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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Betäubungsmittelpolitik der Bundesregierung (G-SIG: 12010078)

Suchtgiftreport der Vereinten Nationen, "Geldwäsche" von Drogengeldern, gerichtlich eingezogene "Drogengelder", Anzahl der über verdeckte Ermittler aufgeklärten Betäubungsmittelfälle, Anwendung von § 31 BtMG, Aufstockung des BKA um 400 Beamte, Substitutionsbehandlung, Fördermittel für Drogenhilfe und -prävention (Institutionen und deren Arbeit), Präventions- und Hilfsprogramm für die neuen Bundesländer

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.05.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/42624.04.91

Betäubungsmittelpolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die damalige Bundesgesundheitsministerin sowie der Bundesdrogenbeauftragte äußerten letztes Jahr: „Die Drogenpolitik der Bundesregierung hat sich von ihren Ansätzen her bewährt." Der „Nationale Rauschgiftbekämpfungsplan" sowie diverse Gesetzesänderungen in diesem Zusammenhang sollen dazu beitragen, daß sich das angeblich Bewährte noch besser bewähren kann, und die zusätzliche Strafbewehrung wird auch das ihre dazu leisten.

Zwar sind die Kriterien der Bewährung angesichts der erschreckenden Opferzahlen nicht so leicht nachzuvollziehen, doch ist abzusehen, daß sich das Drogenproblem von den elf alten Ländern schnell auch auf die fünf neuen ausweiten wird. Die sozialen Voraussetzungen — Perspektiv- und Arbeitslosigkeit, Zerfall der gewohnten Strukturen und Angebote für Jugendliche, Aussicht auf Verelendung — sind hervorragend gegeben, und nur die mangelnde Kaufkraft läßt die neuen Bundesländer für den Drogenmarkt noch weniger attraktiv erscheinen. Um so größer ist die Gefahr des Eindringens von „Billigdrogen" (Amphetaminen u. a. Synthetica).

Unter Berücksichtigung dieser Umstände und der jewei ligen Erklärungen der jeweiligen Bundesstellen ergeben sich dringliche Fragen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

A. Verfolgung von Rauschgiftkriminalität

Fragen18

1

Welche Fälle der vom Suchtgiftreport der Vereinten Nationen genannten bzw. von der DEA publizierten Zulieferungen von Geräten und Chemikalien zur BtM-Herstellung aus der Bundesrepublik Deutschland sind auch der Bundesregierung bekannt, und was wurde bzw. wird dagegen unternommen bzw. soll dagegen unternommen werden?

2

Hat sich angesichts der o. e. Erkenntnisse die 1983 von der Bundesregierung geäußerte Hoffnung auf freiwillige Selbstkontrolle der chemischen Industrie erfüllt, oder hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen für zwingend?

3

Über Zusammenhänge zwischen Drogenproduktion und -handel mit (illegalen) Waffengeschäften wurde in den letzten Jahren sowohl von den Medien als auch in den diversen Reporten der UNO berichtet, obwohl den jeweiligen Bundesregierungen und auch dem BKA darüber keine Erkenntnisse vorliegen. Hat sich dieser Erkenntnisstand mittlerweile geändert?

4

Welche und wie viele Fälle von „Geldwäsche" von Drogengel- dern bzw. teilweise aus Drogengewinnen stammenden Geldern wurden bislang in der Bundesrepublik Deutschland offenbar bzw. vom BKA festgestellt?

5

In welcher Größenordnung bewegten sich diese Beträge?

6

In wie vielen Fällen wurden in welchen Bundesländern bislang „Drogengelder" gerichtlich eingezogen — bitte mit Spezifizierung der Drogenmengen und -arten —, und in welchen Größenordnungen bewegten sich diese Beträge?

7

In wie vielen Fällen wurden bislang in den einzelnen Bundesländern Autos in Zusammenhang mit BtM-Delikten — bitte mit Spezifizierung der Drogenmengen und -arten — gerichtlich eingezogen, und wie wurden diese verwertet?

8

In wie vielen Fällen wurden bislang in welchen Jahren in den einzelnen Bundesländern Führerscheine bei BtM- Vergehen aufgrund der „Flash-back"-Theorie eingezogen?

