Sowjetische Pässe der jüdischen Einwanderer aus der Sowjetunion
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir haben erfahren, daß von Jüdinnen und Juden mit sowjetischer Staatsbürgerschaft, welche in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und denen Reiseausweise nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention) ausgestellt werden, die sowjetischen Pässe eingezogen und über das Auswärtige Amt an die sowjetischen Behörden zurückgegeben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Stimmt diese Maßnahme, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?
Werden Pässe sowjetischer Flüchtlinge anderer Nationalitäten sowie die Reisedokumente von Flüchtlingen aus anderen Staaten ebenfalls an deren Heimatbehörden über das Auswärtige Amt zurückgeschickt?
Wie wird mit den ausländischen Flüchtlingen in anderen Staaten verfahren, insbesondere mit den Pässen dort aufgenommener sowjetischer Juden?
Können osteuropäische Juden, deren Vorfahren aus Deutschland stammen, deren Sprache das dem Deutschen verwandte Jiddisch ist und bei denen oft die deutschen Herkunftsstädte zu Familiennamen wurden, wie andere Deutschstämmige auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben?
Ist die Zahl der aufzunehmenden Juden aus der Sowjetunion beschränkt, und wenn ja, auf welche Höhe, und nach welchen Kriterien?