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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Teilnahme Deutschlands an FRONTEX-Grenzschutzoperationen im Jahr 2007

<span>Regeln und Grundsätze bei der Aufbringung von Schiffen mit Bootsflüchtlingen auf hoher See, insbesondere in Bezug auf besonders schutzbedürftige Personen, rechtliche und finanzielle Situation von FRONTEX, parlamentarische Kontrollmöglichkeiten der operativen Handlungen durch FRONTEX, Ergebnisse der sechs Seeaußengrenzoperationen, Beteiligung der Bundes- bzw. Länderpolizeien an See- und Landaußengrenzoperationen, Ergebnisse und Auswertung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

01.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/955812. 06. 2008

Teilnahme Deutschlands an FRONTEX-Grenzschutzoperationen im Jahr 2007

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Omid Nouripour, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Manuel Sarrazin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Grenzschutz ist ein notwendiger, wenn auch bei Weitem nicht der wichtigste, Bestandteil einer Politik zur sinnvollen Steuerung der Migration. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN teilen vor diesem Hintergrund den Ansatz, den Schutz der europäischen Außengrenzen als gemeinschaftsrechtliche Aufgabe der Europäischen Union (EU) auszugestalten. Die Einrichtung der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX, als eine die Mitgliedstaaten unterstützende Behörde ohne eigene Eingriffsbefugnis, ist so gesehen ein logischer Schritt.

Deutschland war im Jahr 2007 an folgenden Kontrolloperationen der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX beteiligt (vgl. FRONTEX Press Kit Volume 2/11 Issue 1 bis 3):

  • Kontrollaktionen an Landaußengrenzen der EU: ARIADNE, DRIVE IN, FIVE BORDERS, GORDIUS, HERAKLES, KRAS und POSEIDON
  • Kontrollaktionen an den Seeaußengrenzen der EU: HERA, HERMES, INDALO, MINERVA, NAUTILUS, POSEIDON und ZEUS
  • Kontrollaktionen an Flughäfen in der EU: AGELAUS, AMAZON, ARGONAUTS, EXTENDED FAMILY, HYDRA, LONG STOP, NIRIS und ZEUS

A. Im Hinblick auf die Operationen an den Seeaußengrenzen ergibt sich folgende Übersicht:

HERA I bis III

  • Einsatzgebiet Kanarische Inseln
  • Budget 8,17 Mio. Euro
  • Vorkommnisse 205
  • Aufgegriffene Personen 8 910
  • Umgeleitete Personen 4 686

HERMES

  • Einsatzgebiet Seegebiet zwischen Sardinien, Tunesien und Algerien
  • Budget 1,89 Mio. Euro
  • Im Operationsgebiet entdeckte Bootsflüchtlinge 13
  • Außerhalb des Operationsgebiets entdeckte Bootsflüchtlinge 17
  • Aufgegriffene Personen 30

INDALO

  • Einsatzgebiet Seegebiet zwischen Spanien, Marokko und Algerien
  • Budget 1,70 Mio. Euro
  • Im Operationsgebiet entdeckte Bootsflüchtlinge 180
  • Außerhalb des Operationsgebiets entdeckte Bootsflüchtlinge 165
  • Vorkommnisse 22
  • Aufgegriffene Personen 309

MINERVA

  • Einsatzgebiet Seegebiet zwischen Spanien, Marokko und Algerien
  • Budget 0,45 Mio. Euro
  • Im Operationsgebiet entdeckte Bootsflüchtlinge 77
  • Außerhalb des Operationsgebiets entdeckte Bootsflüchtlinge 78
  • Aufgegriffene Personen 1 260
  • Umgeleitete Personen 1 150

NAUTILUS I + II

  • Einsatzgebiet Ägäis
  • Budget 2,25 Mio. Euro
  • Vorkommnisse 531
  • Aufgegriffene Personen 3 405
  • Umgeleitete Personen 422
  • Verhaftungen 68

POSEIDON I bis III

  • Einsatzgebiet Seegebiet zwischen Italien, Malta, Libyen und Tunesien
  • Budget 5,08 Mio. Euro
  • Im Operationsgebiet entdeckte Bootsflüchtlinge 1 182
  • Außerhalb des Operationsgebiets entdeckte Bootsflüchtlinge 1 991
  • Vorkommnisse 75
  • Aufgegriffene Personen 3 173

Die hier wiedergegebenen Parameter, die FRONTEX der Auswertung seiner Grenzschutzoperationen zugrunde legt, sind zum Teil unsystematisch, auf jeden Fall aber unvollständig – und damit letztlich untauglich für eine politische Bewertung der Effektivität dieser Anstrengungen.

