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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Tätigkeit der "Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung" (G-SIG: 12010324)

Rolle der "Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung" (KGT), Problem des Verbundes Polizei-Verfassungsschutz

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.08.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/97316.07.91

Tätigkeit der „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung"

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Auf Beschluß der Innenministerkonferenz (IMK) vom 3. Mai 1991 wurde die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung" (KGT) eingerichtet. In der KGT, die beim Bundeskriminalamt angesiedelt ist, sind sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz, die einzelnen Landesämter für Verfassungsschutz, der Generalbundesanwalt und die einzelnen Innenminister bzw. -senatoren vertreten. Die KGT soll zu einer „verstärkten bundesweiten Bekämpfung terroristischer Gewaltkriminalität beitragen" (FR, 1. Juni 1991). Die Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble und Dr. Klaus Kinkel erklärten gegenüber der Presse, daß für eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung „neue Ansatzpunkte notwendig" seien (ebenda). Gemeint ist damit offenbar die endgültig institutionell betriebene Abkehr von verfassungsmäßigen Grundsätzen von Polizei und Nachrichtendiensten. Aufgehoben wird die eigentlich geforderte strikte Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz, ein Grundsatz, der aus den schlimmen Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei resultierte; aufgehoben wird auch die geforderte Gewaltenteilung zwischen Justiz und Exekutive, und völlig mißachtet werden die Gebote des föderalistischen Prinzips.

In der KGT sollen in einer offenbar neu eingerichteten Datei personenbezogene und andere Daten der Polizei-, Verfassungsschutz- und Justizbehörden zusammenfließen; diese Daten sollen regelmäßig ausgewertet und bewertet werden. Aus diesen Erkenntnissen sollen aktuelle polizeiliche Lagebilder für Bundes- und Landesebene erstellt werden. Bei der Datenerhebung sollen nachrichtendienstliche Mittel angewendet werden. Gleichfalls soll auf bestehende Dateien der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden zurückgegriffen werden. Bestandteil dieses sogenannten neuen Konzeptes ist die kontinuierliche und anlaßbezogene Beeinflussung der Berichterstattung in den Medien.

Laut Beschluß der IMK vom 3. Mai 1991 soll die Intensivierung des Informationsaustausches zwischen Polizei und Verfassungsschutz „unter voller Ausschöpfung des rechtlich Zulässigen" betrieben werden. Alles deutet darauf hin, daß dem Bundesministerium des Innern für die Mißachtung der gesetzlichen Zuständigkeiten und rechtsstaatlicher und föderalistischer Grundsätze die allgemeine und einstimmige Zustimmung der IMK zur Einrichtung der KGT ausreicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Entwicklungen im Bereich des Terrorismus machen genau „neue Ansatzpunkte" bei seiner Bekämpfung notwendig, und worin genau besteht das Neue dieser Ansatzpunkte?

a) Welche Aufgaben hat die KGT konkret, und wie viele Personen sind hier ständig und/oder zeitweise tätig?

b) Wie ordnet sich diese KGT ein in die bisherigen Strukturen und Zuständigkeitsregelungen der Sicherheitsbehörden und der Justiz?

Wie ist die KGT hier einzuordnen, insbesondere in bezug auf Weisungsbefugnisse, operative Zielsetzungen, Personal- und Einsatzplanung?

2

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Einrichtung der KGT?

In welchen parlamentarischen Gremien ist vor der Einrichtung der KGT über den Aufbau dieser KGT beraten worden?

3

a) Hat die KGT eine eigene Datei für personenbezogene Daten eingerichtet, und wenn ja, wie heißt diese Datei, seit wann besteht diese Datei, und wie viele Personen sind hierin mittlerweile erfaßt?

Wie viele dieser Daten und Akten stammen aus bisherigen Beständen?

Wie viele personenbezogene und andere Daten und Akten wurden von der KGT bis heute selbst erfaßt, gesammelt, angelegt und/oder weitergereicht?

3

b) Auf welche Dateien hat die KGT Zugriff?

Wie und auf welchen Wegen wird dieser Zugriff ermöglicht; in wessen Verantwortung liegen jeweils Übernahme und Herausgabe der Daten und Akten?

3

c) Wird im Rahmen der KGT mit dem Einsatz verdeckter Ermittler der Polizei gearbeitet, und wenn ja, mit wie vielen, in welchen Bereichen und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das?

3

d) Wie viele G 10-Maßnahmen hat die KGT bereits durchgeführt bzw. veranlaßt durchzuführen?

3

e) Was versteht die Bundesregierung heute unter terrorismusrelevanten Bereichen, wo sieht sie die Rekrutierungsfelder des Terrorismus, und was sind für die Bundesregierung Personen mit Nahtstellenfunktion?

3

f) Wodurch kann die Bundesregierung die Erkenntnis einer besonders beobachtungswürdigen Rolle der Angehörigen bzw. anderer Kontaktpersonen stützen?

3

g) Welche veränderten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung heute im Vergleich zu den letzten Jahren, verdeckte Ermittler/Ermittlerinnen in das engere Umfeld und die derzeitige Struktur der „RAF" einzusetzen?

3

h) Zu welchen Anlässen hat die KGT eine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt?

Welche Medien wurden auf welche Weise einbezogen, und wer trifft im konkreten Fall Auswahl und Umfang der anlaßbezogenen Informationen?

4

Wie kann die Bundesregierung gewährleisten, daß Einrichtung und Praxis der KGT die verfassungsmäßigen Grundsätze — der Trennung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit; — der Gewaltenteilung und — der Länderhoheit über Polizei und Landesämter für Verfassungsschutz nicht weiter aufheben?

5

Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Einrichtung der KGT auch die Meinung des seinerzeitigen Leiters der Abteilung Innere Sicherheit des Bundesministeriums des Innern, der in einem internen Papier zum Problem des Verbundes Polizei-Verfassungsschutz geschrieben hatte: „... daß ein systematischer Aufgabenverbund zwischen Polizei und Verfassungsschutz nicht zulässig ist ... Immerhin wäre bei einem systematischen Informationsgewinnungsverbund Polizei/ Verfassungsschutz ein Element des vom Grundgesetz abgelehnten Gestapo-Systems ... erhalten" (DER SPIEGEL 23/1979)?

6

Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der über die gemeinsame Informationsgewinnung hinausgehenden Befugnisse der KGT, vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob hier Elemente des „Gestapo-Systems" neu belebt werden?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 14. Juli 1991

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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