Ausschluß der asylberechtigten iranischen Studentinnen und Studenten von den BAföG-Leistungen
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach einer neuen Regelung dürfen die asylberechtigten iranischen Studentinnen und Studenten kein Geld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mehr bekommen. Zur Begründung wird auf das lockere Verfahren für Devisentransfer durch den Iran hingewiesen. Danach sollten die Eltern der asylberechtigten iranischen Studentinnen und Studenten die Möglichkeit haben, die Studiumkosten ihrer Kinder im Ausland finanzieren zu können.
Diese neue Regelung wird auf Veranlassung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBW) durchgeführt. Sie verkennt aber den derzeitigen Wechselkurs. Die Devisen werden zu einem äußerst ungünstigen Kurs transferiert. Nach den Aussagen der iranischen Studentinnen und Studenten ist der Wechselkurs für nicht-privilegierte Iraner 1 : 80-100 (1 DM = 80-100 Tuman). Wenn z. B. ein Lehrer im Iran etwa 10 000 Tuman im Monat verdiene, wäre er gezwungen, monatlich 72 000 Tuman zu schicken, um sein Kind mit 900 DM zu unterstützen. Außerdem droht den Eltern der asylberechtigen iranischen Studentinnen und Studenten, die meistens illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, eine Gefährdung durch die iranischen Sicherheitsbehörden, da ihre Kinder illegal das Land verlassen haben und ohne Erlaubnis in den christlichen Ländern studieren.
Wenn nun von diesen Studentinnen und Studenten verlangt wird, daß ihre Familien sie finanziell nicht unterstützen können, gibt es die Gefahr, daß sie nicht mehr studieren können. Dieses Ergebnis ist aber nicht wünschenswert, da wir alle eigentlich froh sein sollten, wenn die asylberechtigten iranischen Studentinnen und Studenten studieren und dann dazu beitragen, als Mitglieder unserer Gesellschaft ein besseres friedliches Zusammenleben aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu gestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wurde der derzeitge Wechselkurs zwischen DM und Tuman geprüft, um festzustellen, ob diese Regelung durchführbar ist, bevor diese neue Regelung praktiziert wird?
Was für Maßnahmen sieht die Bundesregierung für die iranischen Studentinnen und Studenten vor, die wegen der absichtlichen Verweigerung der iranischen Behörden, einen Nachweis auszustellen, keine BAföG-Mittel mehr bekommen können und dadurch nicht studieren können?
Wie weit ist es sinnvoll, von den Menschen eine Bescheinigung aus ihrem Heimatland, in dem sie verfolgt werden, zu verlangen, wenn sie sogar als Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind?
Ist die Bundesregierung bereit, wenn sie feststellt, daß diese neue Praxis den Studentinnen und Studenten aus Iran schadet, die neue Praxis zu beenden und wieder § 11 Abs. 2 a BAföG anzuwenden?