BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Mögliche Übermittlung von Stasi-Unterlagen an bundesdeutsche Sicherheitsbehörden durch die ehemalige Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (G-SIG: 12010335)

Art und Anzahl der übermittelten Akten, Stellungnahmen des Herrn Diestel (Innenminister der ehemaligen DDR) und des Generalbundesanwalts zu diesem Sachverhalt, Empfänger der MfS-Unterlagen der Spezialeinheit 11 T33 (u.a. Listen über Offiziere im besonderen Einsatz, inoffizielle Mitarbeiter)

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.08.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/97117.07.91

Mögliche Übermittlung von Stasi-Unterlagen an bundesdeutsche Sicherheitsbehörden durch die ehemalige Regierung der Deutschen Demokratischen Republik

der Abgeordneten Gerd Poppe, Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Juni wurde bekannt, daß der ehemalige Innenminister Diestel der Deutschen Demokratischen Republik offenbar in großem Umfang Stasi-Unterlagen an westdeutsche Sicherheitsbehörden — u. a. an das Bundesamt für Verfassungsschutz — übermittelt hat bzw. die Anfertigung von Duplikaten ermöglicht hat. Dies hatte Herr Diestel auf mehrfache Nachfragen in der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik stets geleugnet.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

1. Zum Sachverhalt:

Wie viele Aktenstücke wurden a) aus jeweils welchen Organisationseinheiten des MfS/AfNS, b) bez. welcher Sachverhalte/Ermittlungskomplexe usw., c) mit Angaben über insgesamt wie viele Personen (differenziert nach „Betroffenen", „Dritten", „Begünstigten" , „Mitarbeitern" entsprechend den Definitionen des Stasi-Unterlagen-Gesetzentwurfs — Drucksache 12/723), d) jeweils durch bzw. auf Veranlassung welcher Stellen und Personen der ehemaligen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, e) jeweils wann, f) jeweils an sowie zur weiteren Verwendung durch welche bundesdeutschen Dienststellen, g) sowie gegebenenfalls an welche Dienststellen welcher weiteren Staaten, h) jeweils auf Veranlassung/Anforderung welcher Dienststellen und welcher Regierungsmitglieder, i) in welchem Umfang jeweils als O riginale oder aber als Kopien übermittelt?

2. Ab wann waren der Bundeskanzler, die zuständigen Bundesminister des Innern und der Justiz sowie deren jeweilige Staatssekretäre jeweils über diese Übermittlungen informiert, und wann hatten sie sich ggf. jeweils in dieser Angelegenheit selbst an Herrn Diestel oder andere beteiligte Stellen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewandt?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung a) die Rechtsgrundlagen und Rechtmäßigkeit dieser Übermittlungen durch Herrn Diestel und ggf. weitere Beteiligte, auch angesichts Herrn Diestels eigener Bewertung („Ich bin damals sicher weiter gegangen als ich durfte"); b) die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Hans Neusel, der nach eigenen Angaben Herrn Diestel „bedrängt" hatte, insbesondere unter dem disziplinarischen sowie dem Gesichtspunkt einer möglichen strafbaren Anstiftung (zu §§ 133, 353b StGB, § 41 BDSG alter Fassung bzw. entsprechender Delikte nach dem StGB der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik)?

4. Aus welchen Gründen fand bzw. findet dieser mutmaßliche Rechtsbruch, also das drängende Verhalten der westdeutschen Beteiligten sowie die Entgegennahme dieser Unterlagen durch die hiesigen Stellen, (nicht) die Billigung des Bundeskanzlers?

5. a) Sind der Bundesregierung die Stellungnahmen des Herrn Diestel zu diesem Sachverhalt in der Volkskammer bekannt?

b) Wie beurteilt sie die dabei offen zutage getretenen Unwahrheiten und Widersprüche zu den jetzigen Erkenntnissen?

c) Welche Vertreter der Bundesregierung haben ggf. mit Herrn Diestel über die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Transaktion gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Volkskammer konferiert und dabei welchen Standpunkt eingenommen?

