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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Kindererziehungsleistungen für Frauen, die 1933 bis 1945 aus Deutschland fliehen mußten (G-SIG: 12010456)

Zuerkennung von Kindererziehungszeiten gem. KLG an Frauen, die während der Nazizeit Deutschland verlassen mußten, Kreis der Betroffenen, eventuelle Kosten

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

14.11.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/138528.10.91

Kindererziehungsleistungen für Frauen, die 1933 bis 1945 aus Deutschland fliehen mußten

der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Frauen, die während der Nazizeit Deutschland verlassen mußten und ihre Kinder deswegen außerhalb des Geltungsbereiches der RVO geboren und großgezogen haben, erhalten keine Leistungen aus dem Kindererziehungsleistungsgesetz (KLG). Dies gilt auch dann, wenn sie nach Ende der Naziherrschaft nach Deutschland zurückgekehrt sind. Diese Frauen müssen erleben, daß ihre gleichaltrigen Nachbarinnen, Schulkameradinnen und Freundinnen, die nicht dazu gezwungen waren Deutschland zu verlassen, die o. a. Leistungen erhalten während sie, die ehemals von den Nazis Verfolgten, leer ausgehen (Stern Nr. 41/1990).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für haltbar, die dazu führt, daß Frauen, die durch das Naziregime verfolgt wurden, als Folge dieser Verfolgung nun auch noch eine Benachteiligung nach dem KLG hinnehmen müssen?

2

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß dieser Aspekt bei der Beratung des KLG nicht bedacht wurde?

3

Ist die Bundesregierung bereit, diese Ungerechtigkeit durch eine Novellierung des KLG zu beheben?

4

Ist die Bundesregierung bereit, das KLG hilfsweise in der Hinsicht abzuändern, daß Frauen, die nach Ende der Naziherrschaft in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt sind und hier leben, Kindererziehungsleistungen bekommen würden?

5

Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dieser Regelung des KLG negativ betroffen, wie viele davon leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland?

6

Wie hoch wären nach Schätzung der Bundesregierung die jährlichen Kosten, die entstehen würden, wenn das Kindererziehungsleistungsgesetz a) entsprechend Frage 3 novelliert würde, b) entsprechend Frage 4 novelliert würde?

Bonn, den 25. Oktober 1991

Christina Schenk Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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