Anlegerschutz bei Differenzkontrakten (sog. CFDs, Contracts for Difference)
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Uschi Eid, Katrin Göring-Eckardt, Kai Gehring, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Angebot an Finanzprodukten für deutsche Anlegerinnen und Anleger wird immer breiter. Nach Investmentfonds, Zertifikaten und Exchange Traded Funds sind es neuerdings Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die Kleinanlegern am Bankschalter angeboten werden. CFDs können wie Zertifikate den derivativen Finanzprodukten zugeordnet werden. CFDs bieten ebenso wie Zertifikate die Möglichkeit, auf fallende Märkte zu setzen und an Basiswerten zu partizipieren, deren Zugang sich sonst für Kleinanleger, beispielsweise bei Rohstoffen, schwierig gestaltet. CFDs sind in ihrer Funktionsweise verhältnismäßig einfach nachzuvollziehen. Allerdings kommt bei CFDs die Besonderheit hinzu, dass sie mit starkem Hebeleinsatz arbeiten, was für Anleger einerseits Anreiz für hohe Gewinne sein kann, gleichzeitig aber das substanzielle Risiko eines Totalverlustes birgt.
Wenn nun CFDs verstärkt in das Portfolio von Kleinanlegern aufgenommen werden, müssen rechtliche Grundlagen überprüft und die Aspekte des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen beachtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des CFD-Geschäftes in Deutschland?
In welchem Umfang halten deutsche Anleger beziehungsweise Anleger in der Bundesrepublik Deutschland aktuell CFDs gemessen am Open Interest oder an der Anzahl der Geschäfte?
Auf welche Basiswerte beziehen sich diese CFDs?
Welcher durchschnittliche Hebel bezüglich des Basiswertes kommt bei diesen Geschäften zum Tragen?
Wie lange besteht ein CFD-Konto im Durchschnitt?
Wie viel Prozent aller Konten werden durch Totalverlust geschlossen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kundengruppen (Institutionelle, Privatanleger) in CFDs investieren?
Welchen Nutzen sieht die Bundesregierung für Kleinanleger in CFDs?
Welche Risiken stehen dem nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung CFDs für Kleinanleger geeignet?
Welche Unterschiede herrschen in den Zugangsvoraussetzungen anlegerseitig zwischen CFD-Konten und anderen Termingeschäften (etwa börsengehandelten Futures)?
Hält die Bundesregierung die Risikoaufklärung der Banken im Zusammenhang mit CFD-Geschäften für ausreichend?
Sieht die Bundesregierung Gefahren für die Stabilität des Finanzmarktes durch CFD-Geschäfte, beispielsweise durch deren Hebelwirkung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der Konstruktion, der Preisbildung und des Handels von CFDs im Verhältnis zu Zertifikaten?