Umfang der Kooperation mit anderen Staaten im Zuge der Affäre um mutmaßliche Steuerhinterzieher
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der Liechtensteiner Steueraffäre kamen die Steuerfahnder auch in den Besitz von Daten über ausländische mutmaßliche Steuerflüchtlinge. Diese Daten wurden laut Medienberichten zumindest teilweise an die jeweils zuständigen ausländischen Steuerbehörden weitergegeben.
Die Behörden einiger Länder lehnten die Annahme dieser Daten ab, andere klagten, sie hätten die Daten erst mit großer Verzögerung oder nur bruchstückhaft erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Länder traten an deutsche Behörden heran und ersuchten um Weitergabe der Steuerdaten, die ihre Steuerpflichtigen betreffen, und wann geschah das jeweils?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Auskunft jeweils erteilt bzw. verweigert?
In welcher Form (mündliche Auskunft, schriftliche Liste, Datenträger) wurden die Informationen den jeweiligen Ländern weitergegeben, und zu welchem Zeitpunkt erfolgte jeweils die Informationsweitergabe?
Falls die Information in Teilen weitergegeben wurde, was wurde wem, wann übermittelt?
Falls es zu Verzögerungen bei der Weitergabe kam, was waren die Gründe dafür, und wer war dafür verantwortlich?
Mit welchen Ländern gibt es eine über die reine Informationsweitergabe hinausgehende Zusammenarbeit in der Liechtensteiner Steueraffäre?