt bekannt, und wenn ja, was ist der Inhalt dieses Schreibens?
Sieht die Bundesregierung die Tolerierung des Projektes durch die NPA als gesichert an?
In der philippinischen Presse ist das Gebiet Bondoc wiederholt als „hotbed of insurgency" bezeichnet und wiederholt über militärische Zusammenstöße dort berichtet worden (vgl. z. B. Manila Chronicle vom 30. Juni 1988). Auch der zuständige Referent im BMZ ging in einem Schreiben vom 4. Januar 1988 an die „Aktionsgruppe Philippinen" davon aus, „daß die starke NPA-Präsenz (und die daraus automatisch abzuleitende ebenso starke militärische Präsenz) in dieser Region für Entwicklungszusammenarbeit außerordentlich problematisch werden kann".
Teilt die Bundesregierung Befürchtungen, daß die persönliche Sicherheit von im Projekt (zukünftig) eingesetzten Experten in dieser Situation nicht gewährleistet werden kann?