Herausgabe der Akten aus dem Ministerium für Staatssicherheit, die sich im Besitz bundesdeutscher Behörden befinden
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Berichten in der Öffentlichkeit und der Lektüre der Arbeitsmaterialien zum Stasi-Unterlagengesetz aus dem Bundesministerium des Innern ist zu entnehmen, daß eine ganze Anzahl wichtiger Akten des ehemaligen MfS seit längerer Zeit im Besitz bundesdeutscher Behörden sind, so z. B. die Gehaltslisten der Stasi-Mitarbeiter, die Carlos-Akten, die Akten für Terrorismusaufklärung usw. Diese sind ganz offensichtlich nicht an den Sonderbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zurückgegeben worden und offensichtlich besteht auch keine Absicht, diese Unterlagen wieder herauszugeben. Statt dessen hat beispielsweise der BND die Akten, die er sich aus den MfS-Archiven angeeignet hat, an befreundete westliche Geheimdienste weitergeleitet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Zu welchem Zeitpunkt haben das Bundesamt für Verfassungsschutz, das BKA, der BGS, der BND, der MAD auf wessen Veranlassung und auf welchen Wegen Akten aus welchen Stasi-Archiven zu welchen Themenkomplexen erhalten (bitte exakte Auflistung)?
Gibt es eine rechtliche Grundlage für diese Aneignung der Unterlagen durch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden aus den ehemaligen MIS-Archiven?
Wenn ja, welche, und wenn nein, welche rechtlichen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die widerrechtliche Aneignung dieser Akten zu ahnden?
Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erhalten, daß sich bundesdeutsche Behörden diese Akten aus MfS-Archiven angeeignet haben?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, damit diese Akten umgehend an den Sonderbeauftragten zurückgegeben werden?
Wann wurden welche Akten aus den MfS-Archiven von bundesdeutschen Sicherheitsorganen an welche westlichen Geheimdienste weitergereicht?