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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Neofaschist Gottfried Küssel (G-SIG: 12010374)

Nichtbefolgung der Anweisung aus dem BMI zur Ausweisung des österreichischen Neofaschisten Gottfried Küssel, derzeitiger Aufenthaltsort Küssels in der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.10.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/114411.09.91

Neofaschist Gottfried Küssel

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wann und aus welchem Anlaß wurde der österreichische Neofaschist Gottfried Küssel, „Volkstreue Außerparlamentarische Opposition" (VAPO), aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen?

2

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Neofaschist Küssel am 17. August 1991 in Bayreuth am Aufmarsch zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß teilgenommen hat?

3

Welche Grenzschutzstelle hat die Anweisung des Bundesministeriums des Innern vom 15. Mai 1991 nicht befolgt, nach der der „Anführer der rechtsextremistischen ,Deutschen Alternative' (DA), Gottfried Küssel, beim Versuch, der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuweisen" ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 12/935)?

4

Ist der Bundesregierung der derzeitige Aufenthaltsort des Neofaschisten Küssel bekannt?

5

Wird die Bundesregierung eine erneute Ausweisung von Küssel einleiten?

Bonn, den 11. September 1991

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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