„Adoption — eine mögliche Perspektive im Schwangerschaftskonflikt" — unveröffentlichte Studie
der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei der Diskussion um die Abschaffung der §§ 218 und 219 Strafgesetzbuch wird von Abtreibungsgegnern/ Abtreibungsgegnerinnen immer wieder das Argument benutzt, Frauen könne die Austragung einer ungewollten Schwangerschaft zugemutet werden, weil sie das unerwünschte Kind nach der Geburt zur Adoption geben können.
In diesem Diskussionszusammenhang wären die Ergebnisse der Studie „Adoption — eine mögliche Perspektive im Schwangerschaftskonflikt", die von der Bundesregierung 1985 in Auftrag gegeben und die schon im Dezember 1988 abgeschlossen wurde, äußerst interessant.
Diese Studie wird aber von der Bundesregierung seit nunmehr zweieinhalb Jahren vor der Öffentlichkeit unter Verschluß gehalten. Einzelnen Abgeordneten, Gruppen oder Fraktionen wird sie nicht einmal zur Einsicht überlassen. Sie soll nach Angaben der Bundesregierung erst im Laufe des Jahres 1992 veröffentlicht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Was hindert die Bundesregierung daran, die Studie der Öffentlichkeit jetzt vorzustellen?
Was hindert die Bundesregierung daran, interessierten Bürgerinnen und Bürgern (Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen, Mitarbeiterinnen von feministischen Frauengesundheitszentren, Ärztinnen und Ärzten) die Einsicht in die Studie jetzt zu gewähren?
Warum wird die Studie auf Anfrage Abgeordneten nicht sofort zur Einsicht überlassen?
Wenn das Abtreibungsverbot in Deutschland nicht abgeschafft, sondern auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sogar noch verschärft wird, wird ungewollt schwangeren Frauen, noch häufiger als bisher, die Adoption als Alternative zur Abtreibung angeboten werden. Kann und will die Bundesregierung dies angesichts der vorliegenden Erkenntnisse der Studie verantworten?
Als eines der Studienergebnisse wurde von der Bundesregierung die Erkenntnis veröffentlicht, daß die Zustimmung zur Adoption von einer schwangeren Frau nur dann erwartet werden kann, wenn sie vor dieser Entscheidung eine positive Einstellung zu ihrem Kind gefunden hat (wib 1/91 — XV/1). Ist die Bundesregierung nach Lektüre der Studie der Auffassung, daß Adoption eine gute Alternative zur Abtreibung ist, wenn die schwangere Frau keine positive Einstellung zu ihrem Kind gefunden hat?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Studie „Adoption — eine mögliche Perspektive im Schwangerschaftskonflikt" bzw. deren Ergebnisse dazu geeignet sind, ungewollt schwangere Frauen dazu zu motivieren, ihre Schwangerschaft auszutragen, um das Kind anschließend zur Adoption zu geben?
Sind die Ergebnisse der Studie nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, Berater/Beraterinnen und Ärzte/Ärztinnen dazu zu motivieren, Frauen davon zu überzeugen, ungewollte Schwangerschaften auszutragen und die Kinder anschließend zur Adoption zu geben?
Sind die Ergebnisse der Studie nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, das Bewußtsein der Öffentlichkeit über die Adoption als Alternative zur Abtreibung positiv zu beeinflussen?
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom November 1990 (11/8449, 11/8511) erklärt die Bundesregierung „Die Information der Fragesteller, wonach Ergebnisse der Untersuchung zu einer klaren und eindeutigen Ablehnung der Lösung Adoption statt Abtreibung führen müßten" träfen nicht zu (wib 1/91 — XV/1). Unter welchen Bedingungen kann nach den Ergebnissen der Studie die Adoption als Alternative zur Abtreibung empfohlen werden und welche Handlungsweise empfiehlt die Bundesregierung schwangeren Frauen, für die diese Bedingungen nicht zutreffen bzw. deren Beratern/Beraterinnen?