Unseres Erachtens muss eine Auswertung von Seegrenzoperation mindestens folgende Aspekte erfassen:

  • Wie viele tote/lebende Bootsflüchtlinge wurden innerhalb/außerhalb des Operationsgebietes entdeckt?
  • Wie viele Boote mit wie vielen Personen an Bord wurden innerhalb/außerhalb des Operationsgebietes umgeleitet (inklusive der räumlichen Dimension dieser Umleitung sowie der Wetterverhältnisse)?
  • Wie viele Boote mit wie vielen Personen an Bord wurden innerhalb/außerhalb des Operationsgebietes aus Seenot gerettet bzw. aufgebracht?
  • Wie viele aufgebrachte/aus Seenot gerettete Personen wurden auf Hoher See ● an Bord eines am Einsatz beteiligten Schiffes oder Helikopters genommen bzw. nicht aufgenommen? ● Wie viele Anträge auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz wurden auf Hoher See gestellt bzw. zur Prüfung angenommen? ● Wie viele Betroffene wurden noch auf Hoher See wieder in ihren Booten ausgesetzt? ● Wie viele Betroffene wurden noch auf Hoher See in welche Drittländer verbracht? ● Wie viele Betroffene wurden in welche Mitgliedstaaten verbracht?
  • Verfahren in einem Mitgliedstaat ● Wie vielen Bootsflüchtlingen wurde bei Ankunft in dem für sie zuständigen Mitgliedstaat die Einreise gestattet/Einreise verweigert/einem Transitbereich zugewiesen? ● Wie viele Anträge auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz wurden gestellt/angenommen/nicht angenommen? ● In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen eines besonderen Schutzstatus festgestellt? ● Wie viele Betroffene wurden zurückgeschoben/abgeschoben?
  • Wie viele mutmaßliche Schleuser wurden festgenommen/Anklage erhoben/verurteilt/abgeschoben?

Hinzu kommt die unklare Informationspolitik des Bundesministeriums des Innern (BMI): Einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zufolge hatte sich die Bundespolizei zumindest an der Operation NAUTILUS mit der Entsendung zweier seeflugtauglicher Hubschrauber (einschließlich dem erforder- lichen Bedienpersonal) beteiligt. Im Vorfeld dieses Einsatzes habe sich der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zudem informell mit den Innenministern der Länder über die Aufnahme von Flüchtlingen verständigt, die im Rahmen des Einsatzes der Hubschrauber der Bundespolizei auf Hoher See aus Seenot gerettet werden. Im Rahmen der Operation NAUTILUS 2007 seien jedoch keine Flüchtlinge nach Deutschland gebracht worden (Bundestagsdrucksache 16/6254). Gegenüber dem Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe erwähnte der Bundesminister des Innern am 9. April 2008 jedoch, dass Hubschrauber der Bundespolizei sehr wohl im Zuge auch dieser Grenzschutzoperation im letzten Jahr Bootsflüchtlinge aus Seenot gerettet hätten. Unklar blieb jedoch, wohin diese Personen verbracht worden sind.

Die Thematisierung der Unzulänglichkeiten zumindest der veröffentlichten Auswertungen der durch FRONTEX koordinierten Grenzschutzoperationen sowie der Informationspolitik des BMI ist eines der Kernanliegen der vorliegenden Kleine Anfrage.

B. Im Hinblick auf die Operationen an den Landaußengrenzen ist hier folgende Operation von Interesse:

POSEIDON I bis III

C. Im Hinblick auf die Operationen an Flughäfen ist hier die Operation AGELAUS von Interesse:

AGELAUS

  • Einsatzgebiet Grenzgebiet zwischen Griechenland und der Türkei
  • Budget 0,25 Mio. Euro
  • Einreiseverweigerungen 249
  • Gesetzesverstöße 434
  • Irreguläre Migrantinnen, Migranten bzw. Flüchtlinge 1 362
  • Entdeckte unbegleitete Minderjährige 691
  • Einreiseverweigerungen 241
  • Zulassung zum Asylverfahren 73
  • Unterbringung in gesonderten Einrichtungen 18
  • Verhaftete Erwachsene 10

Dies war die bislang größte von FRONTEX koordinierte Kontrollaktion an 25 Flughäfen in 18 Mitgliedstaaten. Ziel war es, den Umgang mit gegebenenfalls unbegleiteten Minderjährigen zu evaluieren bzw. in den Mitgliedstaaten ein Problembewusstsein zu schaffen für die besonderen Schutz- und Hilfebedürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen. FRONTEX hatte im Vorfeld dieser Operationen einen Fragebogen verschickt. Aus den Antworten (bzw. fehlenden Antworten) ergab sich aus Sicht von FRONTEX, dass in den Mitgliedstaaten keine bzw. keine vergleichbaren Erhebungen über unbegleitete Minderjährige geführt werden bzw. dass einige EU-Länder sich nicht hinreichend auf die Herausforderungen im Hinblick auf die besonderen Schutz- und Hilfebedürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen vorbereitet hatten.

