Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften
des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS /Linke Liste
Vorbemerkung
Aus einer Reihe in den letzten Tagen publizierter Beiträge in Tageszeitungen geht hervor, daß der Berliner Senat beabsichtigt, im Herbst dieses Jahres ein Gesetz zur Neukonstituierung der vormals Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin einzubringen. Da ein solches Gesetz sich im Widerspruch zu der im Zweiten Staatsvertrag vom 31. August 1990 getroffenen Vereinbarung hinsichtlich der Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften befindet,
fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Stimmt die Bundesregierung unserer Rechtsauffassung zu, daß die im Zweiten Staatsvertrag in Artikel 38 Abs. 2 getroffene Regelung nicht den Untergang der Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik, sondern die Art und Weise ihrer Fortführung der Entscheidung des Landes Berlin unterwirft?
Falls die Bundesregierung diese Auffassung nicht teilt, auf welche Rechtsauffassung stützt sie sich dabei?
Kann die Bundesregierung dementieren oder bestätigen, daß ein Gesetzesvorhaben des Landes Berlin vorliegt, das dieser Regelung des Zweiten Staatsvertrages widerspricht?
Falls die Bundesregierung dies bestätigen kann, welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der Regelung des Zweiten Staatsvertrages zu sichern?
Trifft es zu, daß mit diesem oben genannten Gesetzesvorhaben die Preußische Akademie der Wissenschaften als eine „derzeit mitgliedslose Körperschaft" wiederbelebt werden soll?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Preußische Akademie der Wissenschaften durch den Befehl Nr. 187 der sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom 1. Juli 1946 in der Deutschen Akademie der Wissenschaften aufgegangen ist?
Falls die Bundesregierung diese Auffassung nicht teilt, auf welche Rechtsauffassung stützt sie sich dabei?