System der vereinigten Erfassung von Informationen über den Gegner (SOUD) der früheren „sozialistischen" Geheimdienste
des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende 1979 richteten die Sicherheitsbehörden bzw. Geheimdienste von neun real-sozialistischen Staaten ein ,,System der vereinigten Erfassung von Informationen über den Gegner" (SOUD) ein.
Anlaß waren die Olympischen Spiele in Moskau 1980, welche durch Datenspeicherung feindlicher ausländischer Kräfte gesichert werden sollten. An SOUD beteiligt waren für die ehemalige Deutsche Demokratische Republik das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) sowie Sicherheitsdienste aus Bulgarien, Ungarn, Kuba, Polen, der Mongolei und der CSSR.
Die Zentrale lag beim KGB in Moskau. Unter 15 differenzierten Personenkategorien (sog. feindliche Geheimdienstagenten, Diversanten, Terroristen, Subversive, Handlanger, Anschleuser, falsche Informanten, Provokateure, Ausgewiesene, Staatsverbrecher, feindliche Diplomaten, feindliche Korrespondenten, feindliche Kontaktpersonen aus Wirtschaft und Kultur, Schmuggler, Wirtschaftsschädlinge) sammelten die neun Dienste umfassendes Material und tauschten dieses aus.
Von diesen Datenspeicherungen dürften auch ca. 1 Million Bundesbürger betroffen sein. Bisher ist über die Existenz und die Arbeitsweise von SOUD fast nichts bekannt. Die Daten dürften auch nach Auflösung des MfS sowohl in der Bundesrepublik Deutschland wie auch bei den früheren „Bruderorganen" weiterhin vorhanden sein. Diese stellen eine gewaltige Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das in Moskau beim KGB geführte elektronische „System der vereinigten Erfassung von Informationen über den Gegner" (SOUD), an welchem neben dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik weitere acht „sozialistische" Geheimdienste beteiligt waren?
Wann und in welcher Form wurde die Teilnahme des MfS der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an SOUD eingestellt?
Wann und in welcher Form schieden nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsorgane anderer Staaten aus dem System aus?
Wie viele Personendatensätze enthielt SOUD, insbesondere Ende 1989, und wie viele dieser Datensätze betrafen vom MfS geführte operative Vorgänge, aufgeschlüsselt nach den Kategorien 1 bis 15?
Wie viele der Datensätze betrafen Bundesbürger und wie viele Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, aufgeschlüsselt nach den SOUD-Personenkategorien 1 bis 15?
Wie wurde mit den SOUD-Personendaten bei der HVA (Hauptverwaltung Aufklärung) bzw. der ZAIG (Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe) des MfS nach der politischen Wende verfahren?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib des Sonderspeichers im MfS und über die in ihm gespeicherten Daten bekannt?
Was gedenkt die Bundesregierung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden gespeicherten Personen gegenüber den SOUD-Sicherheitsbehörden zu unternehmen, und was hat sie schon unternommen?