Als Ergebnis der Operation AGELAUS wurde aus Sicht von FRONTEX deutlich, dass es signifikante Probleme beim Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen gibt, die über Flughäfen aus Drittstaaten in die EU einreisen möchten (vgl. www.frontex.europa.eu/examples_of_accomplished_operati/art13.html)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Nach welchen Regeln/Grundsätzen wird mit Booten umgegangen, die außerhalb des Kontrollgebietes gesichtet werden, und auf denen sich erkennbar/vermutlich Bootsflüchtlinge befinden?

Inwiefern wird dafür gesorgt, dass auch diese Boote durch an der Operation teilnehmende bzw. private Schiffe aufgebracht werden?

2

Nach welchen Regeln/Grundsätzen dürfen bzw. dürfen Schiffe, die erkennbar so genannte Bootsflüchtlinge an Bord haben, auf Hoher See eben nicht zu einer Umleitung gezwungen werden (z. B. bei augenscheinlich besonderer Schutzbedürftigkeit einzelner Personen im Sinne von Kapitel IV der Flüchtlingsaufnahmerichtlinie der EU (2003/9/EG))?

3

Nach welchen Regeln/Grundsätzen müssen auf Hoher See befindliche so genannte Bootsflüchtlinge an Bord eines Schiffes genommen bzw. an einen sicheren Ort verbracht werden?

4

Wird bei von FRONTEX koordinierten Operationen auch erfasst, ob es sich bei geretteten, aufgegriffenen bzw. umgeleiteten Menschen augenscheinlich um besonders schutzbedürftige Personen im Sinne von Kapitel IV der Flüchtlingsaufnahmerichtlinie der EU (2003/9/EG) handelt (minderjährige, schwangere, behinderte bzw. ältere Menschen)?

Wenn ja, wie viele in diesem Sinne schutzbedürftige Personen wurden in den sechs in der Vorbemerkung aufgeführten FRONTEX-Seeaußengrenzoperationen gerettet, aufgegriffen bzw. umgeleitet (bitte nach den jeweiligen Operationen aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Würde sich die Bundesregierung jedoch dafür einsetzen, dass auch diese Menschen künftig erfasst werden?

5

Werden bei von FRONTEX koordinierten Operationen auch ertrunkene Personen bzw. gesichtete/aufgebrachte Boote mit Leichen an Bord erfasst?

Wenn ja, wie viele Boote mit Leichen bzw. ertrunkenen Personen wurden in den sechs in der Vorbemerkung aufgeführten FRONTEX-Operationen entdeckt (bitte nach den jeweiligen Operationen aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Würde sich die Bundesregierung jedoch dafür einsetzen, dass auch diese Menschen künftig erfasst werden?

6

Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der Mitteilung der EU-Kommission „Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven“ (KOM (2008) 135) die Unabhängigkeit von FRONTEX als EU-Agentur?

7

Inwiefern übt FRONTEX selber operative Handlungen aus bzw. werden durch FRONTEX operative Handlungen durch Grenzschutzbeamtinnen und -beamte der Mitgliedstaaten koordiniert?

8

Inwiefern kann die Ausübung bzw. die Koordination operativer Handlungen durch FRONTEX seitens des Europäischen Parlaments bzw. seitens der Parlamente der Mitgliedstaaten (wie z. B. den Deutschen Bundestag) kontrolliert werden?

9

Erkennt die Bundesregierung ein Missverhältnis zwischen den operativen Tätigkeiten, die von FRONTEX ausgeübt bzw. koordiniert werden, und den eingeschränkten parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten im Hinblick auf unabhängige EU-Agenturen, wie FRONTEX?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Missverhältnis?

Wenn nein, warum nicht?

10

Gibt es Vorschläge bzw. Planungen, von FRONTEX koordinierte Kontrollaktionen bzw. die diesbezügliche Ausübung/Koordination operativer Handlungen durch FRONTEX gemeinschaftsrechtlich zu regeln?

Wenn ja, welche, und welche Position vertritt die Bundesregierung diesbezüglich?

