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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in den neuen Bundesländern (G-SIG: 12010434)

Abbau von Arbeitsplätzen im Kulturbereich, Besteuerung von Künstlern als Gewerbetreibende, Mieterschutzregelungen für Künstler, Behandlung arbeitsloser Künstler durch die Arbeitsverwaltung, Aufnahme als Berufseinsteiger in die Künstlersozialversicherung, soziale Sicherung älterer Künstler, Ergänzungsfonds "Kunst am Bau" für die neuen Bundesländer

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.11.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/ 133116.10.91

Soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in den neuen Bundesländern

der Abgeordneten Ingrid Becker-Inglau, Freimut Duve, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Dr. Willfried Penner, Wolfgang Thierse, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Peter Conradi, Dr. Konrad Elmer, Dr. Peter Eckardt, Günter Graf, Gerlinde Hämmerle, Christel Hanewinckel, Gabriele Iwersen, Dr. Ulrich Janzen, Walter Kolbow, Eckart Kuhlwein, Dr. Klaus Kübler, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Michael Müller (Düsseldorf), Doris Odendahl, Adolf Ostertag, Dieter Schloten, Renate Schmidt (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Horst Sielaff, Dr. Hartmut Soell, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Siegfried Vergin, Hans Wallow, Gerd Wartenberg (Berlin), Barbara Weiler, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Gudrun Weyel, Dieter Wiefelspütz, Dr. Peter Struck, Dr. Hans- Jochen Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit einem Urteil aus dem Jahr 1987 zum Künstlersozialversicherungsgesetz unterstrich das Bundesverfassungsgericht die soziale Verantwortung der Gesellschaft für die Künstlerinnen und Künstler. Dieser Verantwortung muß die Bundesrepublik Deutschland vor allem jetzt nachkommen, nachdem — wie erst unlängst Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker betonte — der Kultur eine prägende Bedeutung für das Zusammenwachsen der Deutschen zukommt.

Denn die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler ist besonders in den neuen Bundesländern unbefriedigend. Durch den Fortfall der staatlichen und gesellschaftlichen Auftraggeber ergibt sich z. B. bei den bildenden Künstlern und Künstlerinnen ein starker Rückgang der Einnahmen, bei den Schriftstellern und Publizisten ergeben sich durch die Umstrukturierungen bei Presse und Verlagen große Umbrüche. Ein Kunstmarkt nach westdeutschem Muster existiert zur Zeit noch nicht.

Besonders drängend ist das Problem der ständig steigenden Ateliermieten: Nachdem Häuser aus dem kommunalen Eigentum in privates Eigentum übergehen, werden die Ateliers wie Gewerberäume behandelt und die Mieten drastisch (zum Teil bis zu 1200 Prozent) angehoben. Der Konkurrenz der Geschäfte und Firmen sind die Künstler und Künstlerinnen nicht gewachsen: der Bundesverband Bildender Künstler verzeichnet zur Zeit ca. vier Kündigungen in der Woche.

Die Bundesregierung wird die sozialen Probleme der Künstler und Künstlerinnen durch ihre geplante Kürzung der Bundesmittel für die Substanzerhaltung und Förderung der kulturellen Infrastruktur nach Artikel 35 des Einigungsvertrages verschärfen. Denn auf absehbare Zeit sind die neuen Bundesländer noch nicht in der Lage, ihre Kulturhoheit allein wahrnehmen zu können. Der Zusammenbruch zahlreicher Orchester, Theater und Einrichtungen der Soziokultur ist absehbar. Die Aufnahme der Künstler und Künstlerinnen in die Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes sowie die Übernahme von Sozialleistungen zur Künstlersozialversicherung sind auf diesem Hintergrund nur erste Schritte, denen weitere der Bundesregierung folgen müssen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die für 1992 geplante Kürzung der Bundesmittel für die Substanzerhaltung und Förderung der kulturellen Infrastruktur einen dramatischen Abbau von Arbeitsplätzen im Kulturbereich zur Folge haben wird, und wie gedenkt sie diese Auswirkungen zu verhindern?

2. Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß Künstler und Künstlerinnen steuerrechtlich als Gewerbetreibende einzustufen sind?

3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Künstler und Künstlerinnen in den neuen Bundesländern zur Zeit wegen der Einstufung als Gewerbetreibende von den erheblichen Mietsteigerungen für ihre Arbeitsräume betroffen sind?

4. Inwieweit greifen für Künstler und Künstlerinnen die Sonderregelungen für den gewerblichen Mieterschutz für vor dem 3. Oktober 1991 geschlossene Verträge, und sieht die Bundesregierung bei den Ateliermieten eine Möglichkeit, zum Schutz der Künstler und Künstlerinnen gesetzgeberisch vorzugehen?

5. Ist die Bundesregierung bereit, beispielhaft Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, indem sie von einer Erhöhung der Ateliermieten in bundeseigenen bzw. der Treuhand unterstehenden Gebäuden absieht?

6. Wie hoch ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten ostdeutschen Künstlerinnen und Künstler?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, daß bildende Künstler und Künstlerinnen beim Bezug von Arbeitslosengeld wie Gewerbetreibende behandelt werden und entsprechend nur Leistungen beziehen können, wenn sie ihre selbständige Tätigkeit „nicht nur vorübergehend" aufgeben?

8. Trifft es zu, daß arbeitslose Künstlerinnen und Künstler aus den neuen Bundesländern bereits gezahlte Leistungen dem Arbeitsamt zurückzahlen müssen bzw. das Arbeitsamt Leistungen rückwirkend aberkennt, wenn sie ihre berufliche Selbständigkeit erneut aufnehmen?

