Anwendung der Lastenausgleichsregelung für ehemalige DDR-Bürger
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Wolfgang Thierse, Gerd Andres, Robert Antretter, Angelika Barbe, Holger Bartsch, Arne Börnsen (Ritterhude), Dr. Eberhard Brecht, Hans Büchler (Hof), Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Wolf-Michael Catenhusen, Dr. Nils Diederich (Berlin), Freimut Duve, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Gernot Erler, Helmut Esters, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Anke Fuchs (Köln), Iris Gleicke, Karl Hermann Haack (Extertal), Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Renate Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Volker Jung (Düsseldorf), Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Fritz Rudolf Körper, Regina Kolbe, Volkmar Kretkowski, Dr. Klaus Kübler, Hinrich Kuessner, Dr. Uwe Küster, Eckart Kuhlwein, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Dr. Dietmar Matterne, Markus Meckel, Herbert Meißner, Christian Müller (Zittau), Michael Müller (Düsseldorf), Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Helga Otto, Renate Rennebach, Peter W. Reuschenbach, Siegfried Scheffler, Dieter Schloten, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Jürgen Schmude, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Karl-Heinz Schröter, Brigitte Schulte (Hameln), Rolf Schwanitz, Bodo Seidenthal, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Dr. Dietrich Sperling, Ludwig Stiegler, Dr. Gerald Thalheim, Siegfried Vergin, Gerd Wartenberg (Berlin), Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber, Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Christoph Zöpel, Dr. Peter Struck, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Seit der Herstellung der deutschen Einheit sind von Bürgerinnen und Bürgern der neuen Bundesländer immer wieder Fragen zum Bestehen von Ansprüchen auf der Grundlage der in der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erlassenen Kriegsfolgengesetze, insbesondere zum Lastenausgleichsgesetz, gestellt worden. Nicht zuletzt aufgrund von Fehlinformationen durch Verbände und Einzelpersonen in der Vergangenheit wurden und werden von den Betroffenen Erwartungen geäußert, wie die Flüchtlinge und Vertriebenen, die nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand bis zum 3. Oktober 1990 eine neue Heimat gefunden haben, in den Genuß von Ausgleichsregelungen für verlorenes Vermögen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten zu kommen.
Bekanntlich ist die Lage nach den Regelungen des Einigungsvertrages jedoch so, daß Bürger der ehemaligen DDR, die bereits vor dem Beitritt in einem der fünf neuen Bundesländer ihren Wohnsitz hatten, aus dem Lastenausgleichsgesetz keine Ansprüche ableiten können (vgl. Artikel 8 des Einigungsvertrages in Verbindung mit Anlage I, Kapitel II, Sachgebiet D „Kriegsfolgenrecht", Abschnitte II und III sowie Erläuterungen zu den Anlagen zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 — Einigungsvertrag —, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 885 ff).
Die Diskussionen zu Fragen des Lastenausgleichs für ehemalige DDR-Bürger reißen nicht ab und münden in Forderungen an die Bundesregierung und die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, entsprechende neue gesetzliche Regelungen als Anspruchsgrundlage dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorzulegen.
Neu belebt wurden diese Diskussionen durch Verlautbarungen in der Presse über den Entwurf der Bundesregierung für ein Lastenausgleichsschlußgesetz [vgl. BMD-Beratungsdienst betr. Eingliederung und Flüchtlingsrecht, 3. Quartal 1991, Nr. 66, Herausgeber Bund der Mitteldeutschen (BMD) e.V.].
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag ein Lastenausgleichsschlußgesetz, das dieses Problem einer gesetzlichen Regelung zuführen soll, zur Beschlußfassung vorzulegen?
Wenn ja, welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zuleitung eines solchen Gesetzentwurfes an den Deutschen Bundestag sowie des Inkrafttretens eines entsprechenden Gesetzes?
Hat der Bundesminister des Innern den vorliegenden Gesetzentwurf eines Lastenausgleichsschlußgesetzes mit den anderen zuständigen Bundesministern abgestimmt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger würden von einer solchen Regelung erfaßt werden?
Welche inhaltlichen Lösungen bieten sich für eine abschließende Regelung an (Varianten, Kostenumfang)?
Welche Vorstellungen bestehen, um Hauptverantwortliche für das SED-Unrecht als Anspruchsberechtigte von einer solchen Regelung auszuschließen, da bekanntlich auch eine ganze Reihe hoher Funktionsträger der SED und der anderen Blockparteien, höchste und hohe Staatsfunktionäre der ehemaligen DDR früher ihren Wohnsitz in den ehemaligen deutschen Ostgebieten hatten?