Einsichtsrecht für durch Observation Betroffene in ihre Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz, dem BND, dem MAD und BKA
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Auf unsere Kleine Anfrage vom 28. März 1991 (Drucksache 12/332) über das Einsichtsrecht für durch Observation Betroffener in ihre Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), beim Militärischen Abschirmdienst (MAD), beim Bundesnachrichtendienst (BND) und beim Bundeskriminalamt (BKA) hat uns die Bundesregierung die Antwort verweigert.
Begründet wurde diese Weigerung damit, daß eine Veröffentlichung der Gesamtzahlen „wenig aussagekräftig" sei und „zudem der Öffentlichkeit ein falsches Bild von der Speicherpraxis dieser Behörden vermittelt" werden könnte. Da die Beamten aus dem Bundesministerium des Innern offenbar den Sinn unserer Frage durchaus verstanden haben und befürchten, daß bei einer Auskunft der Öffentlichkeit bekannt wird, daß die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden mit ihrer quantitativen Erfassung von Bürgern/Bürgerinnen in ihren Dateien sehr wohl mit dem MfS konkurrieren können, bestehen wir natürlich weiterhin auf einer Beantwortung.
Um welches Ausmaß der Bespitzelung und datenmäßigen Erfassung es sich handelt, verdeutlich die Tatsache, daß der BKA- Präsident Zachert in einem Streitgespräch offenbarte, daß allein in seiner Behörde „mehr als einhundert Beamte nur damit beschäftigt" sind, die Datensammlungen zu verwalten. „Monatlich müsse das BKA 12 000 Akten vernichten" (Welt, 17. Mai 1991). Das heißt, allein diese Behörde muß jährlich ca. 150 000 Datensätze von Bürgern/innen löschen. Daraus kann man erahnen, wie groß der tatsächliche Datenbestand des BKA ist.
Wir richten daher folgende Fragen an die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Bürger/Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sind beim Bundesamt für Verfassungsschutz datenmäßig erfaßt?
Wie viele Bürger/Bürgerinnen haben in den letzten fünf Jahren Einsicht in ihre Daten beim Bundesamt für Verfassungsschutz beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/Bürgerinnen ist in diesen fünf Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz vollständig Einsicht in ihre Daten gewährt worden, und wie viele haben ein teilweises Einsichtsrecht erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/Bürgerinnen ist in diesen fünf Jahren die Einsicht in ihre Daten vom Bundesamt für Verfassungsschutz verwehrt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/Bürgerinnen sind beim BKA datenmäßig in den letzten fünf Jahren erfaßt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Delikt/Verdacht)?
Wie viele Bürger/Bürgerinnen haben in den letzten fünf Jahren Einsicht in ihre Daten beim BKA beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/Bürgerinnen ist in diesen fünf Jahren vollständig Einsicht vom BKA in ihre Daten gewährt worden, und wie viele haben teilweise Einsicht erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/Bürgerinnen ist die Einsicht in ihre Daten in den letzten fünf Jahren vom BKA verwehrt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/Bürgerinnen sind in den letzten fünf Jahren vom BND datenmäßig erfaßt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/Bürgerinnen speziell der ehemaligen DDR sind in den letzten zehn Jahren vom BND datenmäßig erfaßt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/Bürgerinnen haben in den letzten fünf Jahren Einsicht in ihre Daten beim BND beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/Bürgerinnen ist in den letzten fünf Jahren vollständig Einsicht vom BND in ihre Daten gewährt worden, und wie viele haben teilweise Einsicht in ihre Daten erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/Bürgerinnen ist in den letzten fünf Jahren die Einsicht in ihre Daten vom BND verwehrt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/Bürgerinnen sind in den letzten fünf Jahren datenmäßig vom MAD erfaßt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Bürger/Bürgerinnen haben in den letzten fünf Jahren Einsicht in ihre Akten beim MAD beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/Bürgerinnen ist in den letzten fünf Jahren vollständig Einsicht vom MAD in ihre Daten gewährt worden, und wie viele haben teilweise Einsicht in ihre Daten erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie vielen Bürgern/Bürgerinnen ist die Einsicht in ihre Daten vom MAD in den letzten fünf Jahren verwehrt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Daten wurden von den einzelnen Landeskriminalämtern (LKA) und dem BKA ausgetauscht, wie viele Daten wurden vom BKA übernommen, und wie viele Daten wurden vom BKA an einzelne LKA weitergegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Daten wurden von den einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ausgetauscht, wie viele Daten wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz übernommen, und wie viele Daten wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz an die einzelnen Landesämter für Verfassungsschutz weitergegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Opfer der Datenerhebung durch bundesdeutsche Sicherheitsorgane sind über diesen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht informiert worden (aufgelistet in Jahren und nach BKA, BND, MAD, Bundesamt für Verfassungsschutz)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sind in den vergangenen Jahren die Datenerhebung und Datenspeicherung über Personen vom BKA, BND, MAD und Bundesamt für Verfassungsschutz durchgeführt worden?
Wie ist das quantitative Verhältnis zwischen erfaßten und gelöschten Daten?
Was heißt für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das BKA, den BND, den MAD „eine Datei löschen", und ist dieser Löschvorgang technisch kontrollierbar?
Wie viele Daten sind prozentual durch eigene Erhebungen der Mitarbeiter der Dienste selbst, und wie viele Daten sind im Zuge der Amtshilfe durch öffentliche Institutionen (Schulen, Universitäten, Bibliotheken usw.) gespeichert worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie groß ist die angefallene Datenmenge ausgedrückt in Aktenmetern oder Metern Magnetbändern oder Megabite?