Tätigkeit von Polizeibeamten für die Stasi und Steuerung von Ermittlungsverfahren durch die Stasi
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im November 1990 wurde in Duisburg der Kriminalhauptkommissar (KHK) S. unter dem Verdacht fest- und in Untersuchungshaft genommen, er habe viele Jahre für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR gearbeitet. Nach Presseberichten soll der Beamte vom MfS monatlich 500 bis 700 DM für seine Dienste erhalten haben.
KHK S. war mehrere Jahre als Leiter des 14. Kommissariats der Duisburger Kriminalpolizei zuständig für politische Delikte.
Das Verfahren gegen S. wurde zunächst durch die Bundesanwaltschaft (nachfolgend: BAW) geführt und ist inzwischen an die Staatsanwaltschaft bei dem OLG Düsseldorf abgegeben worden.
Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß KHK S. im Jahre 1971 bei der Sicherungsgruppe Bonn tätig war und an den ersten Vernehmungen des RAF-Mitglieds Karl-Heinz Ruhland beteiligt war, der später in zahlreichen Verfahren gegen Gefangene aus der RAF als Kronzeuge aufgetreten ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß KHK S. 1974 an einem Polizeieinsatz führend beteiligt war, in dessen Verlauf der Arbeiter Günther Routhier verletzt und verhaftet wurde, welcher wenige Tage darauf mangels rechtzeitiger und ausreichender ärztlicher Versorgung verstarb, und daß KHK S. danach in zahlreichen Strafverfahren gegen Personen und Verantwortliche von Medien, die der Polizei „Mord an Günther Routhier" vorgeworfen hatten, als wichtiger Zeuge vernommen wurde?
Kann die Bundesregierung — möglicherweise anhand von Erkenntnissen der BAW — bestätigen, daß KHK S. in einem Strafverfahren wegen des Anschlags auf eine BGS-Kaserne in Heimerzheim, wo die Wiederholungshauptverhandlung derzeit vor dem OLG Düsseldorf stattfindet, ausweislich des Urteils 1. Instanz eine prozeßentscheidend wichtige Rolle spielte, weil er angeblich ein sog. Bekennerschreiben in der Wohnung des Angeklagten fand?
Ist der Bundesregierung ferner bekannt, daß KHK S. in den vergangenen 20 Jahren bei den Polizeieinsätzen im Duisburger Raum gegen Demonstranten (z. B. anläßlich der Demonstration gegen den Schnellen Brüter in Kalkar 1977) und gegen Hausbesetzer (z. B. am Neumühler Bahnhof) eine zentrale Rolle gespielt hat?
Hat die Bundesregierung — möglicherweise über die BAW, das BKA oder über die Abteilung Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz — weitere Anhaltspunkte für die hiernach begründete Annahme, daß das MfS durch KHK S. über die Vorgänge an dessen Dienststelle umfassend unterrichtet und auf deren sowie insbesondere die Tätigkeit von KHK S. selbst Einfluß genommen hat?
Oder kann die Bundesregierung derartiges anhand ihrer Erkenntnisse über die allgemeine Arbeitsweise des MfS ausschließen?
Kann die Bundesregierung ebenso bestätigen oder ausschließen, daß insbesondere das Aussageverhalten von KHK S. in dem eingangs genannten Strafverfahren sowie folglich auch die Urteilsfindung des OLG Düsseldorf durch das MfS beeinflußt, wenn nicht gar gesteuert worden ist?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß das MfS ein großes Interesse an der Aufklärung, Behinderung oder gar Zerstörung der Anlagen in Heimerzheim gehabt haben dürfte, wo sich außer der Kommunikationszentrale des BGS und der Schule des Verfassungsschutzes auch eine vom Bundesnachrichtendienst betriebene Abhöreinrichtung befindet, welche nach Einschätzungen von Sachverständigen zu den leistungsstärksten der westlichen Welt gehören soll?
Kann die Bundesregierung ebenso bestätigen oder ausschließen, daß andere (gegebenenfalls: welche?) Anschläge — wie der genannte in Heimerzheim — oder sonstige Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland, welche seitens der Ermittlungsbehörden terroristischen Gruppierungen angelastet wurden, tatsächlich durch das MfS über ihre westdeutschen Mitarbeiter beeinflußt, initiiert oder gar begangen wurden?
Welche weiteren Fälle der Zusammenarbeit von Mitarbeitern westdeutscher Sicherheitsbehörden mit dem MfS sind der Bundesregierung bekannt?
Sofern Verteidiger in Strafverfahren, in welchen inzwischen enttarnte Mitarbeiter des MfS eine entscheidende Rolle gespielt haben, Einsichtnahme in die entsprechenden Mitarbeiterakten des MfS bzw. deren Beiziehung im Strafverfahren verlangen: wäre die Bundesregierung bereit, dies bzgl. der im eigenen Besitz befindlichen Unterlagen zu gewähren oder gegen eine entsprechende Nutzungsgewährung durch den „Sonderbeauftragten" dienstaufsichtliche Schritte zu unterlassen?
Falls nein: warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, zur Aufklärung der genannten Befürchtungen in ihrem Besitz befindliche Informationen über MfS-Mitarbeiter in westdeutschen Sicherheitsbehörden bzw. die hierzu vom MfS angelegte Akten der Öffentlichkeit oder unabhängigen sachverständigen Vertretern von Organisationen wie z. B. den Strafverteidiger-Vereinigungen zugänglich zu machen oder — entsprechende Nutzungsmöglichkeiten in dem künftigen Stasi-Akten-Gesetz vorausgesetzt — durch den Akten-Beauftragten zugänglich machen zu lassen?
Falls nein: warum nicht?