6. a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Generalbundesanwalt (GBA) in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 11. April 1991 sagte, die durch Herrn Diestel übermittelten Akten aus der MfS-Hauptabteilung XXII (Terrorabwehr) hätten nur dem BKA (also dem GBA) vorgelegen? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung Wahrheitsgehalt und Angemessenheit der Erklärung des GBA? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine derartige Erklärung des GBA, welche den Akten-Erhalt auch des Verfassungsschutzes leugnet, objektiv zur Irreführung der Abgeordneten geeignet wäre?

b) Wie viele Aktenstücke bzw. Teile der insgesamt übermittelten Unterlagen sind seither noch nicht wieder in die Obhut des Sonderbeauftragten zurückgegeben worden? Wann ist dies vorgesehen?

7. In welchem Umfang haben jeweils welche Empfängerbehörden a) Duplikate angefertigt, b) bis heute Duplikate in ihrem Besitz, c) vor, diese Duplikate bis wann zu vernichten, d) Informationen aus den erhaltenen Unterlagen über wie viele Personen in selbst erstellte Unterlagen aufgenommen, darunter über jeweils wie viele „Betroffene" und „Dritte" (vgl. oben Frage 1 d), e) welche Maßnahmen gegenüber „Betroffenen" und „Dritten" aufgrund dieser Erkenntnisse ergriffen?

8. Wie bewertet die Bundesregierung das Abweichen dieser Vorgehensweisen von den entsprechenden Regelungen des von ihr selbst vorgelegten Entwurfs für ein „Stasi-Unterlagen-Gesetz"?

9. An welche Stellen sind nach Wissen der Bundesregierung die MfS-Unterlagen der Spezialeinheit 11 T 33 (u. a. Listen über Offiziere im besonderen Einsatz, Inoffizielle MfS-Mitarbeiter, über alle sogenannten Staatsfeinde des Bezirks Erfurt, über vorbereitete Internierungen etc.) gelangt, die am 31. August 1990 durch Kriminalhauptkommissar S. vom Zentralen Kriminalamt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik angeblich für das Bundeskriminalamt sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem MfS-Archiv Erfurt abgeholt worden waren, jedoch dort angeblich nie angekommen sind?

10. Mit welchen Informationen kann die Bundesregierung die kürzlichen Erklärungen des Herrn Diestel stützen oder entkräften, wonach RAF-Mitglieder an „prominenter Stelle" der Bürgerbewegung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hervorgetreten seien?

Fragen10

1

Zum Sachverhalt: Wie viele Aktenstücke wurden a) aus jeweils welchen Organisationseinheiten des MfS/AfNS, b) bez. welcher Sachverhalte/Ermittlungskomplexe usw., c) mit Angaben über insgesamt wie viele Personen (differenziert nach „Betroffenen", „Dritten", „Begünstigten" , „Mitarbeitern" entsprechend den Definitionen des Stasi-Unterlagen-Gesetzentwurfs — Drucksache 12/723), d) jeweils durch bzw. auf Veranlassung welcher Stellen und Personen der ehemaligen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, e) jeweils wann, f) jeweils an sowie zur weiteren Verwendung durch welche bundesdeutschen Dienststellen, g) sowie gegebenenfalls an welche Dienststellen welcher weiteren Staaten, h) jeweils auf Veranlassung/Anforderung welcher Dienststellen und welcher Regierungsmitglieder, i) in welchem Umfang jeweils als Originale oder aber als Kopien übermittelt?

