Erkennungsdienstliche Behandlung von Asylsuchenden
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Laut Pressemeldungen werden Asylbewerber und Asylbewerberinnen seit geraumer Zeit erkennungsdienstlich behandelt. Die Fingerabdrücke der Asylbewerber und Asylbewerberinnen sollen in der „Erkennungsdienst-Datei" (ED) des Verbundsystems von Bund und Ländern „Inpol" beim Bundeskriminalamt (BKA) abgespeichert werden. Von dieser Maßnahme sind derzeit fast 200 000 Asylbewerber und Asylbewerberinnen betroffen. Nach Ansicht von Datenschutzbeauftragten soll dies verfassungswidrig sein, zudem soll es für dieses Verhalten der Sicherheitsbehörden keine gesetzliche Grundlage geben, da laut Asylverfahrensgesetz nur in ganz bestimmten Fällen Asylbewerber und Asylbewerberinnen erkennungsdienstlich behandelt werden dürfen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen14
Seit wann werden Asylbewerber und Asylbewerberinnen erkennungsdienstlich behandelt?
Welche Asylbewerber und Asylbewerberinnen werden erkennungsdienstlich behandelt?
Werden auch Asylbewerber und Asylbewerberinnen erkennungsdienstlich behandelt, die ihre Identität eindeutig nachweisen können?
a) Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin geschieht das?
b) Wird der Beschluß der Arbeits- und Sozialminister, der Justiz- und Innenminister der Länder von 1990 von allen Bundesländern getragen?
c) Wenn nein, von welchen Ländern wird dieser Beschluß mit welcher Begründung nicht angewendet?
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die erkennungsdienstliche Behandlung der Asylbewerber und Asylbewerberinnen, die ihre Identität eindeutig nachweisen können?
In welchen Dateien werden die Ergebnisse der erkennungsdienstlichen Behandlung der Asylbewerber und Asylbewerberinnen gespeichert?
Trifft es zu, daß die Ergebnisse der erkennungsdienstlichen Behandlung der Asylbewerber und Asylbewerberinnen in der „Erkennungsdienst-Datei" des Verbundsystems von Bund und Ländern beim BKA gespeichert werden?
Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin geschieht das?
Wenn ja, warum teilt die Bundesregierung nicht die Meinung des Datenschutzbeauftragten von Bremen, daß dies verfassungswidrig sei?
Warum strebt die Bundesregierung erst jetzt eine gesetzliche Regelung für diese erkennungsdienstliche Behandlung an?
Wie viele Asylbewerber und Asylbewerberinnen wurden bereits erkennungsdienstlich behandelt, und wie viele ED-Daten sind in „Inpol" gespeichert (bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln)?
Wann werden die ED-Daten von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen gelöscht?
Wer hat alles Zugriff auf die ED -Daten der Asylbewerber und Asylbewerberinnen?
Werden die Daten aus der erkennungsdienstlichen Behandlung der Asylbewerber und Asylbewerberinnen auch in das „Schengener Informationssystem" eingegeben?
Wenn ja, welche Behörden, Institutionen und Staaten haben Zugriff auf die Daten des „Schengener Informationssystems"?
Wurden und werden Daten aus der „Inpol"-Datei und dem Ausländerzentralregister von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen an Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten weitergegeben?
a) Wenn ja, an welche Sicherheitsbehörden von welchen Staaten wurden in den letzten zehn Jahren die Daten von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen weitergegeben (bitte aufschlüsseln nach Jahren und ausländischen Staaten)?
b) Werden diese Daten auf Anfrage oder unaufgefordert weitergegeben?
c) Sollten diese Daten unaufgefordert weitergegeben werden, nach welchen Kriterien geschieht dies?
Wurden von Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten in den letzten zehn Jahren Auskunftsersuchen über personenbezogene Daten von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen an bundesdeutsche Behörden gestellt, die von diesen nicht beantwortet worden sind?
Wenn ja, wieso wurden diese Auskunftsersuchen nicht beantwortet (bitte aufschlüsseln nach Jahren, ausländischen Staaten und Begründung der Ablehnung)?
Wann dürfen deutsche Staatsbürger erkennungsdienstlich behandelt werden?