Drohende Ausweisung oder Abschiebung für die de-facto-Flüchtlinge nach dem 30. Juni 1991
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Viele de-facto-Flüchtlinge haben Angst vor einer drohenden Ausweisung oder Abschiebung nach dem 30. Juni 1991, weil dann nach dem neuen Ausländergesetz die bisherigen generellen Abschiebestopps der Bundesländer nicht mehr gelten. Nach dem neuen Ausländergesetz können die Bundesländer allein generelle Abschiebestopps nur noch für sechs Monate erlassen. Ein längerfristiger Stopp erfordert Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern (BMI). Deshalb treten bis zum 31. Dezember 1990 erlassene Abschiebestopps am 30. Juni 1991 außer Kraft, wenn das BMI kein Einvernehmen erklärt.
Tausend Flüchtlinge u. a. aus Sri Lanka, dem Libanon und Iran, aus Afghanistan, aus einer Reihe afrikanischer Länder und später auch die Kurden aus der Türkei werden hiervon betroffen sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist das BMI bereit, seine Zustimmung zu der Verlängerung dieser Abschiebestopps zu geben?
Für welche Volksgruppen und nach welchen Kriterien erklärt das BMI Einvernehmen zum Verbleib mit Aufenthaltsbefugnis?
Für welche Volksgruppen und nach welchen Kriterien trägt das BMI die Altfallregelung mit?
Werden tausende Flüchtlinge, für die das BMI kein Einvernehmen zu den Abschiebestoppregelungen erklärt, abgeschoben, obwohl in ihren Ländern die Einhaltung der Menschenrechte nicht gewährleistet ist?