2

Ab wann waren der Bundeskanzler, die zuständigen Bundesminister des Innern und der Justiz sowie deren jeweilige Staatssekretäre jeweils über diese Übermittlungen informiert, und wann hatten sie sich ggf. jeweils in dieser Angelegenheit selbst an Herrn Diestel oder andere beteiligte Stellen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewandt?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung a) die Rechtsgrundlagen und Rechtmäßigkeit dieser Übermittlungen durch Herrn Diestel und ggf. weitere Beteiligte, auch angesichts Herrn Diestels eigener Bewertung („Ich bin damals sicher weiter gegangen als ich durfte"); b) die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Hans Neusel, der nach eigenen Angaben Herrn Diestel „bedrängt" hatte, insbesondere unter dem disziplinarischen sowie dem Gesichtspunkt einer möglichen strafbaren Anstiftung (zu §§ 133, 353b StGB, § 41 BDSG alter Fassung bzw. entsprechender Delikte nach dem StGB der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik)?

4

Aus welchen Gründen fand bzw. findet dieser mutmaßliche Rechtsbruch, also das drängende Verhalten der westdeutschen Beteiligten sowie die Entgegennahme dieser Unterlagen durch die hiesigen Stellen, (nicht) die Billigung des Bundeskanzlers?

5

a) Sind der Bundesregierung die Stellungnahmen des Herrn Diestel zu diesem Sachverhalt in der Volkskammer bekannt?

b) Wie beurteilt sie die dabei offen zutage getretenen Unwahrheiten und Widersprüche zu den jetzigen Erkenntnissen?

c) Welche Vertreter der Bundesregierung haben ggf. mit Herrn Diestel über die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Transaktion gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Volkskammer konferiert und dabei welchen Standpunkt eingenommen?

6

a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Generalbundesanwalt (GBA) in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 11. April 1991 sagte, die durch Herrn Diestel übermittelten Akten aus der MfS-Hauptabteilung XXII (Terrorabwehr) hätten nur dem BKA (also dem GBA) vorgelegen? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung Wahrheitsgehalt und Angemessenheit der Erklärung des GBA? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine derartige Erklärung des GBA, welche den Akten-Erhalt auch des Verfassungsschutzes leugnet, objektiv zur Irreführung der Abgeordneten geeignet wäre?

b) Wie viele Aktenstücke bzw. Teile der insgesamt übermittelten Unterlagen sind seither noch nicht wieder in die Obhut des Sonderbeauftragten zurückgegeben worden? Wann ist dies vorgesehen?

7

In welchem Umfang haben jeweils welche Empfängerbehörden a) Duplikate angefertigt, b) bis heute Duplikate in ihrem Besitz, c) vor, diese Duplikate bis wann zu vernichten, d) Informationen aus den erhaltenen Unterlagen über wie viele Personen in selbst erstellte Unterlagen aufgenommen, darunter über jeweils wie viele „Betroffene" und „Dritte" (vgl. oben Frage 1 d), e) welche Maßnahmen gegenüber „Betroffenen" und „Dritten" aufgrund dieser Erkenntnisse ergriffen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung das Abweichen dieser Vorgehensweisen von den entsprechenden Regelungen des von ihr selbst vorgelegten Entwurfs für ein „Stasi-Unterlagen-Gesetz"?

9

An welche Stellen sind nach Wissen der Bundesregierung die MfS-Unterlagen der Spezialeinheit 11 T 33 (u. a. Listen über Offiziere im besonderen Einsatz, Inoffizielle MfS-Mitarbeiter, über alle sogenannten Staatsfeinde des Bezirks Erfurt, über vorbereitete Internierungen etc.) gelangt, die am 31. August 1990 durch Kriminalhauptkommissar S. vom Zentralen Kriminalamt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik angeblich für das Bundeskriminalamt sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem MfS-Archiv Erfurt abgeholt worden waren, jedoch dort angeblich nie angekommen sind?

10

Mit welchen Informationen kann die Bundesregierung die kürzlichen Erklärungen des Herrn Diestel stützen oder entkräften, wonach RAF-Mitglieder an „prominenter Stelle" der Bürgerbewegung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hervorgetreten seien?

Bonn, den 17. Juli 1991

Gerd Poppe Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen