BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Datenaustausch bundesdeutscher Polizeibehörden und Nachrichtendienste mit ausländischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten (G-SIG: 12010098)

Austausch personenbezogener Daten, Rechtsgrundlage, Schutz dieser Daten

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.06.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/58316.05.91

Datenaustausch bundesdeutscher Polizeibehörden und Nachrichtendienste mit ausländischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In der Presse wurde berichtet, daß das MfS über 100 000 Datensätze von Bürgern/innen an osteuropäische Sicherheitsbehörden weitergereicht hatte. Das dies überhaupt bekanntwerden konnte, betrachten wir als Ausdruck des demokratischen Kampfes der Bürger/innen der ehemaligen DDR. Indes fehlt noch die überaus wichtige Information über den Datenaustausch bundesdeutscher Polizeibehörden und Nachrichtendienste mit anderen ausländischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

An welche ausländischen Polizeibehörden oder Nachrichtendienste liefern die bundesdeutschen Polizeibehörden und der Verfassungsschutz, der BND und der MAD personenbezogene Daten weiter (bitte eine genaue Aufschlüsselung nach bundesdeutschen Behörden und anderen Staaten sowie deren Behörden)?

2

Wie viele personenbezogene Daten wurden in den letzten zehn Jahren von welchen bundesdeutschen Sicherheitsbehörden an welche ausländischen Behörden weitergereicht (bitte aufgeschlüsselt nach bundesdeutschen Behörden und anderen Staaten sowie deren Behörden)?

3

Wie viele personenbezogene Daten haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in den letzten zehn Jahren von anderen Staaten sowie deren Behörden erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach bundesdeutschen Behörden und anderen Staaten sowie deren Behörden)?

4

In welchen Staaten haben Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland in den letzten fünfzehn Jahren, mit oder ohne Genehmigung der betreffenden Staaten, wie viele personenbezogene Daten erhoben (bitte genaue Aufschlüsselung nach Behörden, Staaten und Anzahl der personenbezogenen Daten)?

5

Welche ausländischen Polizeibehörden und Nachrichtendienste haben in den letzten fünfzehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland personenbezogene Daten erhoben (bitte genaue Aufschlüsselung nach Staaten, deren Polizeibehörden und Nachrichtendiensten und Jahreszahlen)?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, wie in den einzelnen Staaten und von deren Behörden, an die von bundesdeutschen Behörden personenbezogene Daten weitergereicht werden, der Schutz dieser Daten eingehalten wird? Wann werden diese Daten dort gegebenenfalls gelöscht, werden sie von dort wieder an andere Staaten weitergereicht usw. (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten)?

7

Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Weiterreichung von personenbezogenen Daten durch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden an Polizeibehörden und Nachrichtendienste in anderen Staaten?

Bonn, den 16. Mai 1991

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen