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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

"Seilschaften" von ehemaligen Stasi- und Parteifunktionären in den Arbeitsämtern der neuen Bundesländer (G-SIG: 12010400)

Beschäftigte der Bundesanstalt für Arbeit in den neuen Bundesländern, Überprüfung dieses Personenkreises, Arbeit der Personalgutachtergruppe, Gefahr des Fortbestehens von "Seilschaften" und Auswirkungen auf die Arbeitsvermittlung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

18.10.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/123030.09.91

„Seilschaften" von ehemaligen Stasi- und Parteifunktionären in den Arbeitsämtern der neuen Bundesländer

der Abgeordneten Ingrid Köppe, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Immer wieder erreichen die Öffentlichkeit Beschwerden über die Arbeitsweise der in den neuen Bundesländern eingerichteten Arbeitsämter und ihrer Nebenstellen: geklagt wird über zu lange Bearbeitungsfristen, fehlerhafte Daten, falsche oder unfreundliche Beratung, unseriöse Aus- und Weiterbildungsangebote, aber insbesondere auch über die Besetzung von Stellen in Arbeitsämtern mit ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und -Mitarbeiterinnen oder Staats- und Parteifunktionären.

Die Tatsache, daß in dem hochsensiblen Bereich der Arbeitsämter beispielsweise ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stasi oder herausgehobene Staats- und Parteifunktionäre anzutreffen sind, beeinträchtigt die Akzeptanz dieser Einrichtungen in der Bevölkerung. Die von diesen Ämtern zu leistende beratende und vermittelnde Tätigkeit kann nur auf einer engen Vertrauensbasis mit den Arbeitslosen und Ratsuchenden erfolgen. Daher erfordert diese Tätigkeit über die fachliche Qualifikation hinaus auch ein hohes Maß an moralischer Integrität und sozialer Kompetenz.

Es geht in diesem Zusammenhang nicht um eine generelle Ausgrenzung oder um Pauschalverurteilungen, sondern darum, daß umgehend mit der notwendigen Sorgfalt alle in diesem sensiblen Bereich Beschäftigten hinsichtlich einer eventuellen früheren Mitarbeit bei der Stasi oder ihrer früheren Position im SED-Partei - und Staatsapparat überprüft werden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat im November 1990 eine eigens dafür eingerichtete Personalgutachtergruppe mit dieser Aufgabe betraut.

Zur Arbeitsweise dieser Personalgutachtergruppe und zum Stand der Überprüfungsverfahren fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie viele Beschäftigte hat die Bundesanstalt für Arbeit in den neuen Bundesländern?

Wie viele der Beschäftigten in den 38 Arbeitsämtern und 159 Nebenstellen haben leitende Positionen inne?

Wie viele sind im unmittelbaren „Publikumsverkehr" — d. h. in der Arbeitsvermittlung, Leistungsgewährung oder in berufsberatender Funktion — tätig?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, gegen wie viele in Arbeitsämtern Beschäftigte derzeit Beschwerden oder Hinweise wegen ehemaliger Stasi-Mitarbeit oder herausgehobener Partei- und Staatsfunktionärstätigkeit vorliegen?

3. Wie viele Überprüfungsverfahren laufen derzeit zu dem unter Punkt 1 genannten Personenkreis?

4. Wie viele „Fälle" hat die bei der Bundesanstalt für Arbeit eingerichtete Personalgutachtergruppe mittlerweile überprüft?

Mit welchem Ergebnis wurden diese Überprüfungen und dienstrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen?

5. Wie viele Arbeitsamtsdirektoren und Arbeitsamtsdirektorinnen, wie viele Arbeitsamtsleiter und Arbeitsamtsleiterinnen oder Nebenstellenleiter und Nebenstellenleiterinnen wurden bislang infolge dieser Überprüfung aus ihren Funktionen enthoben?

Sind auch Beschäftigte in nicht leitenden Positionen — z. B. bei Vorliegen von Beschwerden — überprüft worden?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Falle der Funktionsenthebung den davon „Betroffenen" andere berufliche Verwendungsmöglichkeiten angeboten oder vermittelt wurden?

Inwieweit wurden dabei z. B. auch Umsetzungen innerhalb des öffentlichen Dienstes praktiziert?

7. An welchen Kriterien orientiert sich die Personalgutachtergruppe bei der Überprüfung und in ihren Empfehlungen an die Personalstellen der lokalen Arbeitsämter?

8. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie mit den von der Personalgutachtergruppe ausgearbeiteten Empfehlungen in den lokalen Arbeitsämtern umgegangen wird?

9. Hält die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen eine zentrale Gutachtergruppe für das geeignete Instrument, um dem immer wieder beklagten Mißstand, daß sich in den Arbeitsämtern der neuen Bundesländer alte „Seilschaften" etabliert haben, beizukommen?

Welche Alternativen werden gegebenenfalls erwogen?

10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des MfS oder Staats- und Parteifunktionäre ihre dienstliche Position genutzt haben, um „alten Seilschaften" — z. B. durch bevorzugte Vermittlung in Beschäftigungen — Vorteile zu verschaffen?

11. Sieht die Bundesregierung hier auch die Gefahr, daß bei Fortbestehen derartiger „Seilschaften" ehemaligen Oppositionellen und Opfern des SED-Regimes Nachteile entstehen?

12. Wie will die Bundesregierung insgesamt sicherstellen, daß sich von Arbeitslosigkeit betroffene und arbeitsuchende Menschen tatsächlich mit dem nötigen Vertrauen an die Institution der Arbeitsämter in den neuen Bundesländern wenden können?

Fragen12

1

Wie viele Beschäftigte hat die Bundesanstalt für Arbeit in den neuen Bundesländern?

Wie viele der Beschäftigten in den 38 Arbeitsämtern und 159 Nebenstellen haben leitende Positionen inne?

Wie viele sind im unmittelbaren „Publikumsverkehr" — d. h. in der Arbeitsvermittlung, Leistungsgewährung oder in berufsberatender Funktion — tätig?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, gegen wie viele in Arbeitsämtern Beschäftigte derzeit Beschwerden oder Hinweise wegen ehemaliger Stasi-Mitarbeit oder herausgehobener Partei- und Staatsfunktionärstätigkeit vorliegen?

3

Wie viele Überprüfungsverfahren laufen derzeit zu dem unter Punkt 1 genannten Personenkreis?

4

Wie viele „Fälle" hat die bei der Bundesanstalt für Arbeit eingerichtete Personalgutachtergruppe mittlerweile überprüft?

Mit welchem Ergebnis wurden diese Überprüfungen und dienstrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen?

5

Wie viele Arbeitsamtsdirektoren und Arbeitsamtsdirektorinnen, wie viele Arbeitsamtsleiter und Arbeitsamtsleiterinnen oder Nebenstellenleiter und Nebenstellenleiterinnen wurden bislang infolge dieser Überprüfung aus ihren Funktionen enthoben?

Sind auch Beschäftigte in nicht leitenden Positionen — z. B. bei Vorliegen von Beschwerden — überprüft worden?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Falle der Funktionsenthebung den davon „Betroffenen" andere berufliche Verwendungsmöglichkeiten angeboten oder vermittelt wurden?

Inwieweit wurden dabei z. B. auch Umsetzungen innerhalb des öffentlichen Dienstes praktiziert?

7

An welchen Kriterien orientiert sich die Personalgutachtergruppe bei der Überprüfung und in ihren Empfehlungen an die Personalstellen der lokalen Arbeitsämter?

8

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie mit den von der Personalgutachtergruppe ausgearbeiteten Empfehlungen in den lokalen Arbeitsämtern umgegangen wird?

9

Hält die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen eine zentrale Gutachtergruppe für das geeignete Instrument, um dem immer wieder beklagten Mißstand, daß sich in den Arbeitsämtern der neuen Bundesländer alte „Seilschaften" etabliert haben, beizukommen?

Welche Alternativen werden gegebenenfalls erwogen?

10

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des MfS oder Staats- und Parteifunktionäre ihre dienstliche Position genutzt haben, um „alten Seilschaften" — z. B. durch bevorzugte Vermittlung in Beschäftigungen — Vorteile zu verschaffen?

11

Sieht die Bundesregierung hier auch die Gefahr, daß bei Fortbestehen derartiger „Seilschaften" ehemaligen Oppositionellen und Opfern des SED-Regimes Nachteile entstehen?

12

Wie will die Bundesregierung insgesamt sicherstellen, daß sich von Arbeitslosigkeit betroffene und arbeitsuchende Menschen tatsächlich mit dem nötigen Vertrauen an die Institution der Arbeitsämter in den neuen Bundesländern wenden können?

Bonn, den 10. September 1991

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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