Drogenberatungsstellen in den alten Bundesländern
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im sog. „Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan" vom 13. Juni 1990 erklärt die Bundesregierung u. a.: „Im europäischen Vergleich nimmt die Bundesrepublik Deutschland mit rund 1 000 Beratungsstellen und etwa 3 000 auf die Langzeitbehandlung von Drogenabhängigen spezialisierten Therapieplätzen in der Versorgung von Suchtkranken einen der vorderen Plätze ein."
In der „Panorama"-Sendung vom 9. April 1991 erklärte ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums u. a.: „Die Stellen sind und werden für die Drogenberatung gefördert ... Sicherlich ist die Drogenberatungsstelle Anlaufort für viele Menschen in Not, aber schwerpunktmäßig ganz sicherlich Drogen und auch harte Drogen. ... Ich würde im Schnitt doch schon meinen, daß das Drogenberaten wohl den Mittelpunkt dieser Arbeit bildet."
In der gleichen Sendung erklärte ein Vertreter des Deutschen Caritasverbandes u. a.: „Drogenberatungsstellen, die ja jetzt wiederum für diese Heroin- und Opiatabhängigen in Frage kommen, gibt es höchstens 200 oder 250, die sich darauf spezialisiert haben ... Wenn man der Öffentlichkeit sagen will, wie viele Hilfeeinrichtungen man für Drogenabhängige hat, und man sagt: 1 000 Drogenberatungsstellen, dann ist das ganz klar Etikettenschwindel."
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele der Suchtberatungsstellen in den alten Bundesländern stehen ausschließlich oder ganz überwiegend Abhängigen und Gefährdeten von illegalen Drogen zur Verfügung?
Sind der Bundesregierung die entsprechenden europäischen Vergleichszahlen bekannt, und wie sehen sie im einzelnen aus?
Wie verteilen sich diese Drogenberatungsstellen auf die einzelnen Bundesländer?
Wie viele dieser Drogenberatungsstellen befinden sich in freier Trägerschaft?
Wie viele dieser Drogenberatungsstellen sind als niedrigschwellige Angebote (z. B. Erste-Hilfe-Station, Kontaktläden, medizinische Beratung und Versorgung, Spritzentausch u. a. m.) anzusehen?
Wie viele dieser Drogenberatungsstellen bieten ambulante Therapie an?
Wie viele dieser Drogenberatungsstellen bieten Substitutionsbehandlung an?
Wie viele dieser Drogenberatungsstellen haben spezielle Angebote für Frauen?
Hält die Bundesregierung das Angebot an Drogenberatungsstellen für Abhängige und Gefährdete von illegalen Drogen für ausreichend?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Hält die Bundesregierung die niedrigschwelligen Angebote für Abhängige von illegalen Drogen für ausreichend?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Hält die Bundesregierung das Angebot an Substitutionsbehandlung für Abhängige von illegalen Drogen für ausreichend?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Hält die Bundesregierung die Einrichtung von sog. Fixerstuben oder Druckräumen unter ärztlicher Betreuung für Abhängige von illegalen Drogen für sinnvoll?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie viele Reanimationen von Abhängigen von illegalen Drogen gab es 1990 in den alten Bundesländern?
Wie viele Suchtberatungsstellen gibt es in den neuen Bundesländern im einzelnen?
Wie viele der Suchtberatungsstellen in den neuen Bundesländern machen Angebote speziell für Abhängige von illegalen Drogen?
Wie, für wie lange und wodurch sind die Existenz und Arbeit der Suchtberatungsstellen in den neuen Bundesländern abgesichert?
Hält die Bundesregierung das Angebot an Suchtberatungsstellen in den neuen Bundesländern für ausreichend?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein: Was tut die Bundesregierung konkret für eine Verbesserung dieser Situation?