11

Auf Grundlage welcher Evaluationsergebnisse hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren der Aufstockung der finanziellen und personellen Ausstattung von FRONTEX zugestimmt?

12

Hat die Bundesregierung darüber hinausgehend eigene Vorstellungen bzw. Empfehlungen im Hinblick auf die mittel- bzw. langfristige finanzielle und personelle Ausstattung von FRONTEX, und wenn ja, welche?

13

Wie viele tote bzw. wie viele lebende Bootsflüchtlinge wurden im Zuge dieser sechs Seeaußengrenzoperationen innerhalb bzw. außerhalb des Operationsgebietes entdeckt (bitte aufschlüsseln)?

14

Wie viele Boote mit wie vielen Personen an Bord wurden im Zuge dieser sechs Seeaußengrenzoperationen innerhalb bzw. außerhalb des Operationsgebietes wohin umgeleitet (bitte u. a. auch nach Folgendem aufschlüsseln: die räumliche Dimension einer solchen Umleitung sowie der Wetterverhältnisse)?

15

Wie viele Boote, mit wie vielen Personen an Bord wurden im Zuge dieser sechs Seeaußengrenzoperationen innerhalb bzw. außerhalb des Operationsgebietes aus Seenot gerettet bzw. aufgebracht?

16

Wie viele aufgebrachte bzw. aus Seenot gerettete Personen wurden im Zuge dieser sechs Seeaußengrenzoperationen an Bord eines am Einsatz beteiligten Schiffes oder Helikopters genommen bzw. nicht aufgenommen?

a) Wie viele Anträge auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz wurden gestellt und anschließend angenommen bzw. nicht angenommen?

b) Wie viele Betroffene wurden noch auf Hoher See wieder in ihre Boote ausgesetzt?

c) Wie viele Betroffene wurden noch auf Hoher See in welche Drittländer verbracht?

d) Wie viele Betroffene wurden in welche Mitgliedstaaten verbracht?

17

Wie vielen Bootsflüchtlingen wurde im Zuge dieser sechs Seeaußengrenzoperationen bei Ankunft in dem für sie zuständigen Mitgliedstaat die Einreise gestattet bzw. Einreise verweigert bzw. inwiefern wurden wie viele diese Personen einem gesonderten Transitbereich zugewiesen?

a) Wie viele Anträge auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz wurden gestellt bzw. zur Prüfung angenommen?

b) In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen eines besonderen Schutzstatus festgestellt?

c) Wie viele Betroffene wurden aus einem Mitgliedstaat zurückgeschoben bzw. abgeschoben?

18

Wie viele mutmaßliche Schleuser wurden im Zuge dieser sechs Seeaußengrenzoperationen festgenommen bzw. wurde gegen sie Anklage erhoben bzw. wie viele verurteilt bzw. abgeschoben?

19

Nach welchen Kriterien wurden die Einsätze ausgesetzt, beendet oder wieder begonnen?

20

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bzw. von Länderpolizeien hat Deutschland für diese sechs Seeaußengrenzoperationen entsandt (bitte aufschlüsseln nach den sechs Seeaußengrenzoperationen, der organisatorischen Herkunft bzw. den Dienstgraden/Funktionsbezeichnungen der entsandten Beamtinnen und Beamten)?

21

Was war der jeweilige Auftrag und wie lautet das koordinatengenaue Einsatzgebiet der deutschen Beamtinnen und Beamten bei diesen sechs Seeaußengrenzoperationen (bitte aufschlüsseln)?

22

Welche Gerätschaften (Schiffe, Flugzeuge, Helikopter, technisches Überwachungsgerät, wie z. B. Wärmebildkameras oder Herzschlag- bzw. Kohlendioxiddetektoren) hat Deutschland für diese sechs Seeaußengrenzoperationen zur Verfügung gestellt (bitte aufschlüsseln)?

23

Inwiefern waren deutsche Beamtinnen und Beamten im Zuge dieser sechs Seeaußengrenzoperationen beteiligt an der

a) Entdeckung wie vieler toter bzw. wie vieler lebender Bootsflüchtlinge innerhalb bzw. außerhalb des Operationsgebietes;

b) Umleitung wie vieler Boote mit wie vielen Personen an Bord;

c) Aufbringen/Seenotrettung wie vieler Boote mit wie vielen Personen an Bord;

d) Aufnahme/verweigerten Aufnahme wie vieler aufgebrachter bzw. aus Seenot geretteter Personen an Bord der Einsatzschiffe/Helikopter;

