Bewaffneter Zugriff auf Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Nach Angaben der Tageszeitung „DIE WELT" vom 4. Juli 1991 sollen bewaffnete Beamte des Zentralen Kriminalamtes (ZKA) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik am 31. August 1990 aus dem Erfurter Archiv der Staatssicherheit kistenweise hochbrisante Akten abgeholt haben, um sie angeblich bundesdeutschen Behörden übergeben zu wollen.
Die Beamten des ZKA sollen nach Angaben des Bürgerrechtlers Matthias Büchner Akten der Stasi über Terroristengruppen (23 Aktenordner), Wirtschaftskriminalität, Personenakten von Polizisten, die mit dem Stasi zusammengearbeitet haben, sowie die Akten der RAF-Aussteiger aus dem Stasi-Archiv geschafft haben.
Die Beamten seien „ohne Zögern und zielgerichtet" nach Büchners Angaben vorgegangen.
Die Aktion sei von Hauptkommissar Sauer geleitet worden; Sauer hatte eine pauschale Verfügung des damaligen Generalstaatsanwalts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorgewiesen.
Beteiligt an der Aktion war auch der Erfurter Staatsanwalt Steppat.
Die vom ZKA beschlagnahmten Stasi-Unterlagen sollten einer Spezialabteilung des BKA und dem Verfassungsschutz übergeben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Sind bundesdeutsche Behörden im Besitz dieser durch das damalige ZKA mit Waffengewalt beschlagnahmten Akten der Stasi?
Wurde diese Polizeiaktion mit bundesdeutschen Sicherheitsbehörden abgesprochen oder gar auf deren Veranlassung hin durchgeführt worden?
Hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Werthebach, damals Sicherheitsberater von Innenminister Diestel, Kenntnis von dieser Aktion, und wenn ja, ab wann? Oder war Herr Werthebach bei dieser Polizeiaktion initiativ tätig?
Welche Beschlüsse wurden auf der Sondersitzung der Innenministerkonferenz (IMK) im Mai 1990 in Berlin gefaßt? Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dieser Sondersitzung der IMK und der Polizeiaktion gegen das Stasi-Archiv in Erfurt? Aufgrund welcher Erkenntnisse ja und aufgrund welcher Erkenntnisse nein?
Welche Beziehungen und Formen der Zusammenarbeit gab es zwischen bundesdeutschen Sicherheitsbehörden und Sicherheitsbehörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in der Zeit von Mai 1990 bis Ende August 1990 (bitte detailliert aufschlüsseln nach Institutionen, Behörden, Personen und den inneren Zusammenhängen und dem Zeitpunkt des Beginns der Zusammenarbeit)?
Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt war der Bundesminister des Innern, Dr. Schäuble, in die Aktion gegen das Erfurter Stasi-Archiv involviert?