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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Pflegesituation in den neuen Bundesländern (G-SIG: 12010341)

Haltung der Bundesregierung in der Pflegeabsicherung, Anzahl pflegebedürftiger Menschen, Art der Pflege, Heimsituation: Verbesserung des Personalschlüssels, Umstellung der Heimfinanzierung, ambulante Versorgung: Aufbau von Sozialstationen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Familie und Senioren

Datum

15.08.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/99526.07.91

Pflegesituation in den neuen Bundesländern

der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Auseinandersetzung um eine Lösung des Pflegeproblems dauert in der Bundesrepublik Deutschland schon seit über zwanzig Jahren an. Ein weiterer Aufschub ist unverantwortbar: Pflegenotstand in Heimen, ambulante Unterversorgung, Sozialhilfeabhängigkeit der Betroffenen, Überlastung der pflegenden Angehörigen — mit jeder Verzögerung verschlimmert sich die Situation.

Der Problemdruck hat sich durch die Pflegesituation in den neuen Bundesländern verschärft. Infolge der nun vorgenommenen Umstellung der ehemals staatlichen auf private Finanzierung sind die dortigen Heimbewohner/innen von einem Tag auf den anderen zu Sozialhilfeempfängern/Sozialhilfeempfängerinnen geworden.

Darauf waren vor allem die jetzt schon in Heimen lebenden alten Menschen in keiner Weise vorbereitet. Sie sind unter anderen Voraussetzungen ins Heim gegangen und hatten in der Regel wohl auch keine andere Wahl, auch wenn der Standard der Heime — noch mehr wohl als im Westen — zu wünschen übrigließ.

Die Einführung eines vergleichbaren Pflegesatzes wie im Westen wird mit der Notwendigkeit begründet, den Standard und die Qualität der Heime dem Westniveau anzupassen. Problematisch ist diese Argumentation, da die heutigen Bewohner/innen diese Standardverbesserung unter Umständen nicht mehr erleben werden. Hinzu kommt, daß wohl einheitliche Pflegesätze — unabhängig von Größe der Wohnräume und gebotener Dienstleistung der jeweiligen Heime — festgelegt werden. Wenn dies zutrifft, würde dies gegen das Heimgesetz verstoßen, das ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis zur Norm erhebt.

Angesichts der prekären Finanzsituation der östlichen Kommunen und Länder dürfte das Pflegeproblem eher verdrängt werden. Auch im Bereich der ambulanten Versorgung dürfte der Aufbau von Sozialstationen und eines Netzes abgestufter Dienstleistungen noch keineswegs so weit vorangeschritten sein, daß pflegebedürftige Menschen tatsächlich die Wahl haben zu entscheiden, ob sie zu Hause gepflegt werden wollen oder ob sie ins Heim gehen.

Hinzu kommt, daß in den neuen Bundesländern diese Wahlfreiheit derzeit ohnehin durch eine entsprechende Klausel des Bundessozialhilfegesetzes eingeschränkt wird. Durch die anhaltende Abwanderung von Pflegekräften in den Westen verschärft sich nun noch die ohnehin schon problematische Pflegesituation und der Personalnotstand.

Die Bundesregierung ist für diese Verhältnisse insofern zuständig, als es darum geht, menschenwürdige Lebens- und Pflegebedingungen in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, hat für den Herbst einen Gesetzentwurf zur „Absicherung des Pflegerisikos" angekündigt. Die Differenzen innerhalb der Koalition in diesem Punkt lassen jedoch befürchten, daß die Lösung dieses Problems ein weiteres Mal hinausgezögert wird. In den bislang zur Diskussion gestellten Modellen scheint zudem die spezielle Situation in den neuen Bundesländern wenig Berücksichtigung zu finden. Nicht einmal die Ausgangsdaten scheinen hier bekannt zu sein.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Haltung der Bundesregierung in der Frage „Pflegeabsicherung"

Geht die Bundesregierung davon aus, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, bis zum Herbst d. J. einen Gesetzentwurf zur Absicherung von Pflegebedürftigkeit vorlegt?

Wenn ja, an welchen Eckpfeilern wird sich ein solcher Entwurf orientieren?

Unterstützt die Bundesregierung das vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, öffentlich zur Diskussion gestellte Sozialversicherungs-Modell?

Sieht die Bundesregierung — in Anbetracht der innerhalb der Koalitionsfraktionen bestehenden Differenzen — die Möglichkeit, daß es in dieser Legislaturperiode zu keiner Entscheidung bezüglich Pflegeabsicherung kommt?