e) Entgegennahme/verweigerten Annahme eines Asylersuchens auf Hoher See;

f) Wiederaussetzen wie vieler Boote mit wie vielen Personen an Bord;

g) Verbringung wie vieler Personen in welche Mitgliedstaaten/in welche Drittländer;

h) Einreisegestattung bzw. Einreiseverweigerung in dem zunächst zuständigen Mitgliedstaat;

i) Entgegennahme und Prüfung wie vieler Asylanträge bzw. Ersuchen auf Abschiebeschutz;

j) Feststellung eines besonderen Schutzstatus im Sinne von Kapitel IV der Flüchtlingsaufnahmerichtlinie der EU (2003/9/EG);

k) Rückschiebung/Abschiebung wie vieler Personen aus einem Mitgliedstaat;

l) Verhaftung wie vieler mutmaßlicher Schleuser (bitte aufschlüsseln nach den sechs Seeaußengrenzoperationen, Datum und Herkunftsland der Betroffenen)?

24

Welche Kosten sind dem Bund bzw. den Ländern im Hinblick auf die Teilnahme deutscher Beamtinnen und Beamter an diesen sechs Seeaußengrenzoperationen entstanden (bitte aufschlüsseln)?

25

Wie werden deutsche Beamtinnen und Beamte auf ihre Einsätze im Rahmen von FRONTEX vorbereitet?

26

Gibt es spezielle Menschenrechtsschulungen für deutsche Beamtinnen und Beamte, die im Rahmen von FRONTEX zum Einsatz kommen?

27

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bzw. von Länderpolizeien hat Deutschland für diese Landaußengrenzoperation entsandt (bitte aufschlüsseln nach der organisatorischen Herkunft bzw. den Dienstgraden/Funktionsbezeichnungen der entsandten Beamtinnen und Beamten)?

28

Wie lautet das koordinatengenaue Einsatzgebiet der deutschen Beamtinnen und Beamten bei dieser Landaußengrenzoperation?

29

Welche Gerätschaften (Fahrzeuge, Fluggerät, technisches Überwachungsgerät, wie Wärmebildkameras oder Herzschlag- bzw. Kohlendioxiddetektoren oder Spürhunde) hat Deutschland für diese sechs Seeaußengrenzoperationen zur Verfügung gestellt?

30

Welche Kosten sind dem Bund bzw. den Ländern im Hinblick auf die Teilnahme deutscher Beamtinnen und Beamter an dieser Landaußengrenzoperation entstanden?

31

In wie vielen Fällen waren deutsche Beamtinnen und Beamte im Zuge dieser Landaußengrenzoperation daran beteiligt, Personen die Einreise zu verweigern bzw. zurückzuschieben?

32

Hatte die Bundesregierung den im Vorfeld dieser Operationen von FRONTEX verschickten Fragebogen beantwortet?

33

An welchen deutschen Flughäfen wurden im Zuge der Operation AGELAUS Kontrollen welcher Art durchgeführt?

34

Wie viele der insgesamt bzw. der in Deutschland entdeckten unbegleiteten Minderjährigen waren – zumindest nach Auffassung der Behörden – 16 Jahre und älter?

35

In wie vielen Fällen wurden unbegleitete Minderjährige im Zuge der Operation AGELAUS an deutschen Flughäfen

a) entdeckt;

b) die Einreise verweigert;

c) ins Flughafenverfahren verbracht;

d) durch ein Jugendamt (gemäß § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) in Obhut genommen bzw. die Bestellung eines Vormundes veranlasst;

e) in einer nach SGB VIII gesonderten Einrichtung untergebracht bzw.

f) Zugang zum Asylverfahren ermöglicht bzw. ein subsidiärer Schutz gewährt oder eine Duldung erteilt?

36

Liegt der Bundesregierung ein eigener bzw. ein Auswertungsbericht von FRONTEX über die Operation AGELAUS vor?

Wenn ja, in welchen teilnehmenden Mitgliedstaaten gibt es demnach noch Probleme beim Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen, die über Flughäfen aus Drittstaaten in die EU einreisen möchten?

Welche Empfehlungen enthält dieser Auswertungsbericht?

37

Wurde bzw. soll der Ausgang dieser Operation auch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgewertet werden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

38

Was ist übrigens mit den 359 unbegleiteten Minderjährigen geschehen, die im Zuge der Operation AGELAUS zwar entdeckt worden waren, denen aber weder die Zulassung zum Asylverfahren gestattet bzw. die Einreise verweigert bzw. die nicht in einer gesonderten Einrichtung untergebracht worden sind?

Berlin, den 12. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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