Observierung „ausländischer" Jugendlicher
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Bundesrepublikanische Ordnungskräfte und Politiker/ Politikerinnen reagieren auf den zunehmenden Protest Jugendlicher gegen die herrschenden Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland mit staatlichen Repressionsmitteln wie Observierung, Filmen, Photographieren und Erstellung von Karteien über „Rocker", „Hausbesetzer", „Jugendspezifische Gruppenkriminalität", „Straftaten junger Gewalttäter" oder „Potentielle Gewalttäter".
Besonderes Augenmerk wird offenbar auf die Überwachung und Kontrolle von „ausländischen" Jugendlichen gelegt. Die Folgen von Ausländergesetzen und Sonderbestimmungen einerseits, ausländerfeindliche Hetze durch etablierte und rechtsextreme Parteien andererseits, äußern sich u. a. seit Jahren in brutalen Übergriffen durch neofaschistische Schlägertrupps auf ausländische Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland-West und seit dem DDR-Anschluß in der Bundesrepublik Deutschland-Ost.
Immer weniger sind die Kinder von Einwanderern/ Einwanderinnen bereit, ihre Situa tion hinzunehmen und organisieren sich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es diese Karteien gibt?
Trifft es zu, daß die Innenbehörden der Länder in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundeskriminalamt (BKA) und/oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Daten über Jugendliche gesammelt haben und dies zukünftig fortsetzen werden?
Wenn ja, in welchem Bundesland existieren diese und weitere Karteien nach welchen Kriterien?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Lagerbilder über ausländische Jugendliche erstellt?
Wie viele deutsche und nichtdeutsche Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern in welchen Karteien registriert?
Ab welchem Lebensjahr werden Jugendliche in diesen Dateien gespeichert?
Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in der Anhäufung von Daten über Jugendliche und welche politischen — nichtpolizeilichen — Konsequenzen zieht sie aus ihren Erkenntnissen?
a) Hat die Bundesregierung eine Analyse gesellschaftlicher Ursachen und Probleme für die Organisierung von sogenannten Jugendgangs ausländischer Jugendlicher vorgenommen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen?
Trifft es zu, daß die Observierung von ausländischen Jugendlichen im Hinblick auf den § 76 Abs. 5 Ausländergesetz (Übermittlung personenbezogener Daten von Ausländern an Ausländerbehörden) für diese besonders gravierende Folgen haben können, z. B. auf Entscheidungen über eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Einbürgerungsantrag?
Der § 37 AuslG regelt „Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung". Hat die Erstellung von Dateien über ausländische Jugendliche unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung, indem Ausweisungsgründe geschaffen werden können, weil sich Jugendliche gegen tätliche Übergriffe von neofaschistischen Schlägertrupps zur Wehr setzen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland-West und seit dem Anschluß verstärkt in der Bundesrepublik Deutschland-Ost anhaltenden Übergriffe von Gruppen der neofaschistischen Organisationen wie „Freiheitliche Arbeiterpartei" (FAP), „Nationale Offensive" (NO), „Nationale Alternative" (NA) oder der „Nationalistischen Front" (NF) auf ausländische Jugendliche und Erwachsene „die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern (...) im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet" (§ 37 Abs. 1 Nr. 1 AuslG)?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung ferner der Meinung, daß das Treiben dieser nicht verbotenen Organisationen „den außenpolitischen Interessen oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen" (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 AuslG)?
Wenn nein, warum nicht?
Wie ist nach Meinung der Bundesregierung der § 37 AuslG im Hinblick auf die Aktivitäten des -in der Bundesrepublik Deutschland lebenden österreichischen Neofaschisten Karl Polacek (FAP) oder des vorwiegend in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik agierenden österreichischen Neofaschisten und vorläufigen Kühnen-Nachfolgers, Gottfried Küssel, zu beurteilen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß durch ein (jedes) Ausländergesetz die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen in „In- und Ausländer" geteilt werden, wobei die Inhaber eines deutschen Passes alle Privilegien besitzen, aber den Nichtbesitzer/Nichtbesitzerinnen eines deutschen Passes gleiche bürgerliche Rechte und soziale Gleichstellung verwehrt werden?
Wie glaubt die Bundesregierung sollen sich vor allem ausländische Jugendliche gegen den permanenten Ausschluß aus dieser Gesellschaft zur Wehr setzen, wenn ihnen durch das Ausländergesetz eine politische Betätigung zum Verhängnis werden kann?
Mit welchen konkreten politischen Programmen und Projekten wird sich die Bundesregierung für ein selbstorganisiertes und selbstbewußtes Leben ausländischer Jugendlicher einsetzen?
Sind Mittel aus dem Bundeshaushalt für derartige Maßnahmen vorgesehen?
Wenn ja, für welche Projekte und in welcher Höhe?
Wie viele Haushaltsmittel sind in den vergangenen fünf Jahren für diese Zwecke ausgegeben worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Projekten)?
Sieht die Bundesregierung eine Mitverantwortung für den weitverbreiteten Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland durch ihre restriktive Flüchtlings- und Ausländerpolitik/ Ausländerinnenpolitik und durch ein Ausländergesetz, das in 106 Paragraphen und 15 Artikeln das Leben von Nichtinhabern deutscher Pässe regelt?