9

Zuständige Polizeistellen erklären seit Jahren, zwischen 80 und 90 Prozent aller gewichtigen BtM-Vergehen würden nur durch „unorthodoxe Fahndungsmethoden" im anschließend erwähnten Sinn aufgeklärt. Wie viele BtM-Fälle in den letzten Jahren und in den einzelnen Bundesländern wurden — über „V-Leute", — „verdeckte Ermittler" , — „Scheinkäufer" aufgedeckt, und zwar

a) Cannabis bis 1 kg

b) Cannabis bis 10 kg

c) Cannabis über 10 kg

d) Opiate bis 300 g

e) Opiate bis 1 kg

f) Opiate über 1 kg

g) Kokain bis 300 g

h) Kokain bis 1 kg

i) Kokain über 1 kg

k) sonstige,

und in welchem Prozentsatz zu den Gesamtermittlungen stehen diese Fälle?

10

In wie vielen Fällen kam in den letzten Jahren der § 31 BtMG in welchen Bundesländern zur gerichtlichen Anwendung, und zwar bei

a) Cannabis in geringen Mengen

b) Cannabis in nicht geringen Mengen

c) Opiate in geringen Mengen

d) Opiate in nicht geringen Mengen

e) Kokain in geringen Mengen

f) Kokain in nicht geringen Mengen

g) sonstige BtM,

und wie hoch ist der Prozentsatz seiner Anwendung im Verhältnis zu den übrigen BtM-Verfahren?

11

Laut Auskunft führender Beamter des BKA gelingt es den vereinten Bemühungen von Polizei und Zoll, jährlich rund 5 Prozent sämtlicher auf dem Markt kursierender Drogenmengen zu beschlagnahmen. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zukünftigen Fahndungserfolge, vor allem unter Berücksichtigung der Aufrüstung des BKA um weitere 400 Beamte, ein? Glaubt die Bundesregierung, mit verstärkten repressiven Maßnahmen über das obige weit Hinausgehende Erfolge erzielen zu können, und was sind ihre Gründe für diese Annahme?

12

Bei welchen Quantitäten liegt unter Berücksichtigung der Entwicklung der letzten Jahre in den einzelnen Bundesländern die gerichtliche Unterscheidung zwischen geringen und nicht geringen BtM-Mengen, und zwar bei

a) Cannabis

b) Opiaten

c) Kokain

d) sonstigen?

13

B. Substitutionsbehandlung Wie sind die Kriterien für Substitutionsbehandlung in den einzelnen Bundesländern?

14

Wie viele Substitutionsplätze stehen in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung, und wie hoch sind die geschätzten Abhängigenzahlen?

15

Wie viele Todesfälle in Zusammenhang mit Substitutionsbehandlung sind der Bundesregierung aus den einzelnen Bundesländern in den letzten Jahren bekannt, und wie verhält sich ihre Zahl zu der nicht substituierter Drogentoter?

16

C. Hilfe und Prävention Wie hoch sind in den einzelnen Bundesländern die Fördermittel für Institutionen der Drogenhilfe und -prävention, und in welcher Höhe werden sie an welche Institutionen vergeben?

17

Wie hoch sind die Mittel der Bundesregierung für Drogenhilfe und -prävention, und an welche Institutionen werden sie vergeben?

a) Welche dieser Institutionen befassen sich ausschließlich mit Problemen aufgrund legaler Drogen bzw. systemkonformen Suchtverhaltens?

b) Welche dieser Institutionen befassen sich überwiegend bis ausschließlich mit Problemen aufgrund illegaler Drogen?

c) Welchen Stellenwert sieht die Bundesregierung im Bereich der „niederschwelligen" Angebote, und wie sieht sie die Angebote der „akzeptierenden Drogenarbeit", wie sie beispielsweise von der Deutschen AIDS-Hilfe e. V. gefördert werden? Welche Fördermittel stellten und stellen die Bundesregierung und die Landesregierungen welchen Einrichtungen auf diesem Gebiet zur Verfügung?

d) Welche Bundes- bzw. Landesstelle unterstützt bzw. fördert das Projekt eines „Ins tituts für Suchtforschung" o. ä. in Berlin? Welche Kriterien sind dafür ausschlaggebend und welche gelten für die Bestellung seines Leiters? Von welcher Bundesstelle wurden Fördermittel für welche Forschungsarbeit (eigene, betreuende etc.) von Dr. H. gewährleistet?

18

Welches Präventions- und Hilfsprogramm hat die Bundesregierung für die neuen Länder, und welche sonstige Hilfeleistung sieht sie auf diesem Bereich vor?

Bonn, den 24. April 1991

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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