Einsichtsrecht für Betroffene durch Observation in ihre Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz, dem BND, dem MAD und dem BKA
der Abgeordneten Ursula Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In den letzten Monaten hat es eine verstärkte öffentliche Debatte über das Einsichtsrecht, die Herausgabe und die Vernichtung der Akten der Opfer der Bespitzelung durch das MfS der ehemaligen DDR gegeben. So weist u. a. die „Welt" vom 21. März 1991 in einem Kommentar darauf hin, daß unter „Opfer" nicht in erster Linie brutal mißhandelte Menschen verstanden werden dürfen, sondern daß damit „eben ,Nur'-Bespitzelte gemeint" sind, eben alle diejenigen, die seit Jahren ausgespitzelt und datenmäßig erfaßt worden sind.
Nun hat es aber auch in der Bundesrepublik Deutschland eine ausgeprägte Observation politisch verdächtiger Personen durch die Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Besonders die Polizeien des Bundes und der Länder haben über Jahre hinweg ohne irgendeine Rechtsgrundlage in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen dieses Landes eingegriffen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der BND, der MAD haben ebenfalls Daten von Personen erhoben und gespeichert. Die Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland waren dieser Praxis ausgeliefert. Uns sind viele Bürger/innen persönlich bekannt, die aufgrund der Bespitzelung durch den Verfassungsschutz ein Berufsverbot erhalten haben und denen trotz intensiver Bemühungen keine Einsicht in ihre Daten gewährt worden ist. Die Fülle von standardisierten Ablehnungen der Einsicht in beispielsweise den VS-Akten führte dazu, daß Bürger/innen es heute schon nicht mehr versuchen, Einsicht in ihre Daten bei den erwähnten Sicherheitsbehörden zu bekommen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sind beim Bundesamt für Verfassungsschutz datenmäßig erfaßt?
Wie viele Bürger/innen haben in den letzten fünf Jahren Einsicht in ihre Daten beim Bundesamt für Verfassungsschutz beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/innen ist in diesen fünf Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz vollständig Einsicht in ihre Daten gewährt worden, und wie viele haben ein teilweises Einsichtsrecht erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/innen ist in diesen fünf Jahren die Einsicht in ihre Daten vom Bundesamt für Verfassungsschutz verwehrt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/innen sind beim BKA datenmäßig in den letzten fünf Jahren erfaßt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Delikt/Verdacht)?
Wie viele Bürger/innen haben in den letzten fünf Jahren Einsicht in ihre Daten beim BKA beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/innen ist in diesen fünf Jahren vollständig Einsicht vom BKA in ihre Daten gewährt worden, und wie viele haben teilweise Einsicht erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/innen ist die Einsicht in ihre Daten in den letzten fünf Jahren vom BKA verwehrt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/innen sind in den letzten fünf Jahren vom BND datenmäßig erfaßt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/innen speziell der ehemaligen DDR sind in den letzten zehn Jahren vom BND datenmäßig erfaßt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/innen haben in den letzten fünf Jahren Einsicht in ihre Daten beim BND beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/innen ist in den letzten fünf Jahren vollständig Einsicht vom BND in ihre Daten gewährt worden, und wie viele haben teilweise Einsicht in ihre Daten erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/innen ist in den letzten fünf Jahren die Einsicht in ihre Daten vom BND verwehrt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/innen sind in den letzten fünf Jahren datenmäßig vom MAD erfaßt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/innen haben in den letzten fünf Jahren Einsicht in ihre Akten beim MAD beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/innen ist in den letzten fünf Jahren vollständig Einsicht vom MAD in ihre Daten gewährt worden, und wie viele haben teilweise Einsicht in ihre Daten erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/innen ist die Einsicht in ihre Daten vom MAD in den letzten fünf Jahren verwehrt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Daten wurden von den einzelnen Landeskriminalämtern und dem BKA ausgetauscht, wie viele Daten wurden vom BKA übernommen, und wie viele Daten wurden vom BKA an einzelne LKA weitergegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Daten wurden von den einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ausgetauscht, wie viele Daten wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz übernommen, und wie viele Daten wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz an die einzelnen Landesämter für Verfassungsschutz weitergegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Opfer der Datenerhebung durch bundesdeutsche Sicherheitsorgane sind über diesen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht informiert worden (aufgelistet in Jahren und nach BKA, BND, MAD, Bundesamt für Verfassungsschutz)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sind in den vergangenen Jahren die Datenerhebung und Datenspeicherung über Personen vom BKA, BND, MAD und Bundesamt für Verfassungsschutz durchgeführt worden?
Wie ist das quantitative Verhältnis zwischen erfaßten und gelöschten Daten?
Was heißt für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das BKA, den BND, den MAD „eine Datei löschen", und ist dieser Löschvorgang technisch kontrollierbar?
Wie viele Daten sind prozentual durch eigene Erhebungen der Mitarbeiter der Dienste selbst, und wie viele Daten sind im Zuge der Amtshilfe durch öffentliche Institutionen (Schulen, Universitäten, Bibliotheken usw.) gespeichert worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie groß ist die angefallene Datenmenge, ausgedrückt in Aktenmetern, oder Metern Magnetbändern, oder Megabite?