9. Wie viele Künstler und Künstlerinnen arbeiten zur Zeit in AB-Maßnahmen, wie sind diese Maßnahmen beschaffen, und wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der beabsichtigten Kürzungen von ABM-Mitteln auf die Situation der Künstlerinnen und Künstler ein?

10. Ist gewährleistet, daß arbeitslose Künstlerinnen und Künstler nicht unter Druck gesetzt werden, fachfremde Umschulungsmaßnahmen und Arbeitsstellen anzunehmen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, die Künstler und Künstlerinnen aus den neuen Bundesländern wegen ihrer schlechten Ertragslage für eine Übergangszeit als Berufseinsteiger in die Künstlersozialversicherung aufzunehmen?

12. In welchem Umfang hat bisher die Stiftung Kulturfonds zur sozialen Sicherung der Künstler beigetragen, und können diese Zuwendungen die früheren sozialen Leistungen des Kulturfonds ersetzen?

13. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die soziale Absicherung der älteren Künstlerinnen und Künstler in den neuen Bundesländern gewährleistet? Ist in diesem Zusammenhang ihrer Auffassung nach die finanzielle Ausstattung der Deutschen Künstlerhilfe für die verstärkte Förderung von Künstlerinnen und Künstlern aus den neuen Bundesländern angemessen?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, vor allem mit Blick auf die neuen Bundesländer erneut den ,,Ergänzungsfonds Kunst am Bau" einzuführen?

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die für 1992 geplante Kürzung der Bundesmittel für die Substanzerhaltung und Förderung der kulturellen Infrastruktur einen dramatischen Abbau von Arbeitsplätzen im Kulturbereich zur Folge haben wird, und wie gedenkt sie diese Auswirkungen zu verhindern?

2

Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß Künstler und Künstlerinnen steuerrechtlich als Gewerbetreibende einzustufen sind?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Künstler und Künstlerinnen in den neuen Bundesländern zur Zeit wegen der Einstufung als Gewerbetreibende von den erheblichen Mietsteigerungen für ihre Arbeitsräume betroffen sind?

4

Inwieweit greifen für Künstler und Künstlerinnen die Sonderregelungen für den gewerblichen Mieterschutz für vor dem 3. Oktober 1991 geschlossene Verträge, und sieht die Bundesregierung bei den Ateliermieten eine Möglichkeit, zum Schutz der Künstler und Künstlerinnen gesetzgeberisch vorzugehen?

5

Ist die Bundesregierung bereit, beispielhaft Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, indem sie von einer Erhöhung der Ateliermieten in bundeseigenen bzw. der Treuhand unterstehenden Gebäuden absieht?

6

Wie hoch ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten ostdeutschen Künstlerinnen und Künstler?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß bildende Künstler und Künstlerinnen beim Bezug von Arbeitslosengeld wie Gewerbetreibende behandelt werden und entsprechend nur Leistungen beziehen können, wenn sie ihre selbständige Tätigkeit „nicht nur vorübergehend" aufgeben?

8

Trifft es zu, daß arbeitslose Künstlerinnen und Künstler aus den neuen Bundesländern bereits gezahlte Leistungen dem Arbeitsamt zurückzahlen müssen bzw. das Arbeitsamt Leistungen rückwirkend aberkennt, wenn sie ihre berufliche Selbständigkeit erneut aufnehmen?

9

Wie viele Künstler und Künstlerinnen arbeiten zur Zeit in AB-Maßnahmen, wie sind diese Maßnahmen beschaffen, und wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der beabsichtigten Kürzungen von ABM-Mitteln auf die Situation der Künstlerinnen und Künstler ein?

10

Ist gewährleistet, daß arbeitslose Künstlerinnen und Künstler nicht unter Druck gesetzt werden, fachfremde Umschulungsmaßnahmen und Arbeitsstellen anzunehmen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, die Künstler und Künstlerinnen aus den neuen Bundesländern wegen ihrer schlechten Ertragslage für eine Übergangszeit als Berufseinsteiger in die Künstlersozialversicherung aufzunehmen?

12

In welchem Umfang hat bisher die Stiftung Kulturfonds zur sozialen Sicherung der Künstler beigetragen, und können diese Zuwendungen die früheren sozialen Leistungen des Kulturfonds ersetzen?

13

Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die soziale Absicherung der älteren Künstlerinnen und Künstler in den neuen Bundesländern gewährleistet?

Ist in diesem Zusammenhang ihrer Auffassung nach die finanzielle Ausstattung der Deutschen Künstlerhilfe für die verstärkte Förderung von Künstlerinnen und Künstlern aus den neuen Bundesländern angemessen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, vor allem mit Blick auf die neuen Bundesländer erneut den ,,Ergänzungsfonds Kunst am Bau" einzuführen?

Bonn, den 16. Oktober 1991

Ingrid Becker-Inglau Freimut Duve Evelin Fischer (Gräfenhainichen) Dr. Willfried Penner Wolfgang Thierse Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Peter Conradi Dr. Konrad Elmer Dr. Peter Eckardt Günter Graf Gerlinde Hämmerle Christel Hanewinckel Gabriele Iwersen Dr. Ulrich Janzen Walter Kolbow Eckart Kuhlwein Dr. Klaus Kübler Dr. Christine Lucyga Ulrike Mascher Christoph Matschie Michael Müller (Düsseldorf) Doris Odendahl Adolf Ostertag Dieter Schloten Renate Schmidt (Nürnberg) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Horst Sielaff Dr. Hartmut Soell Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Siegfried Vergin Hans Wallow Gerd Wartenberg (Berlin) Barbara Weiler Gert Weisskirchen (Wiesloch) Gudrun Weyel Dieter Wiefelspütz Dr. Peter Struck Dr. Hans-Jochen Vogel und Fraktion

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