Welche Folgen würden für die betroffenen Menschen, d. h. für aktuell pflegebedürftige Menschen, für die pflegenden Angehörigen, für professionelle Pflegekräfte eintreten, wenn eine gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode unterbliebe?

2

Pflegesituation in den neuen Bundesländern

Von welchen Eckdaten geht die Bundesregierung bezüglich der Pflegesituation in den neuen Bundesländern aus?

Wie groß ist die Anzahl pflegebedürftiger Menschen, d. h.:

a) Wie viele pflegebedürftige Menschen (aufgeschlüsselt nach Pflegegrad) werden derzeit zu Hause versorgt?

b) Wie viele pflegebedürftige Menschen (aufgeschlüsselt nach Pflegegrad) leben in Heimen oder werden in Krankenhäusern versorgt?

3

Heimsituation in den neuen Bundesländern

Verfügt die Bundesregierung über verläßliche Informationen bezüglich der Altersstruktur der Heimbewohner/innen?

Hält die Bundesregierung die vorrangig krankenpflegerische Ausbildung des Personals der Bewohner/innen-Struktur für angemessen?

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den in den östlichen Bundesländern im Vergleich zum Westen noch schlechteren Personalschlüssel in Heimen (teilweise 1:6 oder 1:7) zu verbessern?

Welche finanziellen Mittel stehen konkret für die Verbesserung der Lebens- und Pflegesituation in Heimen zur Verfügung?

Welche Schwerpunktsetzung wird damit verfolgt (allein bauliche Verbesserung oder auch differenzierteres Leistungs-, Pflege- und Beratungsangebot, Weiterbildung des Personals usw.)?

Welche materiellen und psychischen Auswirkungen hat die derzeitige Umstellung der Heimfinanzierung auf die Heimbewohner/innen?

Wie viele Heimbewohner/innen werden dadurch zu Sozialhilfeempfängern/innen?

Wie verläuft diese Umstellung konkret in den einzelnen Bundesländern (z. B. Zeitpunkt, Übergangsregelungen usw.)?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es eine unzumutbare Härte darstellt, wenn alte und pflegebedürftige Menschen - die unter ganz anderen Voraussetzungen ins Heim gezogen sind - von heute auf morgen zu Sozialhilfeempfängern/Sozialhilfeempfängerinnen werden oder ihre Angehörigen zur Unterhaltsleistung herangezogen werden?

Welche Übergangslösungen wurden hierzu auf Länder- oder Bundesebene diskutiert, bzw. welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese Härte abzuwenden?

Sieht die Bundesregierung - aufgrund des offenkundigen Ost-Westgefälles - nicht die Notwendigkeit, darauf hinzuwirken, daß es auf Bundesebene zwischen den Ländern zu verbindlichen Vereinbarungen bezüglich Pflege-Mindeststandards und Mindest-Personalschlüssel kommt?

4

Ambulante Versorgung in den neuen Bundesländern

Bis zu welchem Zeitpunkt wird in den neuen Bundesländern der Aufbau von Sozialstationen bzw. eines bedarfsgerechten Netzes von Versorgungsstrukturen so weit vorangeschritten sein, daß pflegebedürftige Menschen tatsächlich auch zu Hause die erforderlichen Hilfen und die nötige Pflege bekommen können?

Trifft es zu, daß die über „Aufschwung Ost" zur Verfügung gestellten Mittel für einen raschen Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen in erster Linie über die Wohlfahrtsverbände abgerufen werden?

Warum wurden diese Mittel nicht zweckgebunden den Kommunen zur Verfügung gestellt?

Wie lange soll — nach Vorstellung der Bundesregierung — der im Bundessozialhilfegesetz für die neuen Bundesländer eingefügte Passus Geltung haben, dem zufolge der Vorrang ambulanter Hilfen nur insofern greift, als die dafür nötigen Mittel und Strukturen vorhanden sind?

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wie sich dieser Passus konkret auswirkt, d. h. daß alte Menschen ins Heim müssen, obwohl sie lieber zu Hause gepflegt würden?

Sieht die Bundesregierung — vor allem angesichts der derzeitigen Finanzknappheit von Ländern und Kommunen — nicht die Gefahr, daß, bedingt durch eine solche Einschränkungsklausel, berechtigte Ansprüche nicht realisiert werden können oder Wahlfreiheit auf absehbare Zeit nicht gegeben sein wird?

Bonn, den 26. Juli 1991

Christina Schenk Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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