BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Demontage und Beschädigung von sowjetischen Siegesmalen in den neuen Bundesländern (G-SIG: 12010050)

Beschlußfassungen von Kommunalparlamenten der neuen Bundesländer, Verpflichtung der Bundesregierung gem. Deutsch-Sowjetischem Vertrag vom November 1990 zum Schutz der Denkmäler

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.05.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/38417. 04. 1991

Demontage und Beschädigung von sowjetischen Siegesmalen in den neuen Bundesländern

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Aus Städten der neuen Bundesländer gibt es Meldungen, daß sowjetische Denkmäler, die an den Sieg über den Nazismus erinnern, demontiert, beschädigt oder zur Disposition gestellt werden. Die Bundesregierung hat im deutsch-sowjetischen Vertrag vom November 1990 die Verpflichtung übernommen, „daß die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den sowjetischen Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, geachtet werden und unter dem Schutz deutscher Gesetze stehen."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Fälle von Demontage und Beschädigung sowjetischer Denkmäler in den neuen Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt?

2

Welche Fälle von Erörterungen und Beschlußfassungen über die Demontage sowjetischer Denkmäler in Kommunalparlamenten der neuen Bundesländer sind der Bundesregierung bekannt?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung ihrer vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Sowjetunion zum Schutz der Denkmäler nachzukommen?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegen die betreffenden Kommunalverwaltungen in den neuen Bundesländern ergriffen, die eine Demontage beschlossen und durchgeführt haben?

Bonn, den 16